Sozialrecht

Ohne notwendige Unterstützung kein „sozialwidriges Verhalten“

Zuletzt bearbeitet am: 14.03.2023

Celle (jur). Wenn ein Jobcenter einem Arbeitslosen keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt. „Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21). 

Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch Hilfsjobs, etwa in einem Lager, Supermarkt oder als Reinigungskraft. Dennoch gab er nicht auf und bewarb sich immer wieder als Buchhalter. Wegen seiner Schwerbehinderung wurde er von öffentlichen Arbeitgebern auch häufig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dem Jobcenter wurde das zu teuer. Es erklärte 2017, die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen würden nicht mehr übernommen. 

Dennoch bewarb sich der Mann 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf und erhielt eine Zusage. Er fand auch eine Wohnung, konnte hierfür allerdings die Mietkaution nicht aufbringen. Das Jobcenter Osnabrück lehnte die Kostenübernahme ab, so dass der Mann den Mietvertrag nicht unterschreiben konnte. Ohne Wohnung trat er dann auch die Stelle nicht an. 

Das Jobcenter wertete dies nun als „unsoziales Verhalten“. 2020 forderte es die seit dem möglichen Stellenbeginn erhaltenen Grundsicherungsleistungen zurück, insgesamt 6.800 Euro. Dagegen klagte der Arbeitslose. 

Mit Erfolg. Beim „Fordern und Fördern“ fehlte dem LSG hier eindeutig das Fördern. Das Jobcenter habe den Arbeitslosen „alleine gelassen“ und ihm die notwendigen Hilfen verweigert. Zum Pendeln sei die Entfernung von 190 Kilometern zwischen Osnabrück und Düsseldorf zu weit gewesen. Ohne Mietkaution habe er aber keine Wohnung mieten und ohne Wohnung daher auch die Stelle nicht antreten können, betonten die Celler Richter in ihrem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023. „Sozialwidriges Verhalten“ sei dies nicht. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© bluedesign - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Fristen sind auch für das Jobcenter Fristen

Karlsruhe (jur). Nicht nur Arbeitslose, sondern umgekehrt auch die Jobcenter müssen sich an Fristen halten. Tun sie das nicht, ist eine Untätigkeitsklage „grundsätzlich nicht treuwidrig“, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 15. März 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 311/22).  Die Klägerin aus Südhessen und ihre zwei Kinder bezogen Grundsicherungsleistungen, hier noch das Anfang 2023 vom Bürgergeld abgelöste Hartz IV. In einem Leistungsbescheid vom Oktober 2020 hatte das Jobcenter viel zu hohe Einkünfte angerechnet – 1.400 statt 907 Euro.  Mithilfe eines Anwalts legte die Frau erfolgreich ... weiter lesen

Sozialrecht BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen

Kassel (jur). Gehbehinderte Menschen haben künftig leichteren Zugang zu Behindertenparkplätzen. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, dass sie auf glatten Oberflächen oder in vertrauter Umgebung noch weitere Strecken bewältigen können, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei am Freitag, 10. März 2023, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag (Az.: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).  Im ersten Fall leidet der Kläger aus Sachsen an Muskelschwund. Er kann daher nur unter ebenen und möglichst glatten „Idealbedingungen“ längere Strecken gehen, etwa auf einem Krankenhausflur; Bordsteine oder unebene Wege bereiten dagegen Probleme. Der zweite ... weiter lesen

Sozialrecht Kein höheres Elterngeld für arbeitslose schwangere Frauen

Kassel (jur). Eine Schwangerschaft während der Arbeitslosigkeit und eine damit einhergehende berufliche Einschränkung begründet kein höheres Elterngeld. Betroffene Frauen können nicht verlangen, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit während ihrer Schwangerschaft bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, urteilte am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 1/22 R).  Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für die Bemessung des Elterngeldes regelmäßig die Erwerbseinkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Maßgeblich sind die Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger ... weiter lesen

Sozialrecht Jobcenter muss Lernen im Schul-Zirkusprojekt bezahlen

Kassel (jur). Mittellose Schülerinnen und Schüler müssen ein einwöchiges Schul-Zirkusprojekt auf dem Schulgelände nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie haben Anspruch auf „gleichberechtigte Teilhabe an Bildung“, so dass das Jobcenter ähnlich wie bei Schulausflügen die anfallenden Kosten erstatten muss, urteilte am Mittwoch, 8. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 9/22 R). Voraussetzung hierfür sei, dass es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handelt und diese auch als Schulausflug stattfinden könnte.  Damit bekam eine zum Streitzeitpunkt siebenjährige Grundschülerin aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz ... weiter lesen

Ihre Spezialisten