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OLG Celle: Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben finanzielle und strafrechtliche Folgen

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 6 W 156/24) entschied am 09.01.2025, dass falsche eidesstattliche Angaben im Erbscheinverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Streit um Erbschein und falsche Angaben

Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte eine Frau einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Zur Begründung legte sie ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dieses sei vollständig von der Mutter eigenhändig verfasst worden. Tatsächlich jedoch hatte die Tochter das Testament geschrieben, während die Mutter es lediglich unterschrieb. 

Da ein wirksames eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss, war das Dokument unwirksam. Folglich trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sodass die Antragstellerin das Erbe mit ihren Geschwistern teilen musste. 

Vor dem Amtsgericht Neustadt kam dieser Sachverhalt ans Licht, doch damit war der Streit nicht beendet: Zwei Geschwister forderten nun die Erstattung ihrer Anwaltskosten, da sie rechtliche Schritte gegen den fehlerhaften Erbscheinantrag einleiten mussten.

Anwaltskosten sind zu erstatten und Ermittlungen folgen

Das Oberlandesgericht Celle entschied zugunsten der Geschwister und bestätigte ihren Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. 

Das Gericht stellte klar, dass die Antragstellerin durch ihre falsche eidesstattliche Versicherung den rechtlichen Aufwand für ihre Geschwister verursacht habe, weshalb sie für deren Anwaltskosten aufkommen müsse. Darüber hinaus sah das Gericht einen Anfangsverdacht auf eine strafbare falsche eidesstattliche Versicherung. Die Akten wurden daher an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 

Nach deutschem Erbrecht ist für ein wirksames Testament entscheidend, dass es vollständig vom Erblasser selbst verfasst wird; eine bloße Unterschrift genügt nicht. Trotz der strafrechtlichen Ermittlungen gilt für die Betroffene bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. 

Tipp: Wer ein Testament zur Geltendmachung eines Erbscheins vorlegt, sollte sicherstellen, dass es den formalen Anforderungen entspricht. Falsche eidesstattliche Angaben, selbst wenn sie unbeabsichtigt erfolgen, können nicht nur hohe Anwaltskosten verursachen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Symbolgrafik:© Marco2811 - stock.adobe.com

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