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OLG Frankfurt bestätigt Gültigkeit einer afghanischen Handschuh-Ehe in Deutschland

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(2 Bewertungen)30.09.2025 Familienrecht

In seiner Entscheidung vom 4. April 2024 bestätigt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, unter Aktenzeichen 6 UF 204/23, die Gültigkeit einer in Afghanistan in Abwesenheit geschlossenen Handschuh-Ehe in Deutschland. Es fanden keine Anzeichen statt, dass diese Ehe dem Willen der Beteiligten zuwiderlief.

Virtuell verheiratet, in Deutschland getrennt: Gericht entscheidet über ungewöhnliche Ehe

Die Ehe wurde im Januar 2022 in Afghanistan zwischen zwei afghanischen Staatsangehörigen geschlossen, wobei die Antragsgegnerin anwesend war und der Antragsteller, der seit 2015 in Deutschland lebte, nicht. Die beiden kommunizierten seit ihrer Verlobung im Jahr 2019 regelmäßig über Videotelefonate.

Nach ihrer Flucht nach Deutschland im August 2022 trafen sich die Eheleute erstmals persönlich und lebten kurzzeitig zusammen, bevor die Antragsgegnerin als minderjährige Jugendliche in Obhut genommen wurde.

Der Antragsteller forderte die Aufhebung der Ehe oder alternativ eine Scheidung, da er behauptete, die Ehe sei nur zum Zweck der Einreise nach Deutschland geschlossen worden.

OLG Frankfurt bestätigt: Handschuh-Ehe bleibt trotz Streitigkeiten bestehen

Das Amtsgericht wies den Aufhebungsantrag ab und sprach stattdessen die Scheidung aus.

Das OLG Frankfurt bestätigte diese Entscheidung und erklärte, dass die als Handschuh-Ehe geschlossene Verbindung nicht dem deutschen ordre public widerspreche. Es liegen keine Beweise vor, die darauf hinweisen, dass die Eheschließung nicht den tatsächlichen Absichten der Beteiligten entsprach. Zudem wurden im Verfahren keine vernünftigen Zweifel an der Volljährigkeit der Antragsgegnerin zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt, trotz ihrer widersprüchlichen Angaben.

Ein Aufhebungsgrund nach afghanischem Recht, wie Betrug oder Nichterfüllung einer Bedingung, wurde ebenfalls verneint.

Tipp: Es wird empfohlen, in internationalen und interkulturellen Ehefällen sorgfältig die Absichten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, insbesondere wenn eine Partei nicht an der Zeremonie teilgenommen hat. Eine gut dokumentierte Kommunikation zwischen den Parteien kann in solchen Fällen von Vorteil sein.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

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