In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 UF 160/23) wurde der Trennungszeitpunkt innerhalb einer Ehe neu bewertet, auch wenn die Eheleute weiterhin unter einem Dach lebten.
Getrenntes Leben trotz gemeinsamer Wohnung: Wann endet die Ehegemeinschaft?
Die Ehepartner waren weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung ansässig, führten jedoch ein voneinander unabhängiges Leben. Die Kernfrage bestand darin, ab wann die eheliche Gemeinschaft als aufgelöst betrachtet werden kann, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auskunftspflichten bei einer Scheidung. Laut § 1379 BGB ist nach der Trennung eine Auskunft über das Vermögen zu diesem Zeitpunkt notwendig, um eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten.
Das Amtsgericht hatte einen späteren Trennungszeitpunkt festgelegt, welcher jedoch von der Ehefrau angefochten wurde. Die Familie lebte mit ihren drei minderjährigen Kindern weiterhin zusammen und obwohl es gemeinsame Aktivitäten wie Mahlzeiten gab, bestand kein gemeinsamer Haushalt mehr.
Die Frau hatte per E-Mail den Wunsch geäußert, die häusliche Gemeinschaft nicht weiterführen zu wollen.
OLG Frankfurt: Trennung auch ohne getrennte Wohnorte möglich
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass für die Festlegung des Trennungszeitpunkts keine physische Trennung der Wohnorte notwendig ist.
Es reicht, wenn innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt wird, was sich durch getrennte Schlafbereiche und das Führen getrennter Haushalte manifestiert. Wesentlich ist hierbei, dass keine signifikanten persönlichen Beziehungen mehr bestehen und die übrig gebliebenen gemeinsamen Aktivitäten als unerheblich für das eheliche Zusammenleben angesehen werden können.
Das Gericht betonte, dass ein höflicher Umgang miteinander und das gemeinsame Verbringen von Zeit mit den Kindern nicht gegen eine Trennung sprechen. Daher wurde der von der Ehefrau angegebene frühere Trennungszeitpunkt bestätigt.
Tipp: Es ist ratsam, die eigene Situation deutlich und dokumentierbar gegenüber dem Ehepartner zu kommunizieren, insbesondere den Wunsch, die häusliche Gemeinschaft zu beenden, um rechtliche Klarheit über den Trennungszeitpunkt zu schaffen. Dies kann maßgeblich dazu beitragen, Rechtsansprüche effektiv zu sichern und zukünftige Verpflichtungen klar abzugrenzen.
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