Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

OLG Frankfurt entscheidet: Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung möglich

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.04.2025 Familienrecht

In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 UF 160/23) wurde der Trennungszeitpunkt innerhalb einer Ehe neu bewertet, auch wenn die Eheleute weiterhin unter einem Dach lebten.

Getrenntes Leben trotz gemeinsamer Wohnung: Wann endet die Ehegemeinschaft?

Die Ehepartner waren weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung ansässig, führten jedoch ein voneinander unabhängiges Leben. Die Kernfrage bestand darin, ab wann die eheliche Gemeinschaft als aufgelöst betrachtet werden kann, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auskunftspflichten bei einer Scheidung. Laut § 1379 BGB ist nach der Trennung eine Auskunft über das Vermögen zu diesem Zeitpunkt notwendig, um eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten.

Das Amtsgericht hatte einen späteren Trennungszeitpunkt festgelegt, welcher jedoch von der Ehefrau angefochten wurde. Die Familie lebte mit ihren drei minderjährigen Kindern weiterhin zusammen und obwohl es gemeinsame Aktivitäten wie Mahlzeiten gab, bestand kein gemeinsamer Haushalt mehr.

Die Frau hatte per E-Mail den Wunsch geäußert, die häusliche Gemeinschaft nicht weiterführen zu wollen.

OLG Frankfurt: Trennung auch ohne getrennte Wohnorte möglich

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass für die Festlegung des Trennungszeitpunkts keine physische Trennung der Wohnorte notwendig ist.

Es reicht, wenn innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt wird, was sich durch getrennte Schlafbereiche und das Führen getrennter Haushalte manifestiert. Wesentlich ist hierbei, dass keine signifikanten persönlichen Beziehungen mehr bestehen und die übrig gebliebenen gemeinsamen Aktivitäten als unerheblich für das eheliche Zusammenleben angesehen werden können.

Das Gericht betonte, dass ein höflicher Umgang miteinander und das gemeinsame Verbringen von Zeit mit den Kindern nicht gegen eine Trennung sprechen. Daher wurde der von der Ehefrau angegebene frühere Trennungszeitpunkt bestätigt.

Tipp: Es ist ratsam, die eigene Situation deutlich und dokumentierbar gegenüber dem Ehepartner zu kommunizieren, insbesondere den Wunsch, die häusliche Gemeinschaft zu beenden, um rechtliche Klarheit über den Trennungszeitpunkt zu schaffen. Dies kann maßgeblich dazu beitragen, Rechtsansprüche effektiv zu sichern und zukünftige Verpflichtungen klar abzugrenzen.

Symbolgrafik:© Pixi - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Gesetzliche Neuregelungen ab April 2025
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)01.04.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Gesetzliche Neuregelungen ab April 2025

Im April 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen verschiedene Lebensbereiche – von Familienleistungen über den Arbeitsschutz bis hin zum Datenschutz. Hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Verlängerte Förderung für KWK-Anlagen Die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird verlängert. Neu ist: Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, können nun bis zum 31. Dezember 2030 gefördert werden. Die Maßnahme bietet mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Betreiber. Elterngeld: Einkommensgrenze & Bezugsdauer angepasst Neue Einkommensgrenze Ab dem 1. April 2025 gilt: Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt auf 175.000 Euro...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftstest rechtens
11.03.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftstest rechtens

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24 ) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt. Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.  Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als...

weiter lesen weiter lesen
Namensänderung bei Erwachsenenadoption verfassungskonform: Entscheidung des BVerfG
19.02.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Namensänderung bei Erwachsenenadoption verfassungskonform: Entscheidung des BVerfG

Dass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ:  1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts.  Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...

weiter lesen weiter lesen

OLG Karlsruhe bestätigt alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter bei ADHS-Medikation des Kindes
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Karlsruhe bestätigt alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter bei ADHS-Medikation des Kindes

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 31.07.2024 ( Az. 20 UF 85/24 ) die alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter über die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung ihres gemeinsamen Kindes bestätigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Medikation mit Methylphenidat als Maßnahme im Rahmen der Gesundheitssorge gemäß § 1628 BGB von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl ist. Der Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und einheitlichen Entscheidung im Interesse des Kindes, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Eltern über die gesundheitliche Behandlung. Uneinigkeit der Eltern über ADHS-Behandlung führt zu gerichtlicher Entscheidung Die Eltern des Kindes A. konnten sich nicht über die psychiatrische Behandlung ihres Kindes einigen. Während die...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?