Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt.
Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung
In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als biologischer Vater festgestellt.
Das Amtsgericht entschied, dass Mutter und Vater die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte tragen müssen. Dagegen legte die Mutter Beschwerde ein, da sie der Ansicht war, der Vater solle allein für die Kosten aufkommen.
Keine alleinige Kostenlast des Vaters
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Beschwerde der Mutter zurück.
Nach Ansicht des Gerichts sei die Entscheidung des Amtsgerichts, die Verfahrenskosten hälftig aufzuteilen, rechtmäßig. Es handle sich bei einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nicht um ein typisches Streitverfahren, sodass neben dem Ergebnis auch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssten. Die alleinige Kostentragung durch den Vater sei nicht angemessen, da dieser das Verfahren nicht grob schuldhaft veranlasst habe.
Es sei nachvollziehbar, dass er die Vaterschaft ohne gerichtliches Gutachten nicht anerkennen wollte, da keine Beziehung zur Mutter bestand und er keine Einblicke in deren Lebensverhältnisse während der Empfängniszeit hatte. Auch auf das außergerichtliche Testergebnis habe er sich nicht verlassen müssen.
Das Gericht betonte, dass beide Eltern das Verfahren gleichermaßen ausgelöst hätten, da sie den Geschlechtsverkehr innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit ermöglichten. Deshalb sei eine hälftige Kostenaufteilung gerechtfertigt.
Tipp: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte bei Zweifeln an der Vaterschaft frühzeitig ein gerichtliches Gutachten in Betracht gezogen werden. Beide Elternteile sollten sich der möglichen Kostenfolgen bewusst sein, wenn sie eine gerichtliche Feststellung anstreben.
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