In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit dem Aktenzeichen 26 U 11/23 wurde einer Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld von 52.500 Euro zugesprochen. Dieses Urteil berücksichtigt eine Teilschuld der Verletzten von 25%.
Fußgängerin nach Unfall mit Betrunkenem schwer verletzt: Klage erfolgreich
Eine Fußgängerin forderte von einem alkoholisierten Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs war, erfasste die Frau in einer Kleinstadt in Mittelhessen, als sie gemeinsam mit vier anderen Personen die Straße überquerte. Bevor die Gruppe eine Verkehrsinsel in der Straßenmitte erreichen konnte, wurde die Klägerin vom Auto des Beklagten getroffen und schwer verletzt.
Das Landgericht erkannte der Frau zunächst auf Grundlage einer Haftungsverteilung von 50% Schadensersatz zu.
OLG erhöht Haftungsquote: Betrunkener Fahrer muss 52.500€ zahlen
Die Berufung der Klägerin führte zu einer Neubewertung der Haftungsquote zu ihren Gunsten. Das OLG setzte die Haftungsquote des Beklagten auf 75% fest und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 Euro zu.
Der Fahrer habe gegen die Verkehrsrücksichtnahme verstoßen, indem er trotz der sichtbaren Gefahr nicht bremste. Seine starke Alkoholisierung beim Fahren wurde als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Die Trunkenheit des Fahrers wurde als Hauptursache für den Unfall angesehen, besonders da angenommen wird, dass ein nüchterner Fahrer die Situation hätte beherrschen können.
Die Klägerin wurde jedoch mit einer Mithaftung von 25% belastet, da sie die Straße betreten hatte, ohne den Verkehr ausreichend zu beachten. Die Höhe des Schmerzensgeldes wurde unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des Leids, des Verschuldensgrades und der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit festgelegt. Trotz ihres Mitverschuldens wurde ihr ein angepasster Betrag zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es besteht die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
Tipp: Für Personen, die in ähnlichen Situationen verletzt wurden, ist es wesentlich, die Umstände des Unfalls genau zu dokumentieren und rechtliche Beratung zu suchen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Beweisführung bei Alkoholisierung des Unfallgegners und könnte als Referenz für die Durchsetzung eigener Ansprüche dienen.
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