Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich

Zuletzt bearbeitet am: 23.12.2024

Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde.

Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld

Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein.

Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin zu einem Viertelanteil bestätigen zu lassen.

OLG: Irrtum über Wert reicht nicht aus

Das Nachlassgericht hatte der Enkelin zunächst Recht gegeben, doch auf die Beschwerde eines Urenkels hob das OLG Zweibrücken die Entscheidung auf.

Die Enkelin habe die Erbschaft wirksam ausgeschlagen und könne diese Ausschlagung nicht wegen eines Irrtums anfechten. Zwar könne ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses zu einer Anfechtung berechtigen, nicht jedoch eine falsche Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände. Das vierstellige Bankguthaben hätte angesichts der Schulden des Nachlasses keine Rolle gespielt.

Auch die Fehleinschätzung des Erlöses aus dem Hausverkauf sei kein anfechtungsrelevanter Irrtum, da sie auf einer falschen Wertvorstellung und nicht auf Unkenntnis über die Nachlassbestandteile beruhe.

Tipp: Bei Erbausschlagungen sollten alle Nachlasswerte und Verbindlichkeiten sorgfältig geprüft werden. Eine Ausschlagung kann später nur in seltenen Fällen rückgängig gemacht werden. Besonders wichtig ist es, zwischen der Zusammensetzung und dem Wert des Nachlasses zu unterscheiden.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...

weiter lesen weiter lesen
OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)15.03.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht

Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem...

weiter lesen weiter lesen

Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)20.06.2023Redaktion fachanwalt.deErbrecht

Karlsruhe (jur). Trotz aller Trauer nach dem Tod eines nahen Angehörigen sollte die Post vom Gericht nicht unbeantwortet liegenbleiben. Denn das kann dazu führen, dass man unverhofft ohne Erbe dasteht, wie ein am Montag, 12. Juni 2023, veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zeigt (Az.: IV ZB 11/22). Danach kann ein Gericht die „Erbunwürdigkeit“ auch in einem sogenannten Versäumnisurteil ohne jede Beteiligung der betroffenen Person aussprechen.  Im konkreten Fall war ein Mann aus dem Raum Köln am 9. November 2018 verstorben. Fünf Wochen später reichte seine Ehefrau beim Nachlassgericht ein von beiden Eheleuten unterzeichnetes Testament ein, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Der Text über den Unterschriften war von der Ehefrau handschriftlich verfasst...

weiter lesen weiter lesen

Erbfallkostenpauschale auch für „Nacherben“
SternSternSternSternStern
(5 Bewertungen)05.05.2023Redaktion fachanwalt.deErbrecht

München (jur). Sieht ein Testament vor, dass zunächst der Ehepartner und dann beispielsweise die Kinder erben sollen, sind dies zwei getrennte „Erbfälle“. Daher können zunächst der Ehemann als „Vorerbe“ und dann auch die Kinder als „Nacherben“ bei der Erbschaftsteuer die „Erbfallkostenpauschale“ absetzen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 3/20). Ein Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem Erbe Kosten entstanden sind, sei dafür nicht nötig.  Gerade bei Ehepaaren mit Kindern sind solche Testamente inzwischen üblich. Auch im Streitfall hatte die Erblasserin bestimmt, dass nach ihrem Tod zunächst ihr Ehemann erben soll, als Nacherbin dann aber ihre Nichte.  Für die Nichte setzte das Finanzamt...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?