Wer bei einem Online-Casino ohne deutsche Lizenz Geld verloren hat, geht oft davon aus: Dann muss der Anbieter die Einsätze zurückzahlen. Ganz so einfach kann es aber werden, wenn unklar ist, von welchem Ort aus gespielt wurde. Genau diese Frage ist für viele Spieler wichtig, die zwischen 2014 und 2021 bei ausländischen Glücksspielanbietern Verluste gemacht haben. Der Bundesgerichtshof verhandelt dazu am 17. September 2026 einen Fall, in dem es um mehr als 32.000 Euro geht.
Im Mittelpunkt steht ein praktisches Problem: Muss der Spieler beweisen, dass er jedes einzelne Spiel von einem Ort aus gestartet hat, an dem das Online-Glücksspiel verboten war? Oder reicht es aus, dass der Anbieter in Deutschland keine Lizenz hatte und der Spieler in Bayern wohnte?
Das Wichtigste in Kürze
- Noch keine Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat einen Verhandlungstermin für den 17. September 2026 angesetzt.
- Kernfrage: Kann ein Spieler Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückfordern, wenn er möglicherweise auch aus dem Ausland gespielt hat?
- Betroffen sind Spieler: Besonders relevant ist der Fall für Personen, die bei Anbietern mit Sitz im Ausland gespielt haben, die damals keine deutsche Lizenz hatten.
- Streitpunkt ist der Spielort: Das Berufungsgericht verlangte vom Spieler den Beweis, dass die Spiele jeweils von einem Ort aus erfolgten, an dem das Angebot verboten war.
- Vorinstanzen uneins: Das Landgericht gab der Klage statt, das Oberlandesgericht wies sie ab.
Warum der Spielort bei Online-Glücksspiel so wichtig werden kann
Der Fall zeigt ein Problem, das viele Rückforderungsklagen gegen Online-Casinos betrifft: Gespielt wird digital, aber rechtlich kann der konkrete Ort der Teilnahme entscheidend sein. Der Kläger wohnte im maßgeblichen Zeitraum an verschiedenen Orten in Bayern. Er verlangte von einer Glücksspielanbieterin mit Sitz in Malta die Rückzahlung von 32.383,02 Euro, die er von Januar 2014 bis Anfang 2021 bei Online-Glücksspielen auf deren Internetseite verloren hatte.
Die Anbieterin verfügte in diesem Zeitraum über keine Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland. Nach der damals geltenden Fassung des Glücksspielstaatsvertrags war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.
Der Kläger gab an, nur von seinem jeweiligen Wohnort aus gespielt zu haben. Die Anbieterin bestritt jedoch den jeweiligen Spielort und verwies nach dem bisherigen Prozessverlauf auf Indizien, wonach zumindest ein Teil der Glücksspiele aus Schleswig-Holstein oder aus dem Ausland erfolgt sein soll. Dort sei diese Art des Online-Glücksspiels erlaubt gewesen.
Was bisher entschieden wurde und warum das wichtig ist
Das Landgericht München II gab der Klage mit Entscheidung vom 28. Juni 2024 statt. Es bejahte die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der Brüssel-Ia-Verordnung und wandte deutsches Recht nach der Rom-I-Verordnung an. Nach Auffassung des Landgerichts bestand ein Anspruch auf Rückzahlung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil die Einsätze ohne Rechtsgrund geleistet worden seien.
Die Begründung: Der Vertrag zwischen den Parteien sei wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nach § 134 BGB nichtig gewesen. Das Landgericht war nach Anhörung des Klägers überzeugt, dass dieser nur von seinem jeweiligen Wohnort aus teilgenommen hatte.
Das Oberlandesgericht München sah das anders. Es gab der Berufung der Anbieterin statt und wies die Klage mit Entscheidung vom 24. Februar 2025 ab. Nach seiner Auffassung musste der Kläger beweisen, dass das Glücksspielangebot am aktuellen Spielort jedes einzelnen Spiels verboten war. Seine Aussage, er habe immer nur von seinem Wohnort aus gespielt, genüge dafür nicht.
Der Bundesgerichtshof verhandelt den Fall nun unter dem Aktenzeichen I ZR 78/25. Eine abschließende Entscheidung liegt nach der Pressemitteilung noch nicht vor. Praktisch relevant ist das Verfahren, weil es klären kann, wie streng die Anforderungen an den Nachweis des Spielorts bei Rückforderungen aus unerlaubtem Online-Glücksspiel sind.
Warum die Gerichte bisher unterschiedlich entschieden haben
Juristisch geht es um mehrere Ebenen. Zunächst stellt sich die Frage, ob deutsche Gerichte zuständig sind und deutsches Recht anwendbar ist. Das Landgericht stützte dies auf Verbraucherschutzregeln der europäischen Verordnungen Brüssel-Ia-VO und Rom-I-VO. Diese Regeln können Verbrauchern ermöglichen, am Wohnsitzgericht zu klagen und das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts heranzuziehen, wenn ein Unternehmer seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
In der Sache geht es um die mögliche Nichtigkeit des Glücksspielvertrags. Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Das damalige Verbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 untersagte das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet.
Ist ein Vertrag nichtig, kann ein Rückzahlungsanspruch über § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht kommen. Diese Vorschrift betrifft Leistungen, die jemand ohne rechtlichen Grund erhalten hat. Vereinfacht bedeutet das: Wenn kein wirksamer Vertrag besteht, kann das Geleistete unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.
Der entscheidende Streitpunkt ist aber der Nachweis. Das Oberlandesgericht verlangte vom Kläger, den jeweiligen Spielort der einzelnen Spiele zu beweisen. Die Anbieterin durfte den Spielort nach Auffassung des Berufungsgerichts mit Nichtwissen bestreiten. Das ist nach § 138 Abs. 4 ZPO möglich, wenn eine Partei eine Tatsache nicht selbst wahrgenommen hat und sie nicht die eigene Handlung betrifft.
Außerdem sah das Berufungsgericht keine Grundlage für eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Diese Vorschrift erlaubt Gerichten unter bestimmten Voraussetzungen eine Schätzung, wenn Schaden und Höhe streitig sind. Nach Ansicht des Berufungsgerichts fehlte dafür hier jede Tatsachengrundlage.
Was die Verhandlung für Spieler bedeuten kann
Für Spieler ist der Fall wichtig, weil er eine häufige Annahme infrage stellt: Keine deutsche Lizenz bedeutet nicht automatisch, dass jede Rückforderung ohne weitere Nachweise durchgeht. Jedenfalls nach der Ansicht des Berufungsgerichts kann es entscheidend sein, von wo aus der Spieler tatsächlich teilgenommen hat.
Betroffene sollten deshalb verstehen, dass bei Online-Glücksspiel nicht nur der Sitz des Anbieters und die Lizenzlage eine Rolle spielen können. Auch der Spielort, der Zeitraum der Teilnahme und die Beweisbarkeit der eigenen Angaben können wichtig werden.
Der Bundesgerichtshof wird zu klären haben, ob die Sicht des Oberlandesgerichts Bestand hat. Für laufende oder mögliche Verfahren kann die spätere Entscheidung deshalb bedeutsam werden. Sie kann beeinflussen, welche Darlegungen und Nachweise Spieler vorbringen müssen, wenn Anbieter einwenden, dass einzelne Spiele aus einem erlaubten Gebiet oder aus dem Ausland erfolgt seien.
Welche Fehler Betroffene vermeiden sollten
- Den Spielort nicht pauschal darstellen: Wer Rückzahlungen verlangt, sollte nicht nur auf den Wohnsitz abstellen, wenn tatsächlich an verschiedenen Orten gespielt wurde.
- Verbindungsdaten nicht ignorieren: Wenn ein Anbieter technische Indizien zum Spielort vorlegt, können diese im Prozess eine Rolle spielen.
- Zeiträume nicht vermischen: Im Fall geht es um Einsätze von Januar 2014 bis Anfang 2021 und um die damals geltende Rechtslage.
- Die BGH-Verhandlung nicht als Urteil verstehen: Der Termin bedeutet noch keine abschließende Entscheidung.
Redaktions-Tipp
Wer eigene Verluste aus Online-Glücksspiel prüfen lässt, sollte Unterlagen möglichst geordnet bereithalten: Spielkonto, Zahlungsnachweise, Zeiträume und Hinweise darauf, von welchen Orten aus gespielt wurde. Gerade der Nachweis des Spielorts kann nach dem bisherigen Prozessverlauf rechtlich erheblich werden.
Häufige Fragen
Kann ich Online-Casino-Verluste immer zurückfordern, wenn der Anbieter keine deutsche Lizenz hatte?
Nicht automatisch. Der Fall zeigt, dass neben der Lizenzfrage auch der konkrete Spielort und dessen Beweisbarkeit eine Rolle spielen können.
Warum ist es wichtig, ob ich aus dem Ausland gespielt habe?
Das Berufungsgericht meinte, der Spieler müsse beweisen, dass das Angebot am jeweiligen Spielort verboten war. Wenn Spiele aus dem Ausland oder aus einem Gebiet erfolgt sein sollen, in dem das Angebot erlaubt war, kann das den Anspruch betreffen.
Hat der Bundesgerichtshof schon entschieden?
Nein. Nach der Pressemitteilung ist ein Verhandlungstermin für den 17. September 2026 um 11:00 Uhr angesetzt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt darin noch nicht.
Welche Summe verlangt der Spieler in dem Verfahren zurück?
Der Kläger verlangt die Rückzahlung von Spieleinsätzen in Höhe von 32.383,02 Euro, die er nach seinem Vortrag bei Online-Glücksspielen verloren hat.
Welche Rolle spielt Schleswig-Holstein in dem Fall?
Die Anbieterin trug nach dem bisherigen Prozessverlauf Indizien dafür vor, dass zumindest ein Teil der Glücksspiele aus Schleswig-Holstein oder aus dem Ausland erfolgt sein soll. Das war für das Berufungsgericht relevant.
Entscheidungsdaten
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Verhandlungstermin: 17. September 2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen: I ZR 78/25
- Vorinstanzen: Landgericht München II, Entscheidung vom 28. Juni 2024, 2 O 674/23; Oberlandesgericht München, Entscheidung vom 24. Februar 2025, 17 U 2661/24 e
- Rechtsgebiet: Ansprüche von Spielern gegen Anbieter unerlaubter Glücksspiele
- Wichtige Normen: Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO, Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO, § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, § 134 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Stand: Verhandlung angekündigt, Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch nicht aus der Pressemitteilung ersichtlich
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