Im Netz findet man bei entsprechender Recherche Portale, die mit einer Online-Scheidung werben und hier explizit auf „geringe“ Kosten hinweisen.
Hiermit werden jedoch in mehrfacher Hinsicht falsche Vorstellungen geweckt.
Zum einen kann die Fehlvorstellung entstehen, dass tatsächlich eine Scheidung online abgewickelt werden kann.
Das ist jedoch nicht der Fall. Über die einschlägigen Portale ist es lediglich möglich, einen Anwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag fertigt. Dieser Scheidungsantrag muss sodann durch diesen Anwalt bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Das weitere Scheidungsverfahren an sich wird in keiner Weise abgekürzt und auch der Scheidungstermin bei Gericht muss von allen Beteiligten persönlich wahrgenommen werden, da immer eine persönliche Anhörung zu den Voraussetzungen der Scheidung erfolgt.
Letztlich erspart man sich durch eine Online-Beauftragung eines Scheidungsanwalts lediglich die initiale direkte und persönliche Kontaktaufnahme.
Eine weitere Fehlvorstellung kann dahingehend entstehen, man könne Kosten sparen. Auch das ist nicht der Fall.
Die Anwalts- und Gerichtskosten bleiben nämlich unabhängig von der Art der Beauftragung gleich, da diese regelmäßig auf der Grundlage der beiderseitigen Einkommensverhältnisse abgerechnet werden.
Wer also seine Scheidung über ein entsprechendes Online-Portal auf die Wege bringt, spart für das Verfahren weder Zeit noch Kosten und begibt sich ggf. auch einer persönlichen Beratung, die im Regelfall in einem persönlichen Erstgespräch stattfindet, bevor ein Scheidungsantrag gestellt wird.









