Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Online-Zahlungen nur noch mit Zwei-Faktoren-Authentifizierung

15.01.2021
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Für das Bezahlen mit Kreditkarte gelten seit dem 15.01. strengere Sicherheitsvorgaben. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll den Bezahlvorgang bei Online-Einkäufen sicherer machen. Allerdings wird er auch komplizierter. Cyber-Kriminelle könnten zudem vermehrt versuchen, sich per Phishing Zugriff auf die Daten und das Geld der Verbraucher zu verschaffen.

Aktuelle Änderungen

Bei Online-Einkäufen zahlen Verbraucher häufig per Kreditkarte. Dafür war bisher nur die Eingabe der Kreditkartennummer und Prüfziffer nötig. Seit dem 15. Januar muss der Nachweis zweier voneinander unabhängiger Merkmale erfolgen. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bietet Verbrauchern deutlich mehr Sicherheit beim Zahlen per Kreditkarte, ist aber auch aufwendiger.

Beim Bezahlvorgang muss jetzt die eigene Identität mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren nachgewiesen werden. Diese sind verschiedenen Kategorien zuzuordnen: nämlich Besitz, wie Handy oder Bankkarte, und Wissen, also das Passwort, und Inhärenz, der Fingerabdruck. Das entspricht der Kombination aus Kartendaten und Passwort oder TAN beim Online-Banking.

Sukzessive sollen die Verbraucher nun an die neue Zwei-Faktoren-Authentifizierung herangeführt werden: ab dem 15. Januar bei Beträgen ab 250 Euro, ab dem 15. Februar für Zahlungen von mindestens 150 Euro und ab dem 15. März für alle Bezahlvorgänge gleich welcher Höhe.

Deutschland Nachzügler bei Umsetzung der neuen Zahlungsdienste-Richtlinie

Die Änderung erfolgt im Rahmen der europäische Zahlungsdienste-Richtlinie Payment Services Directive 2/PSD2, die seit dem 13.01.2018 gültig ist und den Zahlungsverkehr in der EU sicherer und innovativer gestalten soll. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei elektronischen Bezahlvorgängen ist eigentlich schon am 14. September 2019 in Kraft getreten.

Da die Umsetzung der Authentifizierungsmethode sich in Deutschland für einige Anbieter als schwierig erwiesen hat, beschloss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 einzuräumen. Der Termin wurde erneut um zwei Wochen verschoben, weil es im Handel vielfach noch Anpassungsbedarf für die Umsetzung gab.

Wie sicher ist die neue Authentifizierungsmethode?

Durch die Zwei-Faktoren-Authentifizierung wird Online-Banking für die Verbraucher zwar um einiges sicherer, aber leider auch komplizierter. Das könnte den einen oder anderen zunächst abschrecken. In vielen Fällen ist alternativ die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna möglich.

Die neue Authentifizierungsmethode erschwert es Betrügern, an die Daten und das Geld der Verbraucher zu gelangen. Ein 100%iger Schutz ist aber auch hier nicht gegeben. Cyber-Kriminelle dürften außerdem nun verstärkt auf Phishing setzen. Dabei verschicken sie Mails, deren Absender von einer vermeintlich vertrauenswürdigen Quelle stammt, wie dem Zahlungsdienstleister oder der Bank, und Links zu gefälschten Websites enthalten. Loggt man sich auf einer solchen Seite mit seinen Zugangsdaten ein, können die Betrüger diese abgreifen. Wer also eine Mail enthält, die wegen eines vermeintlichen Problems oder Handlungsbedarfs zur Anmeldung über den enthaltenen Link auffordert, sollte diese Mail im Zweifelsfall lieber ignorieren und löschen.

Sie sind der Betrugsmasche von Cyber-Kriminellen zum Opfer gefallen? Dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Möglicherweise kann sogar die Bank bzw. der Zahlungsdienstleister auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zu Ihrem Fall beraten.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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