Verkehrsrecht

Parkplatz: Wem steht das Recht auf eine Parklücke zu?

04.04.2019
 (2)
Zuletzt bearbeitet am: 18.01.2024

Gerade in Großstädten gibt es häufig Streit um Parkplätze. Gilt hier das Recht des Schnelleren? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Immer wieder kommt es zu der Situation, dass Autofahrer einen Parkplatz ausfindig machen. Sie fahren aber nicht direkt hinein, weil sie nicht rückwärts wieder herausfahren möchten. Vielmehr wenden Sie, um beim Herausfahren eine gute Sicht zu haben. Doch daraus wird nichts. Ein anderer Autofahrer schnappt ihm die Parklücke weg, in dem er einfach hineinfährt. Doch ist so etwas überhaupt erlaubt?

Eine solche Aktion ist rechtlich bedenklich. Denn aus der Vorschrift von § 12 Abs. 5 StVO ergibt sich, dass derjenige Autofahrer ein Recht auf die Parklücke hat, der sie zuerst erreicht hat. Erreicht bedeutet nicht, dass er sich bereits in der Parklücke befinden muss. Vielmehr reicht das direkte Umfeld aus. Der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. In diesem Fall darf der andere Fahrer nicht einfach hineinfahren, auch wenn er dazu problemlos imstande ist, weil etwa der andere umständlich wenden muss. Auf die bessere Einfahrtposition kommt es lediglich an, wenn zwei Autofahrer im gleichen Moment vor der Parklücke vorfahren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 23.09.1986- 5 Ss (OWi) 333/86 - 256/86 I. Darüber hinaus kommt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtsgebot von § 1 Abs. 2 StVO in Betracht.

 

Parkplatz wegschnappen kann rechtliche Folgen haben

Autofahrer die sich nicht daran halten und das Recht des Schnelleren für sich in Anspruch nehmen, riskieren rechtliche Konsequenzen. Das Wegschnappen der Parklücke entgegen der Regelung von § 12 Abs. 5 StVO stellt normalerweise eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bewehrt ist. Dies ergibt sich aus Dies ergibt sich aus § 49 Ziffer 1 und Nr. 12 StVO, 11 Abs. 5 StVO. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn es dabei zu einem Verkehrsunfall kommt.

 

Freihalten von Parklücke erlaubt?

Ärger droht auf jeden Fall dann, wenn Autofahrer einfach eine Parklücke durch eine andere Person beziehungsweise einen Gegenstand freihalten. Dies ist unzulässig. Hier kommt auf jeden Fall neben einer Ordnungswidrigkeit das Vorliegen einer Straftat in Form der Nötigung gem. § 240 StGB infrage. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm. Die Richter sind in einem solchen Fall davon ausgegangen, dass ein Fußgänger durch das Freihalten Gewalt angewendet hat im Sinne des § 240 StGB (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.1980 - 4 Ss 445/80). Gleichwohl hat das Gericht das Vorliegen einer Nötigung mit der Begründung verweigert, dass es hier an der Verwerflichkeit im Sinne von § 240 StGB gefehlt hat. Hierzu muss die Ausübung von Gewalt unter Berücksichtigung des angestrebten Zwecks als zu missbilligen sein. Daran fehlte es vorliegend laut Oberlandesgericht Hamm, weil der „Besetzer“ des Parkplatzes passiv geblieben ist. Anders wäre die Situation jedoch gewesen, wenn er aggressiv geworden wäre.

 

Fazit:

Aufgrund dieser rechtlichen Situation können sich Autofahrer eigentlich damit Zeit lassen, ehe sie in eine Parklücke hineinfahren. Es stellt sich höchstens die Frage, wie man im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung beweisen kann, dass ein anderer Autofahrer unzulässig in eine Parklücke hineingefahren ist bzw. diese etwa durch den Beifahrer hat blockieren lassen. Dies kann im Einzelfall etwa durch Zeugenaussagen oder Aufnahmen einer Videokamera möglich sein. Dies sollte vorab geklärt werden, ehe man den anderen Fahrer etwa anzeigt.

 

Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)

Foto: © Markus Mainka - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verkehrsrecht OLG Frankfurt urteilt: 52.500€ Schmerzensgeld für von Betrunkenem verletzte Fußgängerin

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit dem Aktenzeichen 26 U 11/23 wurde einer Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld von 52.500 Euro zugesprochen. Dieses Urteil berücksichtigt eine Teilschuld der Verletzten von 25%. Fußgängerin nach Unfall mit Betrunkenem schwer verletzt: Klage erfolgreich Eine Fußgängerin forderte von einem alkoholisierten Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs war, erfasste die Frau in einer Kleinstadt in Mittelhessen, als sie gemeinsam mit vier ... weiter lesen

Verkehrsrecht Streit um Schadensersatz nach Tankstellen-Unfall

Das Amtsgericht München entschied in einem Fall um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Tankstellengelände im Münchener Westen. Unter dem Aktenzeichen 336 C 6248/22 musste geklärt werden, welches Fahrzeug aufgefahren war, ein Sachverhalt, über den zwischen den Parteien Uneinigkeit herrschte. Streit um Schadensersatz nach Kollision auf Münchener Tankstellengelände Beim Verlassen einer Tankstelle im Münchener Westen bremste der Fahrer des Fahrzeugs der Klägerseite, um dem vorfahrtsberechtigten Verkehr den Vorrang zu gewähren. In diesem Moment kam es zur Kollision der beteiligten Fahrzeuge. Während die Klägerseite argumentierte, ... weiter lesen

Verkehrsrecht Rechtliche Beratung: Schlüsselaspekte für Ihre Rechtsfragen

Die Welt des Rechts kann komplex und verwirrend sein. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder einfach jemand sind, der sich in einem rechtlichen Dilemma befindet, die Bedeutung einer professionellen Rechtsberatung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dieser Artikel wird einen umfassenden Blick darauf werfen, wie rechtliche Beratung funktioniert, welche Schlüsselaspekte Sie beachten sollten, und wie Sie den richtigen Rechtsanwalt für Ihre individuellen Bedürfnisse finden. Grundlagen der Rechtsberatung Rechtsberatung ist mehr als nur die Lösung von Konflikten; es ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge und des Schutzes Ihrer Rechte. Ganz gleich, ob es um die ... weiter lesen

Verkehrsrecht Radfahrer müssen vor sichtbaren Hindernissen noch anhalten können

Frankenthal (jur). Radfahrer müssen auch auf Radwegen so fahren, dass sie sichtbare Hindernisse rechtzeitig wahrnehmen und vor ihnen anhalten können. Das hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 3 O 71/22). Es wies damit die Schadenersatzklage eines Rennradfahrers wegen Wurzelschäden ab.  Er war auf einem Radweg von Germersheim nach Speyer nach eigenen Angaben aufgrund von Wurzelschäden gestürzt. Von der für die Instandhaltung des Radwegs verantwortlichen Gemeinde verlangte er Schadenersatz.  Das Landgericht Frankenthal wies die Klage jedoch ab. Zwar müsse die Gemeinde ... weiter lesen

Ihre Spezialisten