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Patent anmelden – das sollten Sie über Voraussetzungen, Ablauf und Kosten wissen

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(3 Bewertungen)24.06.2024 Gewerblicher Rechtsschutz
Zuletzt bearbeitet am: 19.10.2024

Eine Patentanmeldung ist ein wesentlicher Schritt, um technische Erfindungen rechtlich zu schützen. Es sichert nicht nur exklusive Verwertungsrechte, sondern kann auch erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Innovation haben. Bevor man ein Paten anmelden kann, müssen spezifische Voraussetzungen, vor allem Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderische Tätigkeit, geprüft und erfüllt werden. Eine genaue Kenntnis des Ablaufs und der damit verbundenen Kosten ist entscheidend, um das Verfahren effizient zu gestalten und übliche Fehler zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen zu gewerblichen Schutzrechten und Patenten

​Die Anmeldung eines Patents und gewerblichen Schutzrechts ist in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen geregelt. Hier sind die wichtigsten:

  • Patentgesetz (PatG) regelt die Erteilung von Patenten und die damit verbundenen Rechte. Es legt die Anforderungen an die Erfindung fest, die für die Erteilung eines Patents erfüllt sein müssen, sowie die Dauer des Patentschutzes und die Bedingungen für die Anmeldung eines Patents.
  • Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts (PatKostG): Dieses Gesetz enthält Informationen über die Gebühren, die für die Anmeldung eines Patents und die damit verbundenen Prüfungsverfahren anfallen.
  • Markengesetz (MarkG) bestimmt, wie Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Es legt die Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke fest, definiert die daraus resultierenden Rechte des Markeninhabers und die Dauer des Markenschutzes.
  • Gesetz über die Erstreckung gewerblicher Schutzrechte (ErstrG) regelt die Ausdehnung von Schutzrechten, die ursprünglich in der ehemaligen DDR erteilt wurden, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Obwohl das UWG nicht direkt die Anmeldung von Patenten regelt, kann es relevant sein, wenn es um die Verwendung von Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten geht, die im Zusammenhang mit Patenten stehen.

Wie kann man ein Patent anmelden?

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Erfindern die ausschließliche Nutzung ihrer Innovationen gewährt und diese vor Nachahmung schützt. Um ein solches Recht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Erfindung muss neu, gewerblich anwendbar und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Jeder, der eine solche Erfindung gemacht hat, kann ein Patent anmelden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die Anmeldung erfolgt je nach Region unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen, wobei detaillierte technische Unterlagen und eine Beschreibung der Erfindung einzureichen sind. Der Prozess umfasst in der Regel eine Prüfung durch die zuständige Behörde, ob die Erfindung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Prozessüberblick

Merkmal Deutsches Recht Europäisches Recht (EPA) Internationales Recht (PCT)
Zuständige Behörde Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Europäisches Patentamt (EPA) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Geografische Abdeckung Nur Deutschland Alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens Über 150 Vertragsstaaten des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT)
Sprache der Anmeldung Deutsch Eine der drei Amtssprachen: Englisch, Deutsch, Französisch Eine der zehn Veröffentlichungssprachen, üblicherweise Englisch
Anmeldeverfahren Direkte Einreichung beim DPMA Einreichung einer einzigen Anmeldung beim EPA, die in mehreren Ländern wirksam werden kann Einreichung einer internationalen Anmeldung, die in eine nationale Phase in den gewünschten Vertragsstaaten übergeht
Kosten Relativ gering im Vergleich zu internationalen Anmeldungen Höhere Kosten durch Gebühren für mehrere Länder und Übersetzungen Initial günstiger, aber Kosten steigen in der nationalen Phase signifikant
Prüfungsprozess Muss explizit beantragt werden, nach dem ersten Jahr der Anmeldung Automatische Prüfung nach Einreichung Keine Prüfung, aber eine vorläufige Meinung zur Patentierbarkeit wird erstellt
Schutzdauer Maximal 20 Jahre ab Anmeldetag Maximal 20 Jahre ab Anmeldetag, abhängig von nationalen Gesetzen in der nationalen Phase

 

Die Vorteile einer Patentanmeldung sind vielfältig. Zum einen ermöglicht es dem Erfinder, seine Erfindung kommerziell zu verwerten, beispielsweise durch Lizenzen oder den Verkauf des Patents. Zum anderen schützt es die Erfindung vor der unautorisierten Nutzung durch Dritte, was insbesondere in technologieintensiven Branchen von großer Bedeutung ist.

Durch den zeitlich begrenzten Schutz, der in der Regel 20 Jahre beträgt, wird zudem sichergestellt, dass nach Ablauf dieser Frist die Innovation der Allgemeinheit zur Verfügung steht, was den technologischen Fortschritt fördert.

Die Anmeldung eines Patents ist also ein wichtiger Schritt für Erfinder, um ihre Rechte zu sichern und von ihrer Kreativität zu profitieren.

Patent anmelden online

Die Online-Anmeldung eines Patents ist eine effiziente Möglichkeit, den Schutz Ihrer Erfindung zu sichern. Dieser Prozess wird über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowie das Europäische Patentamt (EPA) angeboten und hat folgende Vorteile:

  • Zeiteffizienz: Die Online-Anmeldung beschleunigt den gesamten Prozess, da Sie von überall und zu jeder Zeit auf die Dienste zugreifen können.
  • Kosteneffizienz: Weniger Papierkram und die Möglichkeit, schnell auf Anfragen zu reagieren, sparen Geld.
  • Transparenz: Sie haben jederzeit Einblick in den aktuellen Status Ihrer Anmeldung.

Die Möglichkeit, Patente online anzumelden, macht den Prozess zugänglicher und kann helfen, schneller und effektiver rechtlichen Schutz für Ihre Erfindungen zu erlangen.

Voraussetzungen für Patentanmeldung

​Um ein Patent erfolgreich anmelden zu können, muss Ihre Erfindung drei wesentliche Kriterien erfüllen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Diese Kriterien sind entscheidend, um den rechtlichen Schutz durch ein Patent zu erlangen.

  • Neuheit: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfasst alles, was vor dem Anmeldetag der Erfindung öffentlich zugänglich gemacht wurde, sei es durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder auf andere Weise. Hierbei ist es unerheblich, in welchem Teil der Welt die Informationen veröffentlicht wurden.
  • Erfinderische Tätigkeit: Eine Erfindung besitzt eine erfinderische Tätigkeit, wenn sie sich für einen Fachmann auf dem entsprechenden technischen Gebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Dies bedeutet, dass die Erfindung eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen muss, die über das offensichtliche Wissen und die Fähigkeiten eines Experten in diesem Bereich hinausgeht.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Diese ist gegeben, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden kann. Dies beinhaltet, dass die Erfindung technisch realisierbar und wiederholbar sein muss.

Weitere formale Anforderungen

Neben diesen drei Hauptkriterien müssen Antragsteller auch formale Anforderungen erfüllen, die je nach Jurisdiktion variieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine klare und vollständige Beschreibung der Erfindung.
  • Ansprüche, die genau definieren, was durch das Patent geschützt werden soll.
  • Gegebenenfalls Zeichnungen oder andere illustrative Darstellungen der Erfindung.
  • Die Zahlung der erforderlichen Anmeldegebühren.

Fachanwalt.de-Tipp: Anmelder sollten unbedingt darauf achten, dass sie alle erforderlichen Dokumente und Informationen präzise und vollständig bereitstellen, um Verzögerungen oder Ablehnungen im Anmeldeverfahren zu vermeiden.

Checkliste: Ablauf der Patentanmeldung in 8 Schritten

Die Anmeldung eines Patents ist ein detaillierter Prozess, der strategische Planung und genaue Einhaltung von Vorgaben erfordert. Hier eine Checkliste, mit der Sie den Ablauf einer Patentanmeldung gestalten können:

Schritt Beschreibung Erforderliche Maßnahmen
1: Erfindung dokumentieren Die Erfindung muss ausführlich dokumentiert werden, einschließlich technischer Details und Zeichnungen. Erstellen Sie detaillierte Beschreibungen und technische Zeichnungen Ihrer Erfindung. Fertigen Sie gegebenenfalls einen Prototyp an.
2: Recherche zum Stand der Technik Eine gründliche Recherche wird durchgeführt, um die Neuheit der Erfindung sicherzustellen. Führen Sie eine Patentrecherche durch, idealerweise mit Hilfe eines Patentanwalts.
3: Ausarbeitung der Patentschrift Die Patentschrift wird präzise ausgearbeitet und muss alle wichtigen Details der Erfindung enthalten. Formulieren Sie die Patentschrift einschließlich Ansprüche und Zeichnungen.
4: Einreichung der Anmeldung Die Anmeldung wird bei einem Patentamt eingereicht, zusammen mit den erforderlichen Gebühren. Reichen Sie die Patentschrift beim zuständigen Patentamt ein und zahlen Sie die Anmeldegebühren.
5: Prüfungsverfahren Die Anmeldung wird formell und inhaltlich geprüft. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig sind. Reagieren Sie auf Rückfragen des Patentamts.
6: Offenlegung und Einspruchsverfahren Die Patentschrift wird veröffentlicht und Dritte können Einspruch einlegen. Überwachen Sie den Veröffentlichungsprozess und bereiten Sie sich auf mögliche Einsprüche vor.
7: Erteilung des Patents Das Patent wird erteilt, wenn keine erfolgreichen Einsprüche vorliegen. Empfangen Sie das Patentzertifikat und lassen Sie das Patent ins Register eintragen.
8: Aufrechterhaltung des Patents Jährliche Gebühren sind zu entrichten, um das Patent aufrechtzuerhalten. Zahlen Sie die jährlichen Gebühren, um das Patent aktiv zu halten.

 

Fachanwalt.de-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit der vorläufigen Patentanmeldung, die in vielen Jurisdiktionen angeboten wird. Dieser Ansatz kann strategisch wertvoll sein, um schnell ein Anmeldedatum zu sichern, was den Schutz Ihrer Erfindung ab diesem Zeitpunkt etabliert. Gleichzeitig gewinnen Sie zusätzliche Zeit, um Ihre Anmeldung zu vervollständigen, Marktrecherchen durchzuführen und Ihre Geschäftsstrategie zu finalisieren. Dies kann besonders nützlich sein, wenn Sie eine Erfindung weiterentwickeln oder Investoren suchen, da Sie bereits einen offiziellen Nachweis des Patentanspruchs haben.

Kosten

Die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents können erheblich variieren, abhängig von der Art der Anmeldung, der geografischen Abdeckung und der Dauer des Patentschutzes. Orientieren Sie sich an folgender Tabelle:

Kategorie Beschreibung Betrag
Grundgebühr (elektronisch) Anmeldung inkl. bis zu 10 Patentansprüche 40 €
Zusatzansprüche (elektronisch) Kosten pro zusätzlichen Patentanspruch über die ersten 10 hinaus, 20 €
Grundgebühr (Papierform) Anmeldung inkl. bis zu 10 Patentansprüche 60 €
Zusatzansprüche (Papierform) Kosten pro weiteren Patentanspruch über die ersten 10 hinaus, 30 €
Gebühr nach Rechercheantrag Anmeldung und Prüfungsgebühr, wenn ein Rechercheantrag gestellt wurde, 300 €
Prüfungsgebühr ohne Recherche Prüfungsgebühr, falls kein Rechercheantrag vorausging, 350 €
Jahresgebühr bis 4. Jahr Aufrechterhaltungsgebühr für das vierte Jahr 70 €
  • ab 5. Jahr
Aufrechterhaltungsgebühr für das fünfte Jahr 100 €
  • ab 7. Jahr
Aufrechterhaltungsgebühr vom siebten bis zum zwanzigsten Jahr, Details im Kostenmerkblatt Variabel
Einspruchsverfahren Gebühr für das Einlegen eines Einspruchs gegen die Patenterteilung 200 €

Quelle: DPMA

Zusätzliche Kosten

Bei der Patentanmeldung können neben den Grundgebühren zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Anwaltsberatung, Aufrechterhaltung in verschiedenen Ländern und für internationale Anmeldungen entstehen, die in der nationalen Phase erheblich steigen können.

Benötige ich einen Anwalt, um ein Patent anzumelden?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Patent ohne die Hilfe eines Rechtsexperten anzumelden. Es wird aber empfohlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beizuziehen:

  • Er stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind und damit die Erfindung optimal geschützt ist.
  • Die Erfolgsaussichten sind entsprechend höher, da die Anmeldung so vorbereitet wird, dass sie den Kriterien für Patentierbarkeit entspricht.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Während die Beauftragung eines Anwalts zunächst teurer erscheint, kann sie langfristig Kosten sparen, indem sie dazu beiträgt, Fehler zu vermeiden, die zu einer Ablehnung der Anmeldung oder zu aufwendigen Nachbesserungen führen könnten.

In der Praxis entscheiden sich viele Erfinder und Unternehmen für die Beauftragung eines Patentanwalts oder eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, um von dessen Expertise zu profitieren und die Chancen auf ein erfolgreiches Patent zu maximieren.

Symbolbild: © Zerbor - stock.adobe.com

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