Medizinrecht

Patient darf sich seinen Optiker selbst aussuchen

Zuletzt bearbeitet am: 16.10.2024

Ärzte dürfen Patienten nicht zu dem Besuch eines bestimmten Optikers drängen. Bereits Empfehlungen können kritisch sein.

Manche Ärzte scheinen noch nicht begriffen zu haben, dass sie es mit mündigen Patienten zu tun haben. In einem Fall passierte schier Unglaubliches: Ein Augenarzt war zugleich Optiker. Und er wendete eine zweifelhafte Methode an, um sein Umsätze zu steigern. Wer einen anderen Optiker aufsuchen wollte, bekam einfach kein Rezept ausgestellt. Als er hierfür abgemahnt wurde, zeigte er keinerlei Einsicht.

Das Landgericht Düsseldorf bereitete diesem Treiben endlich ein Ende. Es entschied mit Urteil vom 22.02.2012 (Az. 12 O 9/11), dass der Arzt dies zu unterlassen hat. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens inklusive Abmahnung aufkommen. Begründet haben die Richter das damit, dass er seine Patienten auf unlautere Weise unter Druck gesetzt hat. Bereits das Aussprechen einer Empfehlung kann bedenklich sein. Anders ist das nur, wenn der Patient den Arzt darum ausdrücklich gebeten hat.

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