Bankrecht und Kapitalmarktrecht

PayPal-Nutzer wieder einmal im Visier von Cyberkriminellen

07.08.2020
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Wiederholt nehmen Cyberkriminelle insbesondere Nutzer von Online-Zahlungssystemen wie PayPal sowie von Online-Verkaufsportalen ins Visier. Sie gehen dabei meistens so clever vor, dass es für Verbraucher nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.

Die aktuelle Masche richtet sich gegen Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen, die anhand von gefälschten PayPal-Daten und -Zahlungsbelegen um ihr Geld betrogen werden sollen. Die Aktion ist in so großem Stil angelegt, dass die Zahl der Betroffenen stetig zu nimmt, auch wenn das Vorgehen an sich nicht wirklich neu ist. Das Landeskriminalamt Niedersachsen wie auch die Polizei rufen PayPal-Nutzer daher zur Vorsicht auf.

Wie gehen die Betrüger vor?

Betroffen sind vor allem Personen, die auf Kleinanzeigenportalen Ware verkaufen – was genau verkauft wird, ist völlig gleichgültig. Das könne von der Gitarre bis hin zum Auto alles sein, so die Polizei.

Zuerst wird der Verkäufer von den Betrügern per Mail kontaktiert. Höflich bekunden sie Interesse an der Ware und stellen einige unverfängliche Fragen zum Angebot. Diese Mail ist sehr allgemein gehalten. Sie geht nicht auf das konkrete Produkt ein. Es handelt sich dabei scheinbar um ein Massenschreiben mit immer gleichen Textbausteinen, das möglichst breit gestreut wird.

Wer auf diese erste Nachricht antwortet, der bekommt eine weitere Mail, in der die Betrüger ihre Kaufabsicht bekunden. Sie bitten den Verkäufer, seine PayPal-Daten zu übermitteln, damit die Bezahlung der Ware vorgenommen werden kann. Der Anbieter wird außerdem darüber informiert, dass ein Transportunternehmen die Ware abholen werde, sobald diese bezahlt sei.

Hat der Verkäufer seine PayPal-Daten übermittelt, erhält er eine dritte Mail, die ihn darüber informiert, dass das Transportunternehmen scheinbar seine Zahlungsrichtlinien geändert habe. Die Zahlung an die Spedition müsse er nun selber leisten, heißt es dann. Dementsprechend habe man mehr Geld per PayPal überwiesen. Als Beweis dafür dient eine PayPal-Zahlungsbestätigung über den entsprechenden Betrag, die auch direkt die Zahlungsinformationen der Spedition enthält. Bei der Zahlungsbestätigung handelt es sich allerdings um eine Fälschung. Verkäufer, die die Zahlung an das vermeintliche Transportunternehmen tätigen, können ihr Geld als verloren betrachten.

Geld zurückholen?

Die Chancen, das Geld zurückzuholen, stehen laut Polizei leider in den meisten Fällen nicht gut. Denn: Ist das Geld erst einmal überwiesen, verwenden es die Betrüger offenbar sehr schnell weiter. Außerdem gestalte es sich meistens nicht so einfach, den Zahlungsauftrag zu stornieren. Betroffenen rät die Polizei aber trotzdem, sich schnellstmöglich an ihre Bank zu wenden, und vor allem Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde zu erstatten. Um die Verbraucher zu sensibilisieren, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen Textbeispiele für die gefälschten E-Mails auf seiner Internetseite eingestellt.

Sind Sie dieser oder einer vergleichbaren Betrugsmasche zum Opfer gefallen und möchten nun versuchen, Ihr Geld zurückzuholen? Dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung im Umgang mit Banken bzw. Zahlungsdienstleistern. In der Regel stehen die Chancen, das Geld zurückzuholen, in solchen Situationen besser, wenn sich ein Anwalt mit der Bank oder dem Bezahldienst auseinandersetzt. Lassen Sie sich gerne in einem kostenlosen Erstgespräch hierzu beraten.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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