Die standhafte Rechtsprechung in Bezug auf die Illegalität des Online-Glücksspiels zeigt nun scheinbar Wirkung: PayPal ist fast vollständig aus dem Online-Casinogeschäft ausgestiegen.
Der Bezahldienst hat offenbar nun seine interne Politik geändert und zieht sich aus dem Online-Glücksspielgeschäft zurück. Wie es scheint, nimmt PayPal die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nun endlich ernst.
Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gültigkeit des Online-Glücksspielverbots
Der Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert gültig. Online-Glücksspielanbieter benötigen demzufolge nach wie vor eine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten und Glücksspielen. Kann der Veranstalter eine solche Erlaubnis nicht vorweisen, ist das Online-Angebot illegal – und zwar unabhängig davon, ob der Glücksspielstaatsvertrag im Einzelnen gegen das EU-Recht verstoßen sollte.
Damit hat das Bundesverwaltungsgericht erneut bestätigt, dass der Verstoß gegen geltendes Unionsrecht keine Legalisierungswirkung bedeutet. Das heißt, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach wie vor illegal ist.
Entsprechend der Regelungen in § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist auch eine Mitwirkung am Zahlungsverkehr in Verbindung mit illegalem Glücksspiel nach § 4 GlüStV unverändert untersagt.
PayPal darf Abbuchungen nicht tätigen
Hat ein Verbraucher für Abbuchungen im Rahmen des Lastschriftverfahrens bei PayPal ein Girokonto hinterlegt, kann er diese Abbuchungen ohne Begründung innerhalb von zwei Monaten zurückbuchen lassen. Wenn der Zahlungsempfänger (hier PayPal) nicht zum Lastschrifteinzug bevollmächtigt war, können Rückbuchungen auch noch bis zu 13 Monate später veranlasst werden.
Bei Inanspruchnahme der angebotenen Bezahldienste wird PayPal vom Kunden grundsätzlich bevollmächtigt, die Zahlungen von dem verknüpften Girokonto abzubuchen. Allerdings gilt diese Bevollmächtigung lediglich für berechtigte Abbuchungen. Abbuchungen in Verbindung mit illegalem Online-Glücksspiel sind jedoch illegale Zahlungen, zu deren Durchführung PayPal gar nicht berechtigt war. Dementsprechend können solche Lastschrifteinzüge nach Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné noch rückwirkend für die letzten 13 Monate zurückgebucht werden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf PayPal angewiesen sind. Wenn PayPal Ihr PayPal-Konto sperren sollte, kann das zu einer Schädigung Ihres Geschäfts führen.
Wie sich Betroffene gegen Forderungen aus Online-Glücksspielen am besten zur Wehr setzen können und ob eine Rückforderung in Betracht kommt, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Eine allgemeine Handlungsempfehlung ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über umfassende Erfahrung auf diesem Gebiet und berät Sie in solchen Fällen gerne. Rufen Sie uns einfach unter 0214 90 98 400 an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um sich eingehend von uns zu Ihrem Fall beraten zu lassen.