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Pfando-Verträge sittenwidrig

24.04.2026 Allgemein

Die Firma Pfando ( Pfando´s cash & drive GmbH ) bietet seit Jahren Kunden / Kundinnen, welche kurzfristig Geld benötigen, „Sale-and-rent-back“ – Lösungen an.

Pfando kauft hierbei den Kunden / Kundinnen Ihr Fahrzeug ab und vermietet ihnen dieses sodann für eine monatlich zu zahlende Miete. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können die Kunden / Kundinnen dann Ihr Fahrzeug zurück ersteigern.

Nachdem der BGH bereits mit Urteil vom 16.11.2022 (VIII ZR 436/21) die seinerzeit von Pfando verwendeten Verträge als sittenwidrig angesehen hatte, hat das OLG München mit Urteil vom 25.2.2026 (Az. 32 U 1815/25) auch den im Jahr 2024 verwendeten Kaufvertrag sowie den im gleichen Jahr verwendeten Mietvertrag für sittenwidrig erklärt.
Das Gericht hat insbesondere den jeweils verwendeten Vertragstext, welcher nicht nur in diesem Einzelfall verwendet wurde, als sittenwidrig angesehen.
Insbesondere monierte das Gericht, dass der tatsächliche Wert des Fahrzeugs wesentlich höher sei, als der von Pfando angebotene und gezahlte Kaufpreis, womit ein auffälliges Missverhältnis vorläge.

Die Einstufung der Verträge als sittenwidrig hat zur Folge, dass Kunden die für die Miete gezahlten Beträge vollständig zurückverlangen können.
Pfando hingegen kann den gezahlten Kaufpreis in der Regel nach Auffassung zahlreicher Urteile von Oberlandesgerichten nicht zurückverlangen.

Verbraucher(innen ) können somit die von Ihnen gezahlten Mietkosten auch noch Jahre nach Abschluss entsprechender Verträge und auch nach Beendigung des Geschäfts mit Pfando die von Ihnen gezahlten Mietkosten zurückfordern.

Es lohnt sich in jedem Fall eine entsprechende Vertragsprüfung. Hier werden bereits zahlreiche Mandanten / Mandantinnen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Guido Busko vertreten.

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