Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei auf dem Gebiet des Bankrechts/des Missbrauchs von Zahlungsauthentifzierungsinstrumenten - hier einer Kreditkarte (Lufthansa).
Die DKB Bank - Deutsche Kreditbank AG lässt Versäumnisurteil (21 O 176/23, nicht rechtskräftig) gegen sich ergehen.
DKB Bank erstattet fast € 8.000,00.- an unseren Mandanten!
Täterseitig wurde die Lufthansa Senator Credit Card Business unseres Mandanten missbraucht und zwölf von diesem nicht autorisierte Buchungen ausgelöst.
Die Haftungsverteilung bei einer missbräuchlichen - d.h. ohne Zustimmung des Zahlers - Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments - so auch einer Kreditkarte - richtet sich nach den Vorschriften der § 675 u ff. BGB.
Die Haftung des Kontoinhabers ist hiernach gem. § 675 u BGB grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 675 u BGB regelt, dass der Kontoinhaber („Zahler“) gegen sein Kreditinstitut („Zahlungsdienstleister“) einen Rückzahlungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen hat. Unter „nicht autorisierten Zahlungen“ versteht man Zahlungsvorgänge, die, wie vorliegend, ohne Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt wurden.
Nachdem die Zahlungsreklamation unseres Mandanten keinen Erfolg zeigte, wurde anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Nach Klageeinreichung brachte die DKB Bank die eingeklagten Forderungen an unseren Mandanten zum Ausgleich.
Unser Mandant ist überglücklich.
Wir freuen uns über einen erneuten Erfolg gegenüber der DKB-Bank!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei MPH Legal Services).