Verwaltungsrecht

Polizeiliche Videoüberwachung bei hoher Kriminalitätsrate zulässig

Zuletzt bearbeitet am: 06.02.2024

Münster (jur). Die Polizei darf an Orten mit einer besonders hohen Kriminalitätsrate eine Videoüberwachung durchführen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom Freitag, 23. September 2022, zur polizeilichen Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt entschieden (Az.: 5 B 303/21). Die Münsteraner Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz.

Im Streit stand die polizeiliche Videoüberwachung eines etwa 270 Meter langen Straßenabschnitts in der Dortmunder Nordstadt. Wegen der besonders hohen Kriminalitätsrate hatte die Polizei mit insgesamt 18 festinstallierten Videokameras den Abschnitt der Münsterstraße überwacht. 

Ein Dortmunder Bürger sah in der Maßnahme sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und wollte im Eilverfahren die offene Videoüberwachung gerichtlich stoppen lassen. 

Das OVG wies ihn jedoch ab. Die Videoüberwachung stelle zwar durchaus einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen dar, die die überwachten Bereiche passieren oder sich dort aufhalten. Die Maßnahme sei aber nach dem Polizeigesetz des Landes voraussichtlich rechtmäßig. 

Danach sei die Videoüberwachung einzelner öffentlicher Ort, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und diese dort weiter zu erwarten sind, zulässig. Dies sei bei dem im Streit stehenden Straßenabschnitt in der Dortmunder Nordstadt auch der Fall. 

Nach den von der Polizei vorgelegten Kriminalitätsstatistiken liege die Straßenkriminalität wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Drogendelikten oder auch sexueller Nötigung dort seit Jahren um das Hundertfache höhere als im übrigen Stadtgebiet. Mit der Videoüberwachung bestehe die Möglichkeit, dass die Polizei schneller vor Ort sein könne. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Goodpics - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten