Porsche plant bis zum Jahr 2029, etwa 1.900 Arbeitsplätze abzubauen. Dies betrifft insbesondere das Hauptwerk in Stuttgart-Zuffenhausen sowie die Produktionsstätte in Weissach, die beide in Baden-Württemberg liegen. Diese Neuigkeiten wurden vom Unternehmen selbst bestätigt.
Der Stellenabbau soll dabei auf sozialverträgliche Weise erfolgen. Für die Mitarbeitenden der Porsche AG gilt bis zum Jahr 2030 eine Beschäftigungssicherung, was bedeutet, dass betriebsbedingte Kündigungen in diesem Zeitraum ausgeschlossen sind. Der Konzern ist daher darauf angewiesen, dass die Mitarbeiter freiwillig ihre Positionen aufgeben, um den Abbau der Stellen durchführen zu können.
Zusätzlich zu den geplanten Abbauzahlen wird auch auf die bereits angekündigten Einsparungen bei den befristet Beschäftigten hingewiesen. Bereits ab 2024 sollen die Verträge dieser Mitarbeitenden in der Produktion schrittweise auslaufen. Letztes Jahr hatte das Unternehmen bekanntgegeben, dass keine neuen Befristungen mehr verlängert werden.
Die Situation bei Porsche zeichnet sich durch anhaltende Schwierigkeiten aus. Erst zu Beginn des Monats hatte der deutsche Automobilhersteller überraschend verkündet, dass er sich von Finanzvorstand Lutz Meschke (58) und Vertriebsvorstand Detlev von Platen (61) trennen wolle. Offizielle Gründe für diese Entscheidungen wurden nicht genannt, und es bleibt unklar, wer die beiden Manager ersetzen wird. Es wurde jedoch berichtet, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Meschke und Oliver Blume, dem Vorsitzenden des VW-Konzerns sowie der Porsche AG, als angespannt galt. Dies kam zu den ohnehin schwachen Verkaufszahlen von Porsche in China hinzu, die zusätzlich zur angespannten Situation beitrugen.
Im Hinblick auf die zukünftige Fahrzeugstrategie hat Porsche seine Pläne überarbeitet. Entgegen ursprünglicher Vorstellungen möchte das Unternehmen nun verstärkt auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor setzen. Für das Jahr 2024 wird mit zusätzlichen Kosten von bis zu 800 Millionen Euro gerechnet, um unter anderem neue Modelle mit konventionellen Verbrennungs- oder Plug-in-Hybridantrieben zu entwickeln. Dies steht im krassen Gegensatz zu Porsches früheren Bestrebungen, die eine der ehrgeizigsten Strategien für Elektrofahrzeuge in der Automobilindustrie darstellten. Ursprünglich war vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 über 80 Prozent der produzierten Sport- und Geländewagen mit rein elektrischem Antrieb ausgestattet sein sollten.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
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