Ein unscheinbarer Brief im Postkasten, doch der Inhalt hat es in sich: Eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal (früher bekannt als Waldorf Frommer) wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet. Für die meisten Empfänger ist dies ein Schock. Hohe Geldforderungen und eine beigefügte Unterlassungserklärung sorgen für große Verunsicherung.
Doch keine Sorge: Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich die Konsequenzen oft erheblich mildern. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zeige ich Ihnen, worauf es jetzt ankommt.
Der Vorwurf: Was wirft Ihnen Frommer Legal vor?
Die Kanzlei Frommer Legal vertritt große Inhaber von Film- und Serienrechten, wie Warner Bros. Entertainment oder Constantin Film Verleih. Der Vorwurf lautet in der Regel, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z. B. ein Kinofilm oder eine Serie) über eine Tauschbörse (Filesharing-Netzwerk) illegal herunter- und gleichzeitig anderen Nutzern angeboten wurde.
Dieser Vorgang wird technisch protokolliert und die IP-Adresse, die zur Tatzeit verwendet wurde, Ihrem Anschluss zugeordnet. Auf Antrag von Frommer Legal muss Ihr Internetprovider dann Ihre Adressdaten herausgeben. So landet die Abmahnung schließlich bei Ihnen.
Die ersten Schritte: Ruhe bewahren und Fristen beachten
Auch wenn der Schreck tief sitzt, ist Panik der falsche Ratgeber. Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:
- Nicht ignorieren: Die Abmahnung zu ignorieren, ist die schlechteste Option. Die Kanzlei Frommer Legal ist dafür bekannt, ihre Forderungen konsequent gerichtlich durchzusetzen, was zu deutlich höheren Kosten führen kann.
- Keine voreilige Zahlung: Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht sofort. Oftmals lässt sich die Forderung reduzieren oder im besten Fall sogar ganz abwehren.
- Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Eine Unterschrift kann Sie lebenslang binden und bei zukünftigen Verstößen extrem teuer werden.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei Frommer Legal an. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Der wichtigste Schritt ist, die gesetzten Fristen im Auge zu behalten und sich umgehend rechtlichen Rat zu suchen.
Die modifizierte Unterlassungserklärung: Ihr stärkstes Verteidigungsmittel
Anstatt die originale Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sollte in den meisten Fällen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese wird so angepasst, dass sie nur das Nötigste zugesteht, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, aber kein Schuldeingeständnis enthält und keine Zahlungsverpflichtung begründet.
Die Erstellung einer solchen Erklärung erfordert juristische Expertise und sollte unbedingt einem spezialisierten Anwalt überlassen werden.
Wer haftet? Der Anschlussinhaber ist nicht immer verantwortlich
Grundsätzlich wird zunächst vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch für die darüber begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Diesen Grundsatz können Sie jedoch erschüttern. Haben andere Personen wie Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste Ihren Anschluss genutzt, kommt unter Umständen eine Haftung dieser Personen in Betracht.
Allerdings müssen Sie als Anschlussinhaber im Rahmen Ihrer sekundären Darlegungslast nachweisen, wer als Täter infrage kommt. Eine pauschale Behauptung, man sei es nicht gewesen, genügt nicht.
Professionelle Hilfe kann teure Fehler vermeiden
Eine Abmahnung von Frommer Legal ist ein ernstzunehmendes rechtliches Problem. Die Materie ist komplex und die gegnerische Kanzlei agiert höchst professionell. Als Laie läuft man schnell Gefahr, Fehler zu machen, die hohe finanzielle Folgen haben. Für einen noch tieferen Einblick in die strategische Vorgehensweise der Kanzlei und weitere Details, können Sie auch unseren umfassenden Hauptartikel zur Abmahnung von Frommer Legal lesen.
In der Kanzlei Kramarz haben wir jahrelange Erfahrung mit diesen Abmahnungen und kennen die Vorgehensweise der Kanzlei genau. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und entwickeln die für Sie passende Verteidigungsstrategie.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern. Sie erreichen uns über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder direkt telefonisch unter 06151-2768227. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.









