Erneuter Erfolg unserer Kanzlei für einen Kunden der Postbank. Kontopfändung weg, gekündigtes Bankguthaben von rund € 20.000,00.- wieder frei und an Kunden ausgezahlt!
Mandant wieder handlungsfähig!
Postbank erfolgreich auf Guthabenfreigabe verklagt (LG Bonn, Az. 2 O 142/24)!
Die Postbank gab das Konto kurz nach Klageerhebung frei. Unser Mandant ist überglücklich. Ferner wurden der Postbank die Kosten des Rechtsstreits vom Landgericht Bonn nach § 91 a ZPO auferlegt, da die Parteien den Rechtsstreit beidseitig für erledigt erklärten und die Postbank zusätzlich Kostenübernahme erklärte.
Wieder einmal zeigt sich: Ohne Klage stehen Kunden der Postbank oft auf verlorenem Posten.
Dies gilt für die Zurückbehaltung von Guthaben nach erledigten Kontopfändungen, im Zuge von Erbschaften und Kontokündigungen genauso wie im Rahmen von Phishing-/Betrugsfällen, wo Täter Guthaben von Postbankkonten abverfügt haben.
Ähnlich unglücklich agiert die DSL-Bank, gleichfalls eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, im Rahmen von Freigabeerklärungen im Zuge von Darlehensrückführungen und Sicherheiten-/Grundschuldfreigabe.
Postbank und DSL-Bank scheinen administrativ auch weiterhin mit der Anzahl problematischer Kundenengagements überfordert zu sein. Die Bearbeitungszeiten sind in einer Vielzahl von Fällen unerträglich. Häufig hilft nur die Klage.
Wir vertreten Postbankkunden bundesweit in verschiedensten Konstellationen!
Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.









