Inhaltsverzeichnis
- Der Zweck presserechtlicher Informationsschreiben
- Wichtige Merkmale zulässiger presserechtlicher Informationsschreiben
- Unzulässigkeit und rechtliche Konsequenzen
- Beispiel aus der Praxis
- Opt-Out: Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Rechtsprechung (Auszug)
- Praktische Tipps für Presseunternehmen
- Zusammenfassung
Presserechtliche Informationsschreiben haben sich als Mittel etabliert, um unliebsame Berichterstattungen durch Presseunternehmen bereits im Vorfeld zu unterbinden. Doch die Frage der Zulässigkeit solcher Schreiben bleibt umstritten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2019 bringt Licht in die rechtliche Lage und setzt neue Maßstäbe für den Einsatz dieser Schreiben: Wann sind sie rechtlich erlaubt, und wann überschreiten sie die Grenze zur Rechtswidrigkeit?
Der Zweck presserechtlicher Informationsschreiben
Presserechtliche Informationsschreiben dienen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, indem sie vorab Informationen an Presseunternehmen übermitteln, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie sollen verhindern, dass unzulässige Berichterstattungen über Personen in die Öffentlichkeit gelangen.
Diese Schreiben beinhalten häufig Hinweise auf mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und drohen bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte an. Zulässig sind sie jedoch nur, wenn sie den Redaktionen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um eine fundierte rechtliche Bewertung vorzunehmen. Der BGH stellte in mehreren Urteilen klar, dass ungenaue oder pauschale Aussagen nicht ausreichen, um ein presserechtliches Informationsschreiben zu rechtfertigen.
Wichtige Merkmale zulässiger presserechtlicher Informationsschreiben
- Klare Darstellung der potenziellen Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Konkrete Hinweise auf den rechtswidrigen Inhalt der Berichterstattung
- Androhung rechtlicher Konsequenzen bei Missachtung
Unzulässigkeit und rechtliche Konsequenzen
In seinem Urteil vom Januar 2019 (Az. VI ZR 506/17) entschied der BGH, dass presserechtliche Informationsschreiben unzulässig sind, wenn sie keine verwertbaren Informationen enthalten. Das Gericht betonte, dass diese Schreiben nur dann zulässig sind, wenn sie dem betroffenen Presseunternehmen die Möglichkeit geben, zu beurteilen, ob eine Berichterstattung tatsächlich das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletzt. Andernfalls greift das Schreiben unzulässig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Presseunternehmens ein.
Beispiel aus der Praxis
Ein berühmter Sänger plant eine geheime Hochzeit. Sein Anwalt erfährt, dass eine Zeitung darüber berichten will. Der Anwalt könnte nun ein presserechtliches Informationsschreiben an die Zeitung senden, in dem er erklärt, warum eine Berichterstattung über die Hochzeit die Privatsphäre des Sängers verletzen würde.
Opt-Out: Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch
Ein wichtiges Urteil vom Juni 2024 präzisierte die Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche. Presseunternehmen müssen klarstellen, dass sie keine presserechtlichen Informationsschreiben wünschen, bevor sie einen Anspruch auf Unterlassung haben. Diese Opt-Out-Regel gilt laut BGH als wesentliche Voraussetzung für den Eingriff in das Recht des Presseunternehmens. Nur wenn ein Verlag explizit widerspricht, ist die Zusendung solcher Schreiben rechtswidrig.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Presserechtliche Informationsschreiben unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Die relevante Rechtsprechung stellt klar, dass die Wahrung des Persönlichkeitsrechts im Vordergrund steht. Gleichzeitig wird jedoch der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs der Presseunternehmen berücksichtigt. Sobald Informationsschreiben pauschal oder ohne ausreichenden Inhalt versendet werden, sind sie unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsprechung (Auszug)
- Urteil des BGH vom 15. Januar 2019 (Az. VI ZR 506/17 – zur Zulässigkeit)
- Urteil des BGH vom 25. Juni 2024 (Az. VI ZR 64/23 – zur Opt-Out-Regelung)
Praktische Tipps für Presseunternehmen
Presseunternehmen sollten sich der rechtlichen Möglichkeiten bewusst sein, um gegen unzulässige presserechtliche Informationsschreiben vorzugehen. Es empfiehlt sich, klare Opt-Out-Erklärungen an Kanzleien zu senden, um präventiv gegen solche Schreiben geschützt zu sein. Zudem sollten sie prüfen, ob die übersandten Informationen ausreichend sind, um eine rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Zusammenfassung
Presserechtliche Informationsschreiben bieten einen effektiven Schutz für das Persönlichkeitsrecht, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, um zulässig zu sein. Insbesondere unkonkrete Schreiben, die keine handfesten Informationen bieten, gelten als unzulässig und können Unterlassungsansprüche des Presseunternehmens begründen. Diese sollten aktiv Opt-Out-Erklärungen abgeben, um sich vor unzulässigen Schreiben zu schützen.
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