Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)22.05.2025 Versicherungsrecht

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt. 

Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren Antrag auf Leistungen wegen Invalidität lehnte ihre private Unfallversicherung ab. Ursache des Unfalls sei der Alkoholkonsum gewesen; dies schließe die Leistungspflicht aus. 

Wie schon vor dem Landgericht Göttingen blieb die Klage auch vor dem OLG Braunschweig ohne Erfolg. Grund war in beiden Instanzen allerdings nicht der Alkohol. Die Frau habe es schlicht versäumt, innerhalb der vertraglichen Frist von 24 Monaten ein Attest einzureichen, mit dem ein Arzt ihr unfallbedingte Dauerschäden bescheinigt. 

Hierzu betonte das OLG, dass sich die Versicherung darauf auch dann berufen kann, wenn sie ihre Einstandspflicht zunächst wegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung der Frau abgelehnt habe. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Versicherung habe nicht erklärt, dass der Alkohol der einzige Grund für die Leistungsablehnung gewesen sei. 

Ein schützenswertes Vertrauen sei daher nicht entstanden, so das OLG Braunschweig in seinem erst jetzt bekanntgegebene Beschluss vom 4. November 2022. Mit einem nicht veröffentlichten Beschluss hat der BGH in Karlsruhe am 13. September 2023 die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen abgewiesen (Az.: IV ZR 434/22). 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Martina Taylor - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Frankfurt: Kapitän trotz Hörgeräten berufsunfähig
14.04.2025Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
OLG Frankfurt: Kapitän trotz Hörgeräten berufsunfähig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 122/23 ) hat entschieden, dass ein Kapitän aufgrund seiner Schwerhörigkeit auch dann als berufsunfähig gilt, wenn Hörgeräte sein Hörvermögen verbessern könnten – denn diese sind im Decksdienst nicht erlaubt. Schwerhörigkeit führte zur Seedienstuntauglichkeit Der Kläger, ein beruflich als Kapitän auf einem Containerschiff tätiger Mann, wurde im Herbst 2019 durch den Seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt. Die Diagnose lautete auf beidseitige Schwerhörigkeit, wobei das Tragen von Hörgeräten notwendig erschien.  Da laut der geltenden Maritime-Medizin-Verordnung Besatzungsmitgliedern im Decksdienst der Einsatz solcher Hörhilfen grundsätzlich verboten ist, konnte der Kläger seine Tätigkeit nicht mehr...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige und Freiberufler: Ein umfassender Leitfaden
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)01.04.2025Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige und Freiberufler: Ein umfassender Leitfaden

Selbstständige und Freiberufler tragen ein erhöhtes rechtliches Risiko, da sie ohne Arbeitgeber auf eigene Faust für ihre Rechte einstehen müssen. Eine passende Rechtsschutzversicherung schützt vor hohen Kosten bei Streitigkeiten mit Kunden, Behörden oder Mitarbeitenden. Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang , die wichtigsten Versicherungsbausteine , typische Ausschlüsse sowie Praxistipps zur Auswahl und Anpassung der passenden Police – verständlich, praxisnah und auf die Bedürfnisse unternehmerisch tätiger Personen zugeschnitten. Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler essenziell? Selbstständige und Freiberufler stehen täglich vor vielfältigen Herausforderungen. Ein unerwarteter Rechtsstreit kann nicht nur zeitaufwendig,...

weiter lesen weiter lesen
Annahmefristen bei Lebensversicherungsanträgen: Klare Regeln dank § 147 Abs. 2 BGB
21.11.2024Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Annahmefristen bei Lebensversicherungsanträgen: Klare Regeln dank § 147 Abs. 2 BGB

Die Annahmefrist eines Lebensversicherungsantrags sorgt regelmäßig für Streitfälle in der Praxis. Sie definiert den Zeitraum, in dem der Versicherer auf ein Angebot reagieren muss. Besonders § 147 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen. Aktuelle Urteile, wie das des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( Az.: 12 U 108/21 – Urteil vom 24.10.2024 ), unterstreichen die Bedeutung einer klaren Fristregelung – und deren Auslegung in Ausnahmefällen. Bedeutung des § 147 BGB für die Vertragsannahme Gemäß § 147 BGB ist die Annahme eines Angebots von verschiedenen Umständen abhängig. Während bei Anwesenden die Annahme unverzüglich zu erfolgen hat (§ 147 Abs. 1 BGB), bleibt bei Abwesenden ein angemessener Zeitraum , der sich an üblichen Beförderungszeiten orientiert...

weiter lesen weiter lesen

Tierhalterhaftung bei Hundezusammenstößen
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Tierhalterhaftung bei Hundezusammenstößen

Das Landgericht Köln hat in einem aufsehenerregenden Fall (Az. 2 O 207/23 ) zur Tierhalterhaftung entschieden. Eine Hundebesitzerin klagte auf Schmerzensgeld, nachdem sie von einem fremden Hund verletzt wurde. Die Klage wurde jedoch vollständig abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine Eigenverschuldung der Geschädigten sowie eine mitwirkende Gefahr ihres eigenen Hundes vorliegt. Hundekollision: Wer haftet bei Unfällen mit freilaufenden Hunden? In dem vorliegenden Fall klagte eine Frau, die Halterin des Hundes „Atlas“, auf Schmerzensgeld von mindestens 5.000 € sowie auf Ersatz für den Haushaltsführungsschaden, nachdem sie von dem Hund „Flynn“ der Beklagten umgerannt und dabei schwer verletzt worden war. Der Unfall ereignete sich auf einem schmalen Waldweg in Leverkusen, auf dem beide Hunde...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?