Insolvenzrecht

Privatinsolvenz anmelden / beantragen – das sollten Sie über Ablauf und Folgen wissen

13.12.2016
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Zuletzt bearbeitet am: 12.02.2024

Die Zahl der Privatinsolvenzen lag im Jahre 2021 bei insgesamt 109.031, Tendenz steigend, nachdem es im Jahre 2020 lediglich 56.324 waren und im Jahre 2019 noch 86.838. Im Jahre 2011 waren es beachtliche 136.033. Dann ging die Zahl Jahr für Jahr runter bis zum Jahr 2020. Der Anstieg ab dem Jahr 2021 ist sicherlich auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Erfahren Sie hier, wann man Privatinsolvenz anmelden kann, welche Voraussetzungen man erfüllen muss und wie Ablauf und Dauer sind.

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Zunächst einmal soll erläutert werden, was genau Privatinsolvenz bedeutet.

Die Privatinsolvenz wird auch „Verbraucherinsolvenzverfahren“ genannt und bedeutet die gerichtliche Schuldenregulierung für nichtselbständige Personen. Wer seine offenen Rechnungen nicht mehr zahlen kann, gilt als zahlungsunfähig und kann in diesem Fall Privatinsolvenz anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Schulden sind. Auch spielt es keine Rolle, wie viele Gläubiger man hat, vgl. § 301 InsO (Insolvenzordnung). Wenn man das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen hat – also alle Voraussetzungen und Pflichten erfüllt – ist man danach quasi schuldenfrei.

Wenn man also nicht unerhebliche Schulden hat und diese nicht mehr begleichen kann, sollte man sich mit dem Thema Privatinsolvenz beschäftigen, zumal seit dem Jahre 2020 ein Insolvenzverfahren in 3 Jahren absolviert werden kann. Eine genaue Summe bzw. Mindestsumme für die Schulden gibt es nicht. Jeder Fall ist individuell handzuhaben, da jede/r anders verdient und jede/r andere Schulden hat. Wenn man jedoch mit seinem Einkommen mittel- und langfristig gesehen, die Rechnungen und Schulden nicht begleichen kann, gilt man als zahlungsunfähig und sollte in diesem Fall ernsthaft über eine Privatinsolvenz nachdenken und diese auch in Erwägung ziehen.

Dauer

Zum 01.01.1999 wurde die Insolvenzordnung eingeführt. Die Dauer der Insolvenz betrug seinerzeit 6 Jahre. Nach der Reform im Jahre 2014 war eine Verkürzung auf 5 Jahre oder gar 3 Jahre möglich.

Zum Dezember 2020 trat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft. Seitdem dauert ein Verbraucher- Insolvenzverfahren in Deutschland nur noch maximal 3 Jahre. Dies gilt auch für das sogenannte Regelinsolvenzverfahren (also für Selbständige). Für die Dauer des Insolvenzverfahrens ist nicht mehr die Erfüllung von Mindestquoten erforderlich, welches nach früherem Recht der Fall war.

Durch diese erneute Reform des Insolvenzrechts sollen Privatpersonen schneller entschuldet werden. Die Dauer der Insolvenz betrug somit zunächst 6 Jahre, dann 3 bis 6 Jahre und nunmehr maximal 3 Jahre. Es gilt eine Übergangsregelung für die Anträge, die zwischen dem 17.12.2019 und 30.09.2020 gestellt wurden. In diesen Fällen reduziert sich die sechsjährige Dauer der Privatinsolvenz monatsweise. Die Dauer des Insolvenzverfahrens in Deutschland wurde zwar von 6 Jahren auf 3 Jahren verkürzt. In anderen Eu-Ländern geht es sogar noch schneller; in Lettland dauert das Verfahren lediglich 6 Monate, in Irland lediglich 12 Monate.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Privatinsolvenz kann man nicht nach Belieben anmelden. Erst wenn man eine Privatinsolvenz erfolgreich hinter sich gebracht hat und eine sogenannte Sperrfrist von 10 Jahren überwunden hat, darf man einen erneuten Antrag auf Insolvenz stellen.

Wann kann man Privatinsolvenz anmelden?

Fraglich ist, wann bzw. in welchen Fällen man eine Privatinsolvenz anmelden sollte? Eine Insolvenz lohnt sich natürlich nicht, wenn man mal vorübergehend eine Rechnung nicht zahlen kann. In diesem Fall sollte man sich - je nach Summe der Rechnung – das Geld von der Familie oder einem guten Freund leihen, um die Rechnung zu bezahlen. Wenn die Summe derart hoch ist, dass man sie nicht zahlen kann und auch Freunde und Familie nicht helfen können, sollte man selbst bei einer Rechnung über eine Insolvenz nachdenken.

In folgenden Situationen ist es in der Regel sinnvoll, eine Privatinsolvenz anzumelden:

  • Man kann seine Schulden mittelfristig und/oder langfristig nicht mehr zahlen.
  • Man war beim Schuldnerberater und hatte keinen Erfolg, weil die Gläubiger nicht mitspielen und die Vorschläge der Schuldnerberatung nicht akzeptieren.
  • Wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern aussichtslos ist und nicht klappt.
  • Wenn die Gläubiger ein Mahnverfahren eingeleitet haben (in diesem Fall bekommt man einen Mahnbescheid vom Zentralen Mahngericht).
  • Wenn die Gläubiger ein Klagverfahren durchführen, man also verklagt wird auf Zahlung.

Wer kann Privatinsolvenz anmelden?

Laut Creditreform waren im Jahre 2022 in Deutschland über 6 Millionen Menschen (Privatpersonen) überschuldet. Dies ist eine extrem hohe Zahl im Vergleich zu den Zahlen der tatsächlich laufenden Insolvenzen. So haben im Jahre 2021 lediglich knapp über 100.000 Menschen eine Privatinsolvenz angemeldet.

Ein Verbraucher-Insolvenzverfahren kommt für jede Privatperson in Betracht. Dies gilt also auch für ausländische Staatsbürger, wenn sie einen deutschen Wohnsitz haben.

Für Selbständige gibt es das sogenannte Regelinsolvenzverfahren.

Somit kann also jede Privatperson eine Insolvenz beantragen, egal ob angestellt oder selbständig. Ob derjenige erwerbstätig ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Voraussetzungen

Die Privatinsolvenz kann man durchführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Man kann mit seinem aktuellen Einkommen die Schulden nicht mehr begleichen.
  • Man ist eine Privatperson. Als Selbständiger kann man eine Privatinsolvenz nicht durchführen; in diesem Fall kommt das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Eine Ausnahme ist jedoch bei Selbständigen, wenn sie nicht mehr als 20 Personen oder Firmen Geld schulden.
  • Es dürfen keine Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis bestehen, vgl. § 304 Abs. 2 InsO.
  • Wenn man bereits eine Insolvenz hinter sich hat. In diesem Fall muss eine Sperrfrist von 10 Jahren abgewartet werden, ehe man eine erneute Privatinsolvenz beantragt.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Den Antrag auf Insolvenz kann man nicht bei jedem beliebigen Gericht stellen.

Den Antrag auf Insolvenz hat man beim Insolvenzgericht zu stellen.

Das Insolvenzgericht befindet sich beim Amtsgericht.

Ablauf

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens sieht wie folgt aus:

1) Man ist zahlungsunfähig

2) Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern

Bevor man die Privatinsolvenz anmeldet, hat man vorher versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Dafür muss man zunächst feststellen, welche Schulden bei welchem Gläubiger man hat. Dazu macht man eine Liste. Danach erstellt man einen Schuldenbereinigungsplan, worin sämtliche Gläubiger aufgelistet sind. Darin unterbreitet man den Gläubigern einen Vorschlag wie sämtliche Kosten in den nächsten Jahren gezahlt werden sollen. Dem Plan müssen alle Gläubiger zustimmen. Sonst ist es gescheitert. Wenn die Gläubiger zustimmen, kann man die Sache so abwickeln ohne dass man Privatinsolvenz beantragen muss.

3) Antrag auf Privatinsolvenz

Wenn die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern scheitert, muss man sich das entweder von einem Rechtsanwalt oder von einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigen lassen. Damit kann man dann beim Insolvenzgericht am Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist ebenfalls dort zu stellen, kann aber auch später gestellt werden. Man kann sodann noch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen; das bedeutet, dass man die Gerichtskosten und die Kosten für den Treuhänder erst nach Ende des Verfahrens zahlt. Hier kommt auch eine Ratenzahlung in Betracht anstelle der Stundung.

4) Formular ausfüllen, Informationen angeben

Vom Betroffenen werden viele detaillierte Informationen verlangt, die er in Form von Formularen abgeben muss. Folgende Informationen möchte das Insolvenzgericht haben: persönliche Daten, Konten, Wertpapiere, Forderungen, Einkommen, Fahrzeuge, Hausrat, Wertgegenstände, Möbel, Daten des Arbeitgebers, Gläubigerverzeichnis, Forderungsverzeichnis, Übersicht Vermögen,Versicherungen, Erbschaften, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Beteiligungen, Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren, Musterplan was die beabsichtigten Zahlungen angeht. Wichtig ist, dass man hier richtige und saubere Angaben macht. Falsche Angaben können dazu führen, dass das Gericht den Antrag ablehnt.

Wichtig! An dieser Stelle sollte man einen Fachanwalt für Insolvenzrecht einschalten, damit es erst gar nicht dazu kommt, dass das Gericht den Antrag ablehnt, weil man etwas falsch gemacht hat.

5) Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Wenn der Antrag gestellt wurde und keine Fehler vorhanden sind, wird das Gericht ein weiteres Schuldenbereinigungsverfahren gegenüber den Gläubigern einleiten. Diesem können die Gläubiger zustimmen. Wenn die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan erneut ablehnen, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.

6) Insolvenzverfahren / Wohlverhaltensphase

Vom Gericht wird ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser ist zuständig für die Verwaltung des Einkommens und Vermögens des Betroffenen. Der Erlös der gepfändeten Wertgegenstände wird an die Gläubiger verteilt. Danach wird die Pfändungsgrenze nach der aktuellen Pfändungstabelle bestimmt. Alles was über der Grenze ist, wird der Insolvenzverwalter nutzen, um die Gläubiger zu befriedigen. Wenn der Betroffene zum Unterhalt verpflichtet ist, erhöht sich der Freibetrag. Der Unterhalt wird somit nicht angetastet.

7) Abschluss Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung

Wenn das Insolvenzverfahren beendet ist und man als Schuldner alle Pflichten erfüllt hat, wird das Gericht beschließen, dass die Restschuldbefreiung erfolgt. Dadurch erst erreicht man die Schuldenfreheit.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Schuldner bekommt eine Nachricht, wenn das Verfahren zu Ende ist, sprich es ergeht ein Beschluss des Insolvenzgerichts, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?

Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass man alles abgeben muss und nicht mehr über sein Einkommen/Vermögen verfügen darf. Beim Einkommen gibt es einen sogenannten Freibetrag. Hier gilt die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Diese wird alle 2 Jahre zum 01.07. erhöht. Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.330,00 € netto monatlich. Unterhaltszahlungen werden berücksichtigt; in diesem Fall erhöht sich die Grenze. Der Unterhalt, welches der Schuldner an Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt zahlt, wird also nicht angetastet.

Der Schuldner darf auch seine Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung behalten. Das Auto fällt eigentlich in die Insolvenzmasse, müsste der Schuldner also abgeben. Wenn es aber zwingend für die Ausübung des Berufes benötigt wird, kann es ihm erlassen werden.

Laut § 811 ZPO sind unpfändbar:

  • Haustiere
  • Orden, Eheringe, Ehrenabzeichen
  • Gegenstände, die der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Person für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt, wie z.B. Hausrat, Möbel, Kühlschrank, Staubsauger, Waschmaschine, Fernseher, Kleidung.
  • Dinge, die der Schuldner für die Berufstätigkeit oder ihre Aus- bzw. Fortbildung benötigt werden
  • Brillen, Gehhilfen, Prothesen oder ähnliches, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
  • Gegenstände für die Religionsausübung (Wert bis zu 500 Euro).

Folgen der Privatinsolvenz

Wenn man die Privatinsolvenz beantragt hat, kommt es zur Schuldentilgung für die Dauer von 3 Jahren. Dies hat nun Vorrang. Es werden zunächst alle Wertgegenstände gepfändet, die nicht direkt zur Lebensführung notwendig sind. Diese werden genutzt, um die Schulden damit zu begleichen. Man darf während der laufenden Insolvenz keine größeren Investitionen leisten. Der sogenannte Insolvenzverwalter ist zuständig für das Insolvenzverfahren, welches er führt und lenkt. Er verwaltet von nun an das Einkommen und das Vermögen des Betroffenen. Ihm gegenüber hat man auch eine Meldepflicht. Zieht man um, hat man es ihm umgehend mitzuteilen. Auch wenn er das Vermögen und das Einkommen verwaltet, steht einem aktuell ein Pfändungsfreibetrag von 1.330,00 Euro netto monatlich zu. Dieser Betrag wird alle 2 Jahre zum 01.07. erhöht, angepasst an die Inflation. Nach der Wohlverhaltensphase wird das zuständige Insolvenzgericht einem die restlichen  Schulden erlassen, wenn man auch die Restschuldbefreiung beantragt hat. Um diese zu erreichen, hat man während der Dauer des Insolvenzverfahrens gewisse Regeln/Pflichten einzuhalten. Wenn man arbeitslos ist, muss man sich um Arbeit bemühen und dies nachzuweisen. Man darf keine neuen Schulden aufnehmen. Man muss dem Treuhänder/Insolvenzverwalter Änderungen mitteilen (z.B. Wechsel des Jobs, Job aufgenommen, Umzug). Wenn sich das Einkommen verändert, hat man dies ebenfalls umgehend mitzuteilen. Auch wenn man was geerbt hat, hat man dies mitzuteilen.

Folgen für Angehörige

Ein Insolvenzverfahren bringt ja so einige Folgen mit sich für den Betroffenen. Fraglich ist, ob es auch Folgen für Angehörige gibt? In der Regel gibt es für Ehepartner, Kinder und auch andere Angehörige keine Haftung.

Eine Haftung kommt natürlich dann in Betracht, wenn sie selbst den jeweiligen Vertrag mit dem Gläubiger unterschrieben haben. Sonst kann man beruhigt sein. Ehepartner haften normalerweise nur für ihre eigenen Schulden, so dass ein Partner bei der Insolvenz des Ehegatten nicht für die Verbindlichkeiten des anderen aufkommen muss. Es gilt also grundsätzlich, dass die Privatinsolvenz beim Vorliegen einer Zugewinngemeinschaft nur den Partner betrifft, der die Privatinsolvenz angemeldet hat. Demnach kann nur sein Einkommen und auch nur sein Vermögen gepfändet werden, um die Gläubiger zu befriedigen.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn das Ehepaar jedoch in Gütergemeinschaft lebt, ist es anders. In jedem Falle zur Insolvenzmasse gehört das Sondergut und das Vorbehaltsgut des insolventen Ehegatten. In diesem Fall sollte man sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht wenden.

Wenn ein Schuldner Unterhalt an Ehefrau/Ehemann/Kinder zahlt und Insolvenz anmeldet, wird dies beim pfändungsfreien Grundbetrag beachtet. Für die Angehörigen, die den Unterhalt bekommen, besteht also kein Risiko. Der Unterhalt wird nicht angetastet.

Vor- und Nachteile

Eine Privatinsolvenz sollte gut überlegt sein, da diese zwar Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich bringt.

Vorteile der Privatinsolvenz:

  • Schuldenfrei: man ist nach 3 Jahren schuldenfrei; ohne die Insolvenz könnten die Gläubiger 30 Jahre lang aus einem Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid etc.) vollstrecken und pfänden.
  • Keine Pfändungen mehr: mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Lohn- oder Kontopfändungen mehr.
  • Kein Besuch mehr vom Gerichtsvollzieher: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt der Gerichtsvollzieher nicht mehr, da eine Vollstreckung nicht mehr möglich ist.
  • Neustart: Es bietet sich durch die Insolvenz die Möglichkeit für einen Neustart, da die Schulden nach Ablauf des Insolvenzverfahrens gelöscht werden.
  • Saubere Schufa: Die negativen Einträge bei der Schufa werden gelöscht, jedoch erst 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
  • Existenzminimum: Trotz der laufenden Insolvenz ist einem das sogenannte Existenzminimum gesichert. Es gibt sogenannte Pfändungsgrenzen, die Jahr für Jahr steigen aufgrund der Inflation, die ebenfalls stets steigt. Seit dem 01.07.2022 beträgt das Existenzminimum – Pfändungsgrenze – 1.330,00 Euro netto. Dieser Betrag ist also nicht pfändbar und steht einem alleine zu. Wenn man unterhaltsverpflichtet ist, erhöht sich der Betrag.

Nachteile einer Insolvenz:

  • Dauer: Für die einen sind die 3 Jahre ein Vorteil, für andere eher ein Nachteil. Wenn man seine Schulden in absehbarer Zeit zahlen kann oder ggf. mit der Hilfe von Familie oder Freunden, dann sollte man dies tun und sich die 3 Jahre Insolvenz sparen.
  • Schufa-Eintrag:  Nach Erteilung der Restschuldbefreiung steht man für 3 Jahre noch in der Schufa. Wenn man also seine bestehenden Schulden noch zahlen kann, ohne dass die Sache in die Schufa kommt, sollte man versuchen den Eintrag in der Schufa zu vermeiden.
  • Bekanntmachung: Jede Insolvenz wird vom zuständigen Insolvenzgericht öffentlich bekannt gemacht, vgl. www.Insolvenzbekanntmachungen.de
  • Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss informiert werden, da die Buchhaltung den pfändungsfreien Betrag des Gehalts während des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder überweisen muss.
  • Verträge: Man ist extrem eingeschränkt, wenn es darum geht, neue Verträge wie z.B. Handyvertrag, Dispokredit, Kreditvertrag etc. abzuschließen. Einen Anbieter für Strom oder einen Handyvertraganbieter zu wechseln wird auch kaum möglich sein, weil auch hier meist Einsicht in die Schufa oder andere Auskunftei genommen wird.
  • Probleme bei Wohnungssuche: Wegen der Insolvenz bekommt man einen negativen Schufa-Eintrag. Viele Vermieter verlangen mittlerweile eine Schufa-Auskunft, welches das K.O. sein kann bei der Wohnungssuche.
  • Kosten für Insolvenz: Bei der Privatinsolvenz fallen auch Kosten für das Gericht und den Treuhänder an. In der Regel sind diese aber weitaus niedriger als die Schulden, die einem dann nach Ablauf der Insolvenz erlassen werden.

Welche Kosten gibt es bei der Privatinsolvenz?

Für das Privatinsolvenzverfahren fallen auch Kosten an, die man zu tragen hat. Dennoch ist zu beachten, dass diese Kosten nicht beachtlich ins Gewicht fallen im Vergleich zu den Schulden, die man durch das Insolvenzverfahren los wird. Es fallen Gerichtskosten und auch Kosten für den Insolvenzverwalter (Treuhänder) an. Diese werden nach der Insolvenzmasse berechnet. Die Mindestgebühren betragen etwa 2.000,00 Euro, die man in Raten zahlen kann. Auch eine Stundung kommt in Betracht.

Die sogenannte Prozesskostenhilfe gibt es im Insolvenzverfahren nicht. Wenn man sich also einen Rechtsanwalt zur Hilfe nimmt, muss man selbst die Kosten hierfür übernehmen.

Brauche ich einen Anwalt, um die Privatinsolvenz zu beantragen?

Die Insolvenzordnung schreibt zwar nicht vor, dass man für das Insolvenzverfahren einen Rechtsanwalt benötigt. Auch ein anderes Gesetz schreibt das nicht vor. Das bedeutet also, dass man ein Insolvenzverfahren auch alleine ohne Rechtsanwalt führen kann.

Dennoch wird es sehr hilfreich sein, wenn man einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Insolvenzrecht heranzieht und sich dieser um die Abwicklung des Insolvenzverfahrens kümmert. Dieser wird sich noch vorher bei der sogenannten außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern in Verbindung setzen, um für den Mandanten das beste Ergebnis rauszuholen. Wenn dennoch das außergerichtliche Verfahren scheitert, wird der Rechtsanwalt den Mandanten im gerichtlichen Insolvenzverfahren unterstützen und die richtigen Anträge stellen und die Formulare richtig ausfüllen, damit es keine Probleme gibt und somit das Insolvenzverfahren reibungsfrei abläuft, um die sogenannte Restschuldbefreiung zu bekommen.

Symbolgrafik: © h_lunke / stock.adobe.com

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