Verwaltungsrecht

Protokolle zu den Coronakonferenzen müssen vom Kanzleramt herausgegeben werden

Zuletzt bearbeitet am: 06.06.2024

Berlin. Die Kurzprotokolle bezüglich der  Bund-Länder-Konferenzen 2020 zu der Coronapandemie müssen vom Bundeskanzleramt herausgegeben werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 05.07.2022 getroffen (Az: 2 K 155/21).

Im März 2020 hatten Bund und Länder sich in mehreren Konferenzen auf Maßnahmen zur Eindämmung der Coronaviruspandemie geeinigt. Dazu gehörten Abstandsregeln, Besuchsbeschränkungen für Privathaushalte und flächendeckende Schließungen von Kindergärten, Schulen und Universitäten.

Ein Bürger wollte mehr darüber wissen, wie diese Entscheidungen getroffen wurden. Im Dezember 2020 beantragte er gemäß Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Kurzprotokolle dieser Konferenzen.

Doch das Bundeskanzleramt verweigerte die Herausgabe. Die Veröffentlichung der Protokolle würde den  „Kernbereiche der Exekutivverantwortung“ unzulässig tangieren.  Die behördlichen Konferenzen müssten geschützt bleiben. Andernfalls sei der  freie und offene Meinungsaustausch bei künftigen Beratungen gefährdet.

Das Verwaltungsgericht widersprach. Die Bund-Länder-Konferenzen seien inzwischen weggefallen und das Infektionsschutzgesetz habe wesentliche Änderungen erfahren.  Weitere Änderungen, etwa Impfungen, habe das Bundeskanzleramt bei seiner pauschalen Ablehnung nicht berücksichtigt.

Außerdem gehe es hier nur um Kurzprotokolle. Inwieweit diese tatsächlich den Konsultationsprozess und den Prozess der poltischen Willensfindung widerspiegelten, habe das Kanzleramt nicht dargelegt. Gemäß dem geltenden Infektionsschutzgesetz müssen künftige Beratungen sowieso vor allem auch im Bundestag stattfinden.

 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Michael Bihlmayer - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht Bundesverwaltungsgericht bestätigt Disziplinarmaßnahme gegen Oberleutnant der Reserve wegen Engagements bei der Identitären Bewegung

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Reserve der Bundeswehr bestätigt. Der Soldat hatte sich in den Jahren 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert und damit gegen die verfassungsrechtliche Treuepflicht gemäß § 8 SG verstoßen. Die Entscheidung beinhaltet den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von über 23.000 Euro und das Verbot, einen militärischen Dienstgrad zu führen ( BVerwG 2 WD 9.23 ). Verstoß gegen die Treuepflicht der Bundeswehrsoldaten Der betroffene Oberleutnant der Reserve hatte sich intensiv am Aufbau einer ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Neues Selbstbestimmungsgesetz ab 1.11.2024: Neue Rechte für Trans-, Inter- und Nichtbinäre Personen

Bisher ermöglichte § 45b PSTG die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens unter bestimmten Bedingungen. Mit 1.11.2024 tritt das am 21.6.2024 verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit den § 45b. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und den Alltag von Betroffenen,denn seit 1. August dieses Jahres können Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zum 1.11.2024 unbürokratisch beim Standesamt anmelden.  Grundsatz: Selbstbestimmung und Anerkennung für Geschlechtsidentität Das ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Längere Wartezeiten bei der Briefzustellung

Der Bundestag hat am 18. Juli 2024 die Novellierung des Postgesetzes verabschiedet. Zukünftig erhält die Deutsche Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen, wobei gleichzeitig eine höhere Zuverlässigkeit angestrebt wird. Gleichzeitig wird sich die Zustelldauer für Briefe deutlich verlängern. Die Deutsche Post schätzt, dass dies ab Januar 2025 für Konsumenten spürbar wird.  Inkrafttreten der neuen Briefzustellungspolitik Das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts ist am Tag nach seiner Verkündigung, also am 19. Juli 2024mit dem Ziel in Kraft getreten, den Zeitdruck bei der Briefzustellung zu verringern. Damit sollten 95% aller Briefe ... weiter lesen

Verwaltungsrecht OVG NRW bestätigt Impfpflichtnachweis für Schulkinder

Der Eilantrag gegen den Nachweis der Masernimpfung eines schulpflichtigen Kindes blieb beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erfolglos (Beschluss vom 16.07.2024, Aktenzeichen: 13 B 1281/23 ; I. Instanz: VG Minden 7 L 955/23). Sachverhalt Eltern einer Grundschülerin aus Schieder-Schwalenberg reichten einen Eilantrag gegen die Verpflichtung ein, einen Nachweis über den Masernimpfschutz oder die Immunität ihres Kindes vorzulegen. Diese Verpflichtung ist durch ein Zwangsgeld abgesichert. Nachdem das Verwaltungsgericht Minden ihren Antrag abgelehnt hatte, legten sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie ... weiter lesen

Ihre Spezialisten