Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Räumungsklagen für Vermieter

Für Räumungsklagen im Wohnraummietrecht ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung Mietsache befindet, in Gewerberaummietsachen ab einem Streitwert von 5000,01 € das Landgericht.  

Der Faktor Zeit ist für Sie als Vermieter bei einer Räumungsklage extrem wichtig. Denn Sie möchten Ihre Immobilie so schnell wie möglich wieder neu vermieten können und Verluste gering halten. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen der Mietrechtsreform klargestellt, dass Räumungsklagen von den Gerichten vorrangig zu bearbeiten sind.

Als Vermieter haben Sie stets Interesse daran , die Klage so schnell wie möglich einzureichen und schon zu klagen, während die Kündigungsfrist noch läuft, um keine Zeit mehr zu verlieren. Ist die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen, ist das normaler Weise noch nicht möglich, es sei denn, es besteht die sog. "Besorgnis der Nichterfüllung".

Als Vermieter haben Sie deshalb die Möglichkeit, im noch laufenden - ordentlich mit einer Frist zum Auszug gekündigten - Mietverhältnis beim Mieter nachzufragen, ob dieser bis zum Vertragsende ausziehen wird. Verweigert der Mieter trotz Nachfrage eine entsprechende Erklärung abzugeben oder erklärt sogar im Gegenteil, dass er die Kündigung nicht akzeptiere, ist die Besorgnis der Nichterfüllung gegeben. Als Vermieter können Sie dann schon vor Ablauf der Kündigungsfrist auf zukünftige Räumung klagen.

Wenn das Räumungsklageverfahren abgeschlossen ist, können Sie als Vermieter aus dem Räumungsurteil vollstrecken. Der Vollstreckungstitel wird vom zuständigen Gerichtsvollzieher auf Ihren Antrag hin vollstreckt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht kenne ich die Ihnen zustehenden Möglichkeiten aber auch die Fallen und Probleme, die mit einem Räumungsverfahren verbunden sind und stimme mich mit Ihnen anhand der besonderen Umstände Ihres Falles ab, um Ihre Interessen rechtssicher durchzusetzen.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Sönke Frischmuth

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Belegeinsicht im Gewerbemietrecht
15.10.2025Sönke FrischmuthMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Sönke  Frischmuth

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Einsicht in die Original Abrechnungsbelege für Betriebskosten haben und dafür kein besonderes Interesse darlegen müssen. Eine bloße Vorlage von Kopien ist im Gewerbemietrecht grundsätzlich nicht ausreichend, es sei denn, der Vermieter kann Ausnahmen geltend machen, beispielsweise wenn er die Originale selbst nur digital erhält. Dieses Recht gilt für Gewerbemietverhältnisse, im Wohnraummietrecht dürfen durch den Vermieter seit der Rechtsänderung für die Abrechnung von Betriebskosten und Heizkosten rein digitale Dateien übermittelt werden, um dem Wunsch des Mieters nach Belegeinsicht nachzukommen. Vermieter von Wohnraum können die Belege seit Januar 2025 nach § 556 Abs. 4...

weiter lesen weiter lesen

Tätlicher Angriff auf Vermieter
08.09.2025Sönke FrischmuthMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Sönke  Frischmuth

Tätliche Angriffe gegen einen Vermieter - Insbesondere schwere Tätlichkeiten – sind grundsätzlich geeignet, die fristlose Kündigung und erst recht eine ordentlich fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1 BGB zu begründen, z.B. hat das AG Paderborn dies in 2024 so entschieden. Wichtig ist dabei den Beweis für die Tätlichkeit auch sicher führen zu können. Wenn möglich, sollten  mögliche Zeugen angesprochen und mit Namen und Adresse notiert werden, in Mehrfamilienhäusern gelingt das häufig. Ferner sollte eine Verletzung möglichst noch am gleichen Tage einem Arzt vorgeführt werden, damit dieser die Verletzung attestieren kann. Aber auch der Angriff auf ein Familienmitglied des Vermieters kann für...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)01.10.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 465 C 781/25 ) hat mit Urteil vom 10.09.2025 entschieden, dass eine Wohnung nach einer schwerwiegenden rassistischen Beleidigung des Vermieters fristlos gekündigt und geräumt werden darf. Vermieter kündigt Mieterin fristlos und erhebt Räumungsklage Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hannover-Badenstedt hatte seiner Mieterin nach einem Vorfall im Dezember 2024 das Mietverhältnis fristlos beendet. Er erklärte, dass die Frau ihn während einer Begegnung vor Ort massiv rassistisch beschimpft habe. Laut seiner Darstellung äußerte sie dabei Formulierungen wie „Ihr Kanacken!“, „Bald kommt die AfD, euer Leben endet wie bei den Juden!“ sowie „Scheiß Ausländer!“. Die Beklagte bestritt das Geschehen und gab an, zum angeblichen Zeitpunkt nicht anwesend...

weiter lesen weiter lesen

AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)12.09.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig

Das Amtsgericht Hanau (Az. 32 C 16/25 ) entschied, dass Vermieter den im Mietvertrag festgelegten Betriebskostenschlüssel nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe ändern dürfen. Streit um geänderte Betriebskostenabrechnungen Die Vermieterin verlangte von ihrem Mieter ausstehende Mietzahlungen sowie Nachforderungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass in den Abrechnungen ohne seine Zustimmung neue Verteilungsschlüssel angewandt worden seien, die seine Kostenanteile erhöht hätten. Nach seiner Berechnung hätten sich bei Anwendung des ursprünglichen Personenschlüssels teilweise Guthaben ergeben, die er zusammen mit angefallenen Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung der Abrechnungen mit den geforderten Miet- und Nebenkostenzahlungen...

weiter lesen weiter lesen
AG München: Blumenkästen müssen nach innen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.06.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: Blumenkästen müssen nach innen

Das Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...

weiter lesen weiter lesen

BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens
30.12.2024Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. November 2024 (Az.: VIII ZR 15/23 ) entschieden, dass Eigenbedarfskündigungen bei DDR-Altmietverträgen unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich sind. Die Entscheidung klärt die Rechtslage für Vermieter und Mieter solcher Altverträge. DDR-Altmietvertrag und Kündigung Im Jahr 1990 schlossen die Beklagten mit einem volkseigenen Betrieb (VEB) in Ost-Berlin einen unbefristeten Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung. Der Vertrag orientierte sich an den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB-DDR) und regelte die Beendigung des Mietverhältnisses durch gegenseitige Vereinbarung, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Aufhebung. Nach dem Eigentumswechsel erklärte der neue Vermieter 2020 und 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Während das...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Sönke  Frischmuth Premium
4,8 SternSternSternSternStern (1) Info Icon
Sönke Frischmuth
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Adresse Icon
Oststraße 62
22844 Norderstedt


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (4)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (1 Bewertung)