Die Ehescheidung ist ein emotionaler und oft auch komplexer Prozess, der für beide Parteien Herausforderungen mit sich bringt. Nicht in allen Fällen ist sich das Paar sofort einig, Rechtsstreitigkeiten sind regelmäßig an der Tagesordnung. Bis das endgültige Scheidungsurteil ausgesprochen wird, vergeht eine gewisse Zeit. Hilfe in dieser schwierigen Situationen erhalten Betroffene von einem Rechtsanwalt, meist mit der Fachrichtung für Familienrecht.
Vom Antrag bis zur Scheidung – die Ehe muss zerrüttet sein
Um eine Ehe rechtskräftig zu scheiden, muss diese offiziell als zerrüttet gelten. Erst dann ist es möglich, einen offiziellen Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen. War es früher noch nötig, einen Anwalt aufzusuchen, funktioniert die Antragsstellung heute intuitiver. Prinzipiell ist aber immer noch ein Anwalt erforderlich, um ein Scheidungsgesuch bei Gericht einzureichen. Mittlerweile kann man einen Scheidungsantrag ohne Besuch beim Anwalt auch schon online wie auf www.scheidung-online.de finden und in nur 2 Minuten ausfüllen.
Abweichend zu früheren Jahren muss heute auch die Schuldfrage nicht mehr geklärt werden. Es reicht aus, wenn die Eheleute mehr als ein Jahr getrennt voneinander leben. Auch wenn ein Partner nicht in die Scheidung einwilligen möchte, kann die Ehe offiziell gelöst werden. Es gilt als unzumutbar, bei fehlender Bindung weiterhin mit dem Ehepartner Tisch und Bett zu teilen.
Trennungsjahr bei der Scheidung – nur in wenigen Fällen verkürzbar
Das Trennungsjahr ist in Deutschland Grundvoraussetzung für die Durchführung der Ehescheidung. Es reicht nicht aus, die emotionale Trennung zu bekunden. Das verheiratete Ehepaar muss sich räumlich trennen und darf weder wirtschaftlich noch häuslich gemeinsam agieren.
Sobald das Trennungsjahr erfolgreich vollzogen wurde, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Diese Zeit dient dazu, die ehelichen Verhältnisse noch einmal zu überprüfen und festzulegen, ob es keine Chance auf Versöhnung mehr gibt.
Besonderheit: Im Rahmen einer Härtefallscheidung kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden. Der Antragsteller muss hierbei nachweisen, dass die Fortführung der Ehe für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Regelmäßig wird diesem Antrag bei Gewalt in der Ehe oder Alkoholismus eines Partners stattgegeben. In diesem Fall ist die Hinzuziehung eines Anwalts so früh wie möglich hilfreich. Er kann beispielsweise unterstützen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um den gewalttätigen Partner auf Abstand zu halten.
Verheiratet, getrennt, geschieden – so ist der Ablauf bis zum endgültigen Urteil
Ohne rechtlichen Beistand funktioniert die Scheidung in Deutschland nicht. Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein und stellt ihn gleichzeitig dem anderen Ehepartner zu. Durch das Gericht erhält das Paar zahlreiche Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Im Zuge des Scheidungsverfahrens wird unter anderem über Themen wie
- Versorgungsausgleich,
- Unterhaltszahlung und
- Sorgerecht für die Kinder
verhandelt.
Das Scheidungsverfahren lässt sich abkürzen, wenn sich beide Parteien einig sind und keine weiteren Rechtsstreitigkeiten vorliegen. Im Streitfall kümmert sich der Anwalt beratend und juristisch um die Belange des eigenen Mandanten.
Seitens des Gerichts wird der offizielle Scheidungstermin festgelegt, bei dem die Ehepartner höchstselbstständig erscheinen müssen. Es wird nun abschließend über den Versorgungsabgleich verhandelt, der sogleich durchgeführt wird. Nachdem die Ehegatten das Gericht von der Einhaltung des Trennungsjahres überzeugt haben, müssen sie den Wunsch nach Scheidung noch einmal bekräftigen.
Gibt es keine weiteren rechtlichen Fragen und sind alle Scheidungsvoraussetzungen gegeben, erklärt das Familiengericht die Ehe für offiziell geschieden. Im Durchschnitt dauert ein solcher Prozess ca. 20 Minuten.
Fazit: Anwalt unterstützt während des Scheidungsverfahrens
Ohne Anwalt keine Scheidung – in Deutschland gilt hier ein klarer Grundsatz. Aber auch ohne diese Pflicht ist rechtlicher Beistand eine sinnvolle Investition. Nicht nur beratend, sondern auch unterstützend erleichtert ein kompetenter Anwalt das Scheidungsverfahren für Betroffene.
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