Ratgeber: Arbeitsrecht
10 rechtliche Fakten zum Thema Corona 1. Arbeitsunfähigkeit Bei einer tatsächlichen Erkrankung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe (vgl. § 3 EntgFG). Sind Beschäftigte mit dem Corona-Virus infiziert und erhalten ein Tätigkeitsverbot oder befinden sich in Quarantäne, richtet sich der Vergütungsanspruch vorrangig nach § 56 IFSG. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zahlen die Vergütung danach weiter und erhalten diese erstattet. 2. Gesunde Personen Ein freiwilliges Fernbleiben von der Arbeit aus Angst vor einer Ansteckung ist unzulässig und kann sogar zu Ihrer ... weiter lesen
Jeder Zweite surft am Arbeitsplatz im Internet. Dabei stellt sich im Arbeitsrecht die Frage, welche Konsequenzen den Arbeitnehmer erwarten können, wenn das Surfen am Arbeitsplatz untersagt ist. Ist die private Nutzung des Internets ausdrücklich erlaubt oder wird sie geduldet können dem Arbeitnehmer keine Konsequenzen drohen. Konsequenzen in Form von einer Abmahnung oder Kündigung können den Arbeitnehmer nur dann ausnahmsweise drohen, wenn die Nutzung geduldet wird, diese jedoch in einem solchen Ausmaß erfolge, dass der Arbeitnehmer nicht mehr annehmen könne, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgeber gedeckt (ArbG Wesel, 21.03.2001 ... weiter lesen
Die vom EuGH angenommene Pflicht zur Zeiterfassung wird zu einer erleichterten Durchsetzung von Ansprüchen auf Überstundenvergütung führen. Dass die (komplette) Nichteinhaltung dieser Pflicht dies dem Arbeitnehmer erleichtern soll, hat das Arbeitsgericht Emden bereits jüngst entschieden (ArbG Emden, Urteil vom 20. Februar 2020, 2 Ca 94/19). EuGH fordert Einführung der Zeiterfassung Nach dem viel diskutierten Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18) müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete ... weiter lesen
Gerade in der jetzigen Situation denken viele Unternehmen darüber nach, Home-Office für ihre Arbeitnehmer einzuführen. Je nach Rechtslage sind dabei allerdings bestimmte Vorgaben zu beachten. Betriebsrat oder einschlägiger Tarifvertrag Die erste Frage wird sein, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder ein Tarifvertrag Anwendung findet. Findet im Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, ist als erster Schritt nachzuprüfen, ob dieser bereits Regelungen zum Home-Office enthält. Ist dies der Fall, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Vorgaben. Besteht ein Betriebsrat, so muss der Arbeitgeber mit dem ... weiter lesen
Kurzarbeit bezeichnet im Arbeitsrecht ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Sie soll es Unternehmern ermöglichen, die Personalkosten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu reduzieren. Durch die Reduktion der Arbeitszeit der Angestellten muss der Arbeitgeber weniger Arbeitsvergütung zahlen. Um den Einkommensverlust der Arbeitnehmer auszugleichen, zahlt der Staat bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer. Ziel dieser Unterstützung ist der Erhalt der Arbeitsplätze und die Entlastung von Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. 1. Gründe für Kurzarbeit Ein Grund für ... weiter lesen
Die Teilzeitarbeit wird durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Ziel der Regelungen ist die Förderung von Teilzeitarbeit und der Schutz der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht . a) Wer ist Teilzeitbeschäftigter? Nach § 2 I 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer dann Teilzeitbeschäftigter, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart gilt derjenige als Teilzeitbeschäftigter, wer im Jahresdurchschnitt weniger als ein vergleichbarer ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie Ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber wegen dem Coronavirus sind. Und wie sieht es bei Selbstständigen aus? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Die Ausbreitung des Coronavirus hat nicht nur erhebliche Auswirkungen im privaten Bereich. Vielmehr ist dies auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung. Dies gilt zunächst einmal dann, wenn das zuständige Gesundheitsamt gegen ihn wegen des Coronavirus´ Quarantäne inklusive eines Beschäftigungsverbotes angeordnet hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und er deshalb nicht im Home-Office arbeiten kann. ... weiter lesen
Der Arbeitnehmer ist aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Durch sein Weisungsrecht kann der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag oft nur umschriebene Tätigkeit, weiter konkretisieren. Das Weisungsrecht umfasst nach § 106 S. 1 GewO die Konkretisierung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Es ist nach billigem Ermessen auszuüben. Des Weiteren umfasst das Direktionsrecht die Auferlegung von Verhaltenspflichten, die für die Erfüllung der Arbeitspflichten unumgänglich sind. 1. Billiges Ermessen Eine Weisung des Arbeitgebers muss im Arbeitsrecht billigem Ermessen entsprechen. Hierzu sind ... weiter lesen
Das Arbeitsrecht sichert im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jedem Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Wer hat Anspruch auf Urlaub? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in einem bestehenden oder bereits gekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Erholungsurlaub . Hierunter zählen auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit oder Auszubildende . Ein Urlaubsanspruch entsteht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nach § 4 BUrlG erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Vor Ablauf von 6 Monaten steht dem Arbeitnehmer ein sog. Teilurlaub, anteilig am eigentlichen Jahresurlaub, zu. Nach erstmalig erfüllter Wartezeit entsteht der ... weiter lesen
Ein Arbeitsverhältnis besteht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür. Im Regelfall wird der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung im Nachhinein bezahlt. Die meisten Arbeitsverhältnisse regeln, dass die Ansprüche auf Gehalt am Ende des Arbeitsmonats fällig werden. Was passiert also, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbracht hat und die Zahlung des Arbeitgebers ausbleibt? Zunächst muss festgestellt werden, wann die Zahlung des Gehalts oder des Lohnes fällig ist. Dies ergibt sich meistens aus dem Arbeitsvertrag. Ist ... weiter lesen
Der Mandant hat eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten. Er möchte mich beauftragen dafür zu sorgen, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte ersatzlos entfernt wird. Dies kann zwar richtig sein, muss es aber nicht. Oft rate ich meinen Mandanten gar nichts, jedenfalls was nach außen in Erscheinung tritt, gegen die Abmahnung zu unternehmen. In diesen Fällen rate ich dazu sich zeitnah detailliert aufzuschreiben, wie sich der Vorfall, der zur Abmahnung geführt hat, aus Sicht des Arbeitnehmers zugetragen hat. Diese Aufzeichnung soll der Arbeitnehmer aber keinesfalls seinem Arbeitgeber zu kommen lassen. Es reicht, wenn er die Aufzeichnungen für sich ... weiter lesen
Für Arbeitnehmer ist oft nicht klar, welche Kündigungsfrist für ihr Arbeitsverhältnis gilt. Für die arbeitgeberseitige als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung ist es allerdings wichtig zu wissen, mit welcher Frist das Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Die nachfolgenden Überlegungen zeigen, wie man die richtige Kündigungsfrist für sein Arbeitsverhältnis ermitteln kann. Zunächst muss in den Arbeitsvertrag geschaut werden. Im Arbeitsvertrag können die Parteien die Kündigungsfristen individuell untereinander regeln. Hier sind die Parteien insoweit frei, als sie tarifvertragliche oder ... weiter lesen
In meiner Praxis erlebe ich es immer wieder dass sich gewisse „Vorstellungen“ über arbeitsrechtliche Themen eingeschliffen haben, ohne dass diese eine rechtliche Grundlage haben. Nachfolgend möchte ich einige dieser Fehlvorstellungen beleuchten und klarstellen. 1. Wenn ich dreimal abgemahnt wurde kann mir gekündigt werden! Falsch! Es kommt auf die Schwere des Pflichtverstoßes an. Wenn dem Arbeitnehmer nur leichte Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind müssen mehr Abmahnungen vor einer Kündigung ausgesprochen werden als wenn die Pflichtverletzungen erheblich sind. Wenn ein Arbeitnehmer drei Mal wegen fünf Minuten ... weiter lesen
Die Geschichte des Rechtsmissbrauch bei befristeten Arbeitsverträgen zieht sich durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Bis zur entsprechenden Gesetzesänderungen des TzBfG gab es tatsächlich Konstellationen, in denen Mitarbeiter jeweils von Montag bis Freitag befristet wurden, damit der Arbeitgeber keine Vergütung am Wochenende bezahlen muss. Solche Fälle gehören (hoffentlich) längst der Vergangenheit an, eine sachgrundlose Befristung nach dem TzBfG unterliegt sehr engen Grenzen. Doch was ist mit Befristungen mit einem Sachgrund ? Wenn der Arbeitgeber also vorweisen kann, einen Mitarbeiter aus gutem ... weiter lesen
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil sein, statt das Arbeitsverhältnis zu kündigen , Kurzarbeit einzuführen. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer rechtlichen Grundlage. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers berechtigt diesen nicht, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Reglung, die im Arbeitsvertrag vereinbart sein kann (BAG Urteil vom 18.11.2015 Az. 5 AZR 491/14). Neben einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung kann auch eine Betriebsvereinbarung Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit sein. 1. Voraussetzungen für Kurzarbeit Ein ... weiter lesen
Unter einem Homeoffice versteht man die regelmäßige Arbeit an einem festen Arbeitsplatz von zu Hause aus (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Mit dem Begriff wird aber auch gemeint, dass der Arbeitnehmer die freie Ortswahl bei der Durchführung seiner Arbeitsleistung haben soll. Anspruch auf Arbeit im Homeoffice Einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es bislang nicht. Gleichwohl wurde von der Rechtsprechung im Einzelfall ein Anspruch auf ein Homeoffice anerkannt. So ist in § 164 Abs. 1 SGB IX ein Anspruch eines Schwerbehinderten auf eine Beschäftigung, bei der er seine Fähigkeiten und Kenntnisse vollumfänglich ... weiter lesen
Kann eine Versetzung nicht im Wege der Arbeitsanweisung erreicht werden, gibt es auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung . Die Änderungskündigung ist eine Beendigungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist in Kraft. Bei betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Sozialauswahl ist aus der Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführen, die eine mögliche Änderungskündigung erhalten könnten. Dabei ... weiter lesen
Der Arbeitgeber ist berechtigt, durch Arbeitsanweisung Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 106 GewO). Im Arbeitsrecht darf im Wege der Arbeitsanweisung somit eine Tätigkeit des Arbeitnehmers konkretisiert, jedoch nicht geändert werden. Die Konkretisierung der Arbeitstätigkeit muss billigem Ermessen entsprechen. Je allgemeiner Vertragsinhalte im Arbeitsvertrag festgelegt sind, desto mehr kann der Arbeitgeber im Wege der Weisung bestimmen. 1. Versetzung Unter einer Versetzung versteht man die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die ... weiter lesen
In der Regel wird der Arbeitslohn gem. § 614 BGB am ersten Tag des Folgemonats, in dem die Arbeit geleistet wurde, zur Zahlung fällig. Kann der Arbeitgeber die Vergütung zum Fälligkeitstermin nicht zahlen, kommt er mit der Lohnzahlung in Verzug . 1. Zurückbehaltungsrecht Dem Arbeitnehmer kann bei rückständigen Lohn zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zustehen (BAG 25.10.1984, Az. 2 AZR 417/83). Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung solange zurückbehalten darf, bis der Arbeitgeber die Lohnzahlung erbracht hat. Die Arbeitsleistung kann aber nicht verweigert werden, wenn der ... weiter lesen
Das kirchliche Arbeitsrecht ist durch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geprägt. Dem kirchlichen Arbeitsrecht unterfallen z. B. auch die Mitarbeiter von kirchlichen Krankenhäusern oder Kindergärten. Bislang war es so, dass ein Verstoß gegen die kirchlichen Loyalitätsplichten als Kündigungsgrund im kirchlichen Arbeitsrecht in Betracht kam. Die Arbeitsgerichte hatten dann die kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung der Loyalitätsobliegenheiten zugrunde zu legen. Das ist seit der nachfolgenden Entscheidung nicht mehr uneingeschränkt der Fall. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses war zunächst nach ... weiter lesen