Agrarrecht (1)
Arbeitsrecht (872)
Bankrecht und Kapitalmarktrecht (274)
Baurecht und Architektenrecht (75)
Erbrecht (82)
Familienrecht (98)
Gewerblicher Rechtsschutz (56)
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (55)
IT Recht (80)
Insolvenzrecht (30)
Internationales Wirtschaftsrecht (6)
Kanzleimarketing (10)
Kanzleimeldungen (6)
Medizinrecht (57)
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (182)
Migrationsrecht (23)
Sozialrecht (277)
Steuerrecht (205)
Strafrecht (209)
Transportrecht und Speditionsrecht (5)
Urheberrecht und Medienrecht (74)
Verkehrsrecht (139)
Versicherungsrecht (112)
Verwaltungsrecht (200)Anleger erhält Zugriff auf Vermögen von P&R-Gründer Heinz Roth Sicherungsmechanismus macht Gerichtsverfahren erst effektiv Das Landgericht München hat für von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretene P&R-Anleger Mitte September 2018 einen Beschluss erlassen, womit verhindert werden kann, dass der ehemalige Unternehmensleiter Heinz Roth sein Vermögen verschiebt. P&R-Geldgeber sehen sich nicht nur einem finanziellen Desaster gegenüber, weil die Insolvenz eingetreten ist und damit das investierte Geld nicht zum disponierten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Sie müssen auch befürchten, nicht den gesamten Betrag zurück zu erhalten. Da ist es verständlich, wenn daran gedacht wird, auch den vermeintlich zentral...
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Kapitalanlage in Schieflage? Betroffene Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen aufgepasst! Häufig besteht eine Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage. Dies namentlich dann, wenn der Anlagevermittler oder Anlageberater den Erwerber einer von ihm vermittelten Anlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen nicht aufgeklärt und diese 15 % des von dem Anleger einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.01.2015 - III ZR 547/13). Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber...
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Kapitalanleger aufgepasst - Rückgabe der fehlgeschlagenen Kapitalanlage möglich (BGH, Urt. v. 03.06.2014, XI ZR 147/12, BGHZ 201, 310 Rdnr. 22. f.)! Innenprovisionen von Banken und Finanzvermittlern können Einfluss auf die Werhaltligkeit von Kapitalanlagen haben. und daher bei dem Anleger eine Fehlvorstellung hervorrufen. Hierüber muss dieser aufgeklärt werden! Bei Beratungsverträgen ab dem 01.08.2014 geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die beratende Bank steht über den Empfang versteckter Vertriebsprovisionen von Seiten Dritter (Fondsgesellschaften, Initiatioren etc.) aufklären muss. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob die Provisionen offen ausgewiesen oder im Anlagebetrag versteckt gewesen sind. Unerheblich ist gleichfalls, ob das konkrete Investment einem...
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Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen Vertragliche Regelungen in Bausparverträgen, die ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrages vorsehen, sind unzulässig ! Erläuterung: Bausparverträge älterer Jahrgänge beinhalten zumeist eine gute bis sehr gute Verzinsung. Umso mehr versuchen Bausparkassen, sich von diesen unliebsamen Verträgen zu trennen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife finden sich in einigen Bausparbedingungen Regelungen, die der Bausparkasse ein einseitiges Kündigungsrecht zu einem festen Zeitpunkt gestatten. Diese einseitigen Regelungen- als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer individuellen Gestaltung durch die...
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Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken zur Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten bei Avalkrediten Entgelte für Leistungen, die im eigenen Interesse der Bank liegen, können Darlehensnehmern nicht aufgebürdet werden. Das gilt auch bei Unternehmerdarlehen in Form von Avalkrediten. Erläuterung: Bearbeitungsentgelte bei Kredite waren bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Im Rahmen von Verbrauchergeschäften sind sie größtenteils unwirksam, wenn sie innerhalb allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden und ausschließlich im sachlichen Interesse der Bank liegen. Diese Tendenz in der Rechtsprechung wurde auf Fälle ausgeweitet, bei denen der Vertragspartner Unternehmer ist, so zuletzt die...
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Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst! Der Widerrufsjoker ist zurück! Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung. Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages): Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe...
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29. August ist nicht wichtig 14. September ist wichtig 17. und 18. Oktober sind wichtig Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger zwangsläufig beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend. Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf...
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Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat das Insolvenzverfahren der P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Damit läuft nun eine Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Insolvenzverwalter bis zum 14.09.2018. Sie müssen nun aktiv werden! Die P&R-Anleger müssen Ihre Forderungen im eröffneten Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Die Anmeldung Ihrer Forderungen sollte über die Kanzlei erfolgen. Die Kanzlei verfügt über ausgewiesenen Expertise bei der Vertretung von geschädigten Anlegern in Insolvenzverfahren von Beteiligungsgesellschaften. Rechtsanwalt Siburg, LL.M. ist zurzeit vorsitzendes Mitglied eines Gläubigerausschusses und vertritt dort die Interessen von deutlich über 100 Anlegern mit einem Einlagenvolumen von mehr als...
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In unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Firmenkrediten informieren. Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden, dass die formularmäßige Festlegung von Bearbeitungsgebühren in Firmenkreditverträgen unzulässig ist. Insoweit heißt es in der vorliegenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs unter anderem: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei den angegriffenen Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden handelt, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB** unterliegen. Die Klauseln halten dieser Inhaltskontrolle nicht stand. Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit...
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Neu geschaffene Frist für „Altverträge“: Mit einer Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Altverträgen, also bei Verträgen, welche in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, zeitlich begrenzt. Das Widerrufsrecht bei diesen Altverträgen soll am 21.06.2016 verwirken. Anspruchsteller, die von dem Widerrufsrecht innerhalb der vorgenannten Frist noch schnell Gebrauch machen wollen, können ihre dann Ansprüche bis Ende 2019 noch durchsetzen. Rückzahlpflicht von 30 Tagen: Zu bedenken ist, dass das Gesetz nach erfolgtem Widerruf eine Rückzahlpflicht innerhalb von 30 Tagen vorsieht und der Darlehnsnehmer einen Widerruf normalerweise nur ausüben sollte, wenn er die Darlehnssumme (Restvaluta)...
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Nach einer scheinbar längern Stillhaltephase sind von der Nordlease AG unter dem 18.05.2015 wieder zahlreiche Anspruchs-Schreiben an stille Gesellschafter versendet worden, mit denen die Nordlease AG, vormals Albis Finance AG , zuvor Nordlease AG, „Ausschüttungen“ zurückfordert . Betroffen sind sowohl Verträge der Anlagen „Klassik“ wie auch Verträge der Anlagen „Klassik Plus“. Einige Tage nach Zugang der Schreiben vom 18.05.2015 meldeten sich bereits einige betroffene Geldanleger in unserer Kanzlei oder auch bei anderen Kanzleien, die in diesem Bereich (Albis Guppe, also Nordlease AG, ALAG etc.) bereits Rechtsfälle bearbeitet haben. Bemerkenswerter Weise hat die Nordlease AG scheinbar nicht nur die Adresse in den letzten Jahren geändert und verwendet auf...
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Karlsruhe (jur). Sparkassen dürfen ein Girokonto nur ausnahmsweise und mit plausiblem Grund kündigen. Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht darauf hingewiesen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen möglich ist, ist diese Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 214/14). Damit müssen über 400 Sparkassen in Deutschland nun ihre AGB ändern. Im konkreten Rechtsstreit hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. die Sparkasse Mittelfranken-Süd verklagt, weil sie bestimmte AGB-Kündigungsklauseln verwendet. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass nach den AGB der Sparkasse eine ordentliche Kündigung der...
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Karlsruhe (jur). Führt eine Bank eine Girokonto-Buchung fehlerhaft aus, darf sie dafür keine Gebühr verlangen. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für jeden Buchungsposten einen pauschalen Preis vor, ist die Klausel daher insgesamt unwirksam, urteilte am Dienstag, 27. Januar 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 174/13). Bei einer gänzlich unwirksamen Preisklausel können Bankkunden dann sämtliche gezahlten Buchungsposten-Gebühren der letzten drei Kalenderjahre zurückfordern. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Die Verbraucherschützer hatten bei einer bayerischen Bank moniert, dass diese nach ihren AGB für jeden Buchungsposten 0,35 Euro von ihren Privatkunden verlangt. Eine Bank müsse aber fünf Freiposten...
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Karlsruhe (jur). In zwei neuen Urteilen zu den Lehman-Zertifikaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, 25. November 2014, diesmal zu Gunsten der Anleger entschieden. Danach mussten die Banken ihre Kunden über Sonderkündigungsrechte der niederländischen Lehman-Tochter informieren, weil diese trotz „Kapitalschutz“ zu einem kompletten Verlust des angelegten Geldes führen konnten (Az.: XI ZR 169/13 und XI ZR 480/13). Die Anleger hatten bei der Frankfurter Privatbank Bethmann Bank AG verschiedene Lehmann-Zertifikate für 33.000 beziehungsweise 140.000 Euro gekauft. Die Geldanlagen waren mit „100 Prozent Kapitalschutz“ beworben worden. Nach der Lehman-Insolvenz im September 2008 waren die Papiere weitgehend wertlos. Mit ihren Klagen rügen die Anleger, sie...
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Mängel der Kaufsache berechtigen bei einem Kaufvertrag mit verbundener 0 % Finanzierung nicht zum Widerruf des Darlehensvertrages oder zur Verweigerung des Darlehenskunden im Hinblick auf die Darlehensrückzahlung (gegenüber der finanzierenden Bank, siehe Urt. des BGH v. 30.09.2014, XI ZR 168/13). Sachverhalt: Der Käufer und Darlehensnehmer hatte vorliegend Sachmängelgewährleistungsrechte beim Kauf zweier Eingangstüren zum Preis von 6.389,15 € geltend gemacht. Das Geschäft war in der Weise gestaltet worden, dass die Darlehenzinsen in dem vorgenannten Kaufpreis enthalten waren. Die Bank brauchte daher an den Baumarkt als Verkäufer der Eingangstüren nur eine Darlehensvaluta von 5.973,86 € auszahlen. Ein Gutachter stellte Mängelbeseitigungskosten von 5.415,50...
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Mit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank. Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u....
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EInführung in das Thema: Nach einem Urteil des BGH (III ZR 143/12) soll ein entgangener Gewinn (vorliegend bei einer Kapitalanlage), der mit einem Zinssatz zu berechnen ist, den Streitwert einer Rechtssache (nicht mehr) erhöhen, weil er eine Nebenforderung der Hauptsache sei. Diese Nebenforderung ist damit im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch nicht als Beschwer zu berücksichtigen. Vorliegend war alleine durch diesen Umstand die Mindestbeschwer von 20.000,00 € nicht erreicht worden. Der Beschwerdeführer wollte sich mit der Beschwerde (gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO) gegen einen Beschluss nach des OLG Dresden nach § 522 ZPO zur Wehr setzen. Der Senat hatte sich hier der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446 Rn....
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Nach der Einschätzung des BGH (siehe Urt. v. 24.04.2014, ZR 477/12 und XI ZR 130/13) stellt eine mögliche Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei einem offenen Immobilienfonds (hier Morgan Stanley P 2 Value) ein beträchtliches Liquiditätsrisiko für den Kapitalanleger dar. Diese Aussetzung der Rücknahme musste damals nach § 81 InvG a. F. in den Vertragsbedingungen der Gesellschaft vorgesehen sein, was im Ausgangsfall so gegeben war. Daraus ergibt sich eine Aufklärungspflicht des Beraters (hier einer beratenden Bank). Die Veräußerbarkeit auf dem Sekundärmarkt stelle nach der Ansicht des BGH kein ausreichendes Äquivalent für die Rückgabemöglichkeit der Fondsanteile an die Gesellschaft dar, weil die entsprechenden Marktkurse...
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Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden mit Immobilienkrediten gestärkt. Zahlen sie einen Hauskredit zurück, kann die Bank jedenfalls dann nicht mehr auf einer Löschung der Grundschuld bestehen, wenn sie gar nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind, urteilte der BGH am Freitag in Karlsruhe (Az.: V ZR 178/13). Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Unternehmen ebenso wie für sich trennende Ehepaare. Kredite für Immobilien werden üblich mit dem Wert des Grundstücks gesichert. Banken und Bausparkassen bekommen einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch. Ist ein Kredit getilgt, können die Bankkunden laut Gesetz selbst entscheiden, ob diese Grundschuld gelöscht oder aber an Dritte oder an sich selbst übertragen werden soll....
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Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Die klagenden Anlegerinnen erwarben in beiden Verfahren im März 2008 (XI ZR 477/12) bzw. im Juli 2008 (XI ZR 130/13) nach Beratung durch die beklagte Bank jeweils Anteile an einem offenen Immobilienfonds. Die Fondsgesellschaft setzte im Oktober 2008 die Rücknahme der Anteile gemäß § 81 InvG a.F.* (nunmehr § 257 KAGB**) aus. Die Klägerinnen wurden in beiden Fällen in den Beratungsgesprächen nicht auf das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hingewiesen. Sie beanspruchen im Wege des Schadensersatzes das investierte Kapital unter Abzug...
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