Ratgeber: Baurecht und Architektenrecht
Der Fall: Der Auftraggeber beauftragt den beklagten Auftragnehmer (AN) mit Zimmerer-, Dachdecker- und Wärmedämmarbeiten am Dach seines Anwesens. In der Folgezeit kommt es zu Feuchte- und Zuglufterscheinungen im Bereich der Dachgauben. Als Ursache für die Mängel ergeben sich mangelhafte Anschlüsse an Fenstern und Gauben. Der AN wendet ein, die Ausbildung der Anschlüsse der Dämmung an Fenstern und Gauben sei von ihm nicht geschuldet. Die Entscheidung: Gemäß Auslegung des Werkvertrages durch das OLG haben dem AN die Anschlüsse zwischen Dämmung und den Hölzern an Dachstuhl und ... weiter lesen
Der Fall: Der Auftragnehmer hat im September 2011 handschriftlich Kosten für die Abfuhr von einem Steilhang abgerutschter Erdmassen und den Bau einer Stützmauer kalkuliert. Nach einem weiteren Abrutschen des Hanges im November 2011 hat der Auftragnehmer wunschgemäß Anfang Dezember 2011 heruntergebrochenes Erdreich beseitigt und eine Dränage eingebaut; ab April 2012 hat er eine Stützmauer errichtet. Der Auftragnehmer hat im Sommer 2012 ca. 28.000 € abgerechnet; hierauf hat der Auftraggeber im Oktober 2012 gemäß der ursprünglichen Kalkulation ca. 15.000 € überwiesen. Auf Klage des Auftragnehmers hat das Landgericht ... weiter lesen
Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abgenommener Architektenleistungen festgehalten: Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind. Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleistung. Kommt es zu keiner ... weiter lesen
Der Fall: In einem Bauvertrag war unter anderem die Verpflichtung des Unternehmers festgehalten worden, dass der Auftragnehmer einen – zumindest – deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle durchgehend anwesend zu sein hat, stellen muss. Diese Verpflichtung hält der Auftragnehmer trotz mehrfacher Monierungen durch den Auftraggeber nicht ein. Nach Abschluss der Baumaßnahme mindert der Auftraggeber – wegen seines eigenen erhöhten Überwachungsaufwandes – die an den Auftragnehmer zu leistende Vergütung. Der Auftragnehmer verfolgt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich. ... weiter lesen
Der Fall: Auf Grundlage eines Angebotes über brutto 15.000,00 € hat ein Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich mit dem Einbau von Fenstern und weiteren Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 10.000,00 € beauftragt. Kurz darauf hat der Auftragnehmer eine Rechnung „zum Festpreis von 10.000,00 €“ erteilt, wobei der Rechnungsvordruck ohne Rechnungs- und Steuernummern sowie ohne Angabe von Umsatzsteuer ausgefüllt war. Nach Ausführung der Leistung hat der Auftraggeber in Höhe von 11.900,00 € Schadenersatz wegen Mängeln gefordert. Der Auftragnehmer hält den Vertrag wegen Verstoß gegen das ... weiter lesen
Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers. Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach ... weiter lesen
Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebotes anstelle des ursprünglichen Textes wesentliche Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese kaum erkennbar sind und zudem in einem Begleitschreiben der Eindruck einer unveränderten Angebotsannahme erweckt wird. Der Fall: Ein Nachunternehmer hatte in einem Bauauftrag die ... weiter lesen
Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherren über einen Unternehmer oder Handwerker rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch wenn diese das Vertrauen des Bauherren erschüttern. Sie bieten insofern kein Recht zur Kündigung, als für den Bauherrn nicht deutlich wird, dass die Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat. Der Fall: Ein Grundeigentümer hatte im Juli 2007 die Lieferung und Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Die Baugenehmigung lag vor. Im Februar 2008 hatte der Unternehmer noch nicht mit der Errichtung des Hauses begonnen. Der Grundeigentümer kündigte den Vertrag ... weiter lesen
Der Fall: In einem Bauvertrag von 1997 verpflichtete der Bauherr in den Vertragsbedingungen den Auftragnehmer, nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen; damit sollte unter anderem die vertragsgemäße Ausführung gesichert werden. Zusätzlich (!) wurde ein Gewährleistungseinbehalt i.H.v. 2 % vereinbart, der vom Auftragnehmer durch Gewährleistungssicherheit abgelöst werden konnte. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit wurde neben anderen Bedingungen an die vorbehaltlose Abnahme der Schlussrechnung geknüpft. – Wegen eines auf Geld ... weiter lesen
Der Fall: Nach mündlichem Architektenvertrag und Errichtung eines Bauwerkes streiten Bauherr und Architekt über die Berechtigung von Architektenhonorar: Im Juli 2006 haben die Parteien unter anderem zur Höhe des Honorars und der Abrechnung von Nebenkosten korrespondiert; es wurde Einigkeit hergestellt, dass der Architekt die Nebenkosten mit pauschal 5 % abrechnen können soll. Seinerzeit hatte der Architekt bereits Leistungen nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erbracht. In seiner Abrechnung verlangt der Architekt Bezahlung der Nebenkosten mit pauschal 5 %. Die Entscheidung: Das Kammergericht Berlin hat die Klage des ... weiter lesen
Der Fall: Nach Durchführung von Dachdeckerarbeiten wurde der Auftragnehmer wegen mehrerer wesentlicher Mängel gerichtlich unter anderem auf Leistung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Zuvor hatte der Auftragnehmer Fristen zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lassen. Der Auftraggeber hat weiter die Nachbesserung gefordert und ist mit dem Auftragnehmer in Verhandlungen über eine einvernehmliche Mängelbeseitigung eingetreten; die Verhandlungen sind fehlgeschlagen. Nachbesserungen des Auftragnehmers haben sich auf offen zu Tage getretene Mängel beschränkt. Auf Klage des Auftraggebers wurde der Auftragnehmer durch das Landgericht ... weiter lesen
Der Fall: Ein Architekt wird von einem privaten Bauherrn mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Festpreis in Höhe von 235.000 € beauftragt. Der Architektenvertrag beinhaltet die Erbringung aller notwendigen Planungsleistungen einschließlich der erforderlichen statischen Berechnungen sowie die alle beauftragten Bauleistungen umfassende Bauleitung. Bald nach Fertigstellung des Einfamilienhauses treten Mängel auf: In beiden Giebelbereichen löst sich das Dach von der Fassade. Der Bauherr verklagt den Architekten in Höhe von circa 32.000 € auf Zahlung von Schadensersatz sowie auf die Feststellung der ... weiter lesen
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet in bestimmten Fällen nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer. Folglich darf der leistende Unternehmer dem Kunden in diesen Fällen nur das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Der Kunde hat für den Bezug der fraglichen Leistung eine eigene Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt zu entrichten; bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann er diese Umsatzsteuer selbst wieder als Vorsteuer geltend machen. – Diese Situation entsteht häufig bei Auftragserteilungen durch Bauträger an Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe; zumeist findet dann § 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG Anwendung. ... weiter lesen
Der Fall: Der Bauherr lässt ein Bauvorhaben errichten, für das der Berater einen fehlerhaften Energieeinsparnachweis (EnEV-Nachweis) erstellt. Der Bauherr hat auf Grundlage des EnEV-Nachweises eine nicht ausreichende Wärmepumpen-Heizung eingebaut; die Anlage wird durch Elektro-Heizungen ergänzt. Der Bauherr macht geltend, er müsse die Heizung umbauen und zusätzlich einen Kaminofen einbauen; den notwendigen Betrag beziffert er mit circa 10.000 €, den er als „Vorschuss“ geltend macht. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht verfolgt der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiter. Die Entscheidung: Das ... weiter lesen
Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, ... weiter lesen
Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet. ... weiter lesen
Der Fall: Der Auftraggeber beauftragte einen Straßenbauer auf Grundlage der VOB/B mit der Pflasterung von Gemeindestraßen; das vom Auftraggeber bei einem Ingenieurbüro beauftragte Leistungsverzeichnis hatte unzureichend ein Längsgefälle beschrieben. Der Auftragnehmer behauptet einen mündlichen Hinweis auf Bedenken gegenüber dem Bauleiter der Auftraggeberin. Im LV ist auch regelwidrig ausgeschrieben, das Pflaster mit Steinmehl einzuschlämmen, was der Auftragnehmer unstreitig weder erkennt, noch ausführt. Nach der Abnahme kommt es zu unzulässigen Absackungen; die Pflasterung ist wegen Planungs- und ... weiter lesen
Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren ... weiter lesen
Der Fall: Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. ... weiter lesen
Der Architekt kann von seinem Auftraggeber Auskunft zur Höhe der anrechenbaren Kosten verlangen, wenn er diese nicht ohne dessen Mitwirkung ermitteln kann. Der Auftraggeber hat dem Architekten dann im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte – auch unter Vorlage von Unterlagen – zu erteilen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind. Es sind aber mehrere Gebäude betroffen und hat der Architekt sein Honorar getrennt zu berechnen, mutet das OLG Stuttgart dem Auftraggeber nicht zu, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die einzelnen Rechnungen und die dort aufgeführten Arbeiten den ... weiter lesen