Der Fall: In einem Architektenvertrag über eine Vollarchitektur (Formularvertrag) findet sich eine Klausel zur Schadensbeseitigung: „ Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadenersatz in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird.“ Nach Fertigstellung rügt der Bauherr Schallmängel der Immobilie und verkündet dem Architekten den Streit. Der Gerichtssachverständige bestätigt die Mängel. Der Trockenbauer wird zur Mangelbeseitigung gegen Kostenbeteiligung in Höhe von 15.000 € wegen Planungsmängeln verpflichtet. Er beseitigt den Mangel nicht. Der Bauherr nimmt nun den Architekten auf Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten in Anspruch. Der Architekt beruft sich...
weiter lesenDie von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 –...
weiter lesenDer Fall: Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB,...
weiter lesenDer Fall: Eine Baufirma verlangt rund 30.000 € Restwerklohn vom Bauherrn. Im Jahr 2009 erklärt der Bauherr die Abnahme. Das Abnahmeprotokoll enthält eine Liste von Restmängeln. Die Baufirma erhebt im Jahre 2013 Klage. Der Bauherr beruft sich auf Verjährung, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren zur Zeit der Klageerhebung abgelaufen gewesen sei. Die Baufirma meint, dass die Abnahmeerklärung des Bauherrn unwirksam sei, weil es erhebliche Restmängel gegeben habe, die einer wirksamen Abnahmeerklärung entgegengestanden hätten. Die Entscheidung: Die Forderungen der Baufirma sind verjährt! Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich...
weiter lesenFür Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...
weiter lesenImmer wieder kommt es vor, dass Gebäude ohne Einholung einer Baugenehmigung errichtet worden sind. Dies kann für den Eigentümer auch noch nach Jahren mit einschneidenden Konsequenzen verbunden sein. Welche das sind und inwieweit Sie sich dagegen wehren können, verrät dieser Beitrag. Oftmals stellt sich erst nach vielen Jahren heraus, dass es sich bei einem Gebäude um einen Schwarzbau handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde geht dann dagegen vor und verlangt vom Eigentümer den Abriss des Hauses. Sie beruft sich darauf, dass der Bauherr nicht die erforderliche Baugenehmigung eingeholt hatte. In der Regel begründet die Behörde den Abriss auch damit, dass der Bauherr durch die Errichtung gegen Vorschriften des Baurechtes verstoßen hat. Beispielsweise wurde der in der...
weiter lesenAufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten. Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt. Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte...
weiter lesenWer ein Haus bauen möchte, benötigt dafür eine Baugenehmigung. Aber wie sieht es etwa bei einem Gartenhaus, einem Carport oder einer Garage aus? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Dass Grundstückseigentümer vor dem Bau ihres Eigenheims eine Baugenehmigung einholen müssen, ist nichts Erstaunliches. Aber auch bei kleineren Objekten sollten sie vorsichtig sein. Denn das öffentliche Baurecht schreibt vor, dass der Bauherr normalerweise vor Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung einholen muss. Diese muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt werden, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies beurteilt sich nach den Vorschriften von §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), den Vorgaben der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach...
weiter lesenIn einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht. Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im...
weiter lesenSchleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...
weiter lesenDer u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- € netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat. Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von...
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