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Die 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass weder der Pudding “Flecki“ noch seine Herstellung patentverletzend sind. Die Kammer hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem “Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während “Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei “Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen...
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Kiel (jur). Mobilfunkkunden können davon ausgehen, dass eine Flatrate alle entsprechenden Kosten pauschal abdeckt. Einschränkungen muss der Anbieter direkt im Zusammenhang mit dem Preis der Flatrate benennen, wie das Landgericht Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. September 2012 entschied (Az.: 1 S 25/12). Die Klägerin hatte beim Potsdamer Mobilfunkanbieter Base einen Vertrag zum Tarif „Base 2“ mit „SMS-Flatrate“ unterzeichnet. Vom Konto der Kundin buchte das Unternehmen aber nicht nur die vereinbarten fünf Euro monatlich ab, sondern in 15 Monaten zusätzlich 711 Euro für den Versand von SMS. Zur Begründung verwies Base auf seine Geschäftsbedingungen und Tarif-Faltblatt. Dort sei erläutert, dass die SMS-Flatrate nur für bestimmte Netze...
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München (jur). Das „Klinikum der Universität zu Köln“ kann ihren Namen nicht als Marke eintragen lassen. Der Name bestehe nur aus inhaltlich und regional beschreibenden Wörtern, heißt es in einem am Montag, 27. August 2012, schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundespatentgerichts in München (Az.: 30 W (pat) 79/11). Das Klinikum wollte sich seinen Namen unter anderem für medizinische und pflegerische Dienstleistungen, Ausbildungslehrgänge und Literatur schützen lassen. Das Markenamt in München hatte dies abgelehnt und bekam nun vor dem Bundespatentgericht recht. „Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge ‚Klinikum der Universität zu Köln’ in ihrer Gesamtheit enthält keinen...
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Karlsruhe (jur). Marken, die nur gering von einem beschreibenden Wort abweichen oder dieses klanglich umschreiben, genießen nur einen geringen Schutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Urteil bekräftigt (Az.: I ZR 100/10). Im Streitfall klagte die Massageöl-Marke „pjur“ gegen einen Wettbewerber, der Massageöle unter der Bezeichnung „pure“ anbietet. Hintergrund des Streits ist der Grundsatz, beschreibende Begriffe nicht als Marke zuzulassen. Anbieter sollen es Wettbewerbern nicht verbieten können, ihre Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben. Wie nun der BGH feststellt, hat auch das englische Wort „pure“ für deutsch „rein, sauber, unvermischt“ einen solchen beschreibenden...
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