Stellen Sie sich vor, dass Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind und das Worst-Case-Szenario tritt ein: Sie sind akut erkrankt oder ähnliches und können Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht mehr ausführen. Wie geht es dann weiter mit Ihrem Unternehmen? Wer übernimmt die Leitung, was passiert mit den Mitarbeiten und wer trägt die rechtliche Verantwortung im Falle Ihres unvorhergesehenen Ausfalles? Im schlimmsten Fall kann dies zum Aus eines Unternehmens führen. I. Die Unternehmensnachfolge wurde nicht abgesichert. Ein plötzliches Ausscheiden eines Unternehmensleiters kann fatale Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Wenn die Unternehmensnachfolge nicht gewährleistet ist, könnten Schulden oder andere Verbindlichkeiten die verbleibenden...
weiter lesenEs ist immer wieder festzustellen, dass nach der Gründung eines Joint Venture-Unternehmens ein Joint Venture-Partner mit erheblichen Problemen konfrontiert wird. Diese resultieren meist daraus, dass der andere Joint Venture-Partner von einer zu hohen Erwartungshaltung ausgeht, insbesondere hinsichtlich der Einflussnahme auf die Geschäftsführung oder auf die Ertragssituation. Die Interessen der Joint Venture-Partner sollten daher unbedingt vor Beginn des Joint Venture umfassend besprochen und auch vertraglich geregelt sein - und zwar für alle Themen. Nach einer kurzen Beschreibung der Kooperationsformen sowie der wesentlichen Vor- und Nachteile möchte ich Ihnen die wichtigsten Besprechungspunkte (siehe Punkt C.) sowie die wichtigsten vertraglichen Reglungen (siehe Punkt D.) in...
weiter lesenJeden Gesellschafter, der nicht aktiv in der GmbH mitarbeitet, hat ein Recht zu erfahren, was in seiner Gesellschaft geschieht. Wird gegen seinen Willen gewirtschaftet? Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Wie steht die GmbH wirtschaftlich da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene Risiken? Wie ist die Auftragslage? Welche Verträge mit Kunden und Lieferanten bestehen? „Hier stellt das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters das scharfe Schwert des Gesellschafters gegenüber dem Geschäftsführer dar.“ Es ist Aufgabe des Geschäftsführers, die Unterlagen bereits zu stellen und die Informationsrechte des Gesellschafters zu erfüllen. Doch es gibt auch Grenzen. Jeder Gesellschafter aber auch jeder Geschäftsführer muss wissen, was zulässig ist...
weiter lesenA. Die personenidentische GmbH & Co. KG Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind vielfältig. Die GmbH & Co. KG vereint das Beste aus beiden Rechtsformen und ist stets eine attraktive Alternative. Vorherrschend ist die personenidentische GmbH & Co. KG , bei der die gleichen Personen Gesellschafter der GmbH und der KG sind, und zwar mit jeweils gleichen Beteiligungen. Die Vertragsgestaltung sollte in solchen Fällen die fortdauernde Parallelität der Beteiligungsverhältnisse in GmbH und KG sichern. Im Nachfolgenden stelle ich die wesentlichen Merkmale der personenidentischen GmbH & Co. KG verständlich und nachvollziehbar dar. I. Notwendigkeit und Absicherung der Beteiligungsidentität Die Struktur der...
weiter lesenBei einer GmbH - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere Personen gegründet wird. Bei den Gesellschaftern kann es sich dabei sowohl um juristische als auch um natürliche Personen handeln. Um eine GmbH gründen zu können, ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich, wobei die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist. Bei der Gründung einer GmbH müssen gewisse wichtige Punkte vor der Gründung geklärt werden: Der Name des Unternehmens, der Firmensitz sowie der Unternehmenszweck müssen klar geregelt sein. Beim Erstellen des Geschäftsführervertrages müssen die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter klar definiert sein. Beim Namen einer GmbH dürfen...
weiter lesenGmbH Geschäftsführer können schnell den Eindruck gewinnen, dass ihr privates Vermögen nicht gefährdet ist. Schließlich dienen juristische Personen wie eine GmbH ja dazu, dass die Haftung des Geschäftsführers auf das Grundkapital beziehungsweise Stammkapital dieser Kapitalgesellschaft begrenzt wird. Doch stimmt das so wirklich? Hierbei handelt es sich um einen Irrtum, dem mancher Geschäftsführer einer GmbH erliegt. Umso böser ist dann das Erwachen, wenn sie persönlich zur Haftung herangezogen werden. Zwar brauchen Sie normalerweise nicht als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen einzustehen. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Nachfolgend werden die wichtigsten Haftungsfallen vorgestellt. Haftung des Geschäftsführers...
weiter lesenLuxemburg (jur). Wettbewerbsverfahren vor den Gerichten der Europäischen Union dürfen nicht zu lange dauern. Es entsteht dadurch zwar kein Anspruch auf Herabsetzung der Strafe, betroffene Unternehmen können aber Schadenersatz einklagen, urteilte am Dienstag, 26. November 2013, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-40/12, C-50/12 und C-58/12). Im entschiedenen Fall geht es um ein Kartell für Industriesäcke. Die beteiligten Unternehmen sollen Preise abgestimmt und Märkte aufgeteilt haben. Ende November 2005 verhängte die EU-Kommission Geldbußen von insgesamt 290 Millionen Euro. Mehrere Unternehmen reichten sofort eine Klage ein. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied darüber erst nach fünf Jahren und neun Monaten und...
weiter lesenDer für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Geschäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von...
weiter lesenDen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) treffen in vielerlei Hinsicht Organisationspflichten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Geschäftsführer einer GmbH muss immer die Möglichkeit haben, einen Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu haben, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz. Das heißt, er muss innerhalb der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihm dies ermöglicht wird. Ansonsten könnte es sein, dass er gegenüber der Gesellschaft nach dem GmbH-Gesetz haftet. Dies gilt auch, wenn mehrere...
weiter lesenFrankfurt am Main (jur). Die Deutsche Bank kommt aus den Schlagzeilen über juristische Streitigkeiten nicht heraus. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag, 18. Dezember 2012, entschieden hat, sind mehrere Beschlüsse der Aktionärs-Hauptversammlung 2012 nichtig (Az.: 3-05 O 93/12). Eine Aktionärin wurde auf der Hauptversammlung trotz ihres Rederechts nicht ausreichend angehört, rügten die Frankfurter Richter. Das Urteil bleibt noch ohne Auswirkungen, da es bislang nicht rechtskräftig ist. Konkret ging es um die Verwendung des Bilanzgewinns 2011, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 2011, die Wahl des Abschlussprüfers 2011 sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern, darunter auch des jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner. Der Vertreter der Klägerin...
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