Ratgeber: IT Recht
IT Recht Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Karlsruhe (jur). Eltern haften nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese sich an Tauschbörsen im Internet beteiligen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings belehrt haben und sie keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass sich ihr Kind nicht an ein entsprechendes Verbot hält, urteilte am Donnerstag, 15. November 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 74/12). Im Streitfall hatte ein Arztsohn 1.147 Musiktitel in einer Internet-Tauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Musik-Riesen EMI, Sony, Universal und Warner stellten Strafanzeige und gelangten so an die ... weiter lesen