Ratgeber: Steuerrecht

München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Steuerabzug bei verlustbringenden Immobilienverkäufen verbessert. Nach einem am Mittwoch, 5. September 2012, veröffentlichten Urteil können nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch fällige Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Az.: IX R 67/10). Seine gegenläufige frühere Rechtsprechung gab der BFH auf. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger 1994 ein Wohnhaus gekauft und vermietet. 2001 verkaufte er es wieder, konnte mit dem Erlös aber noch nicht die restlichen Schulden bezahlen. Die Zinsen für diese Schulden machte er in den ... weiter lesen

Kassel (jur). Der Miteigentümer und Mitbewohner eines Eigenheims ist nicht automatisch ein Lebenspartner, der für einen aufkommen will und muss. In dieser Situation kann daher durchaus Anspruch auf Hartz IV bestehen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 23. August 2012 (Az.: B 4 AS 34/12 R). Mit ihrem Grundsatzurteil klärten die Kasseler Richter die gesetzlichen Voraussetzungen, wann bei Hartz IV Partnereinkommen angerechnet werden. Danach kann eine Frau aus dem Raum Hannover noch mit erheblichen Hartz-IV-Nachzahlungen rechnen. 1975 zog sie mit einem Mann zusammen, mit dem früher auch eine Partnerschaft bestand. Seit Jahrzehnten, so die ... weiter lesen

München (jur). Wenn Kinder aus ihrem Erbe zunächst noch Steuerschulden der Eltern begleichen müssen, darf das Finanzamt seine Hand nicht nochmals aufhalten. Auf diesen Anteil der Erbschaft wird dann nicht auch noch Erbschaftssteuer fällig, heißt es in einem am Mittwoch, 22. August 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 4. Juli 2012 (Az.: II R 15/11). Im Streitfall waren beide Eltern in kurzem Abstand Ende 2004 gestorben. Das Millionenerbe ging an die beiden Töchter. Allerdings hatten die Eltern 2004 deutlich zu niedrige Steuervorauszahlungen geleistet. Nach Ablauf des Jahres präsentierte das Finanzamt den ... weiter lesen

München (jur). Die Deckelung des Steuerabzugs von Kinderbetreuungskosten ist nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem am Mittwoch, 20. Juni 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor (Az.: III R 67/09). Laut Einkommenssteuergesetz können Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind. Das Münchener Urteil bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen von 2006 bis 2011. Damals war die Steuervergünstigung zusätzlich davon abhängig, dass die Eltern aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Diese ... weiter lesen