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Rechtsschutzversicherung und Strafrecht

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen) • 23.05.2025 • Strafrecht

Viele Menschen haben heutzutage eine Rechtsschutzversicherung und möchten diese auch in Anspruch nehmen, wenn sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Allerdings ist es keinesfalls so, dass beim Vorwurf einer Straftat immer die Rechtsschutzversicherung zahlt, eher das Gegenteil ist der Fall. 

In aller Regel gibt es eine Deckungszusage nur bei Fahrlässigkeitstaten. Dies sind beispielsweise Fälle von fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Sollte sich später im Verfahren herausstellen, dass die Tat doch vorsätzlich begangen wurde, so wird die Rechtsschutzversicherung eventuell schon gezahlte Rechtsanwaltskosten von Ihnen zurückverlangen.

Bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht in den meisten Fällen grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc. Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht übernehmen wird. Sehr viele Delikte aus dem Strafgesetzbuch sind nicht mitversichert und Ihre Rechtsschutzversicherung nützt Ihnen leider rein gar nichts. 

Einige Versicherungen bieten eine sogenannte „Spezial-Strafrecht-Rechtsschutz“ Versicherung an. Bei dieser Art der Versicherung werden in der Regel die Kosten beim Vorwurf einer Vorsatztat übernommen. Es darf allerdings später nicht zu einer Verurteilung kommen, sonst besteht ein Rückforderungsanspruch des Versicherers. 

Sollten Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden (z. B. ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung), so besteht grundsätzlich Deckungsschutz. Sie haben natürlich das Recht, sich Ihren Rechtsanwalt selbst auszusuchen. Es ist also nicht so, dass Sie einer etwaigen Empfehlung Ihres Versicherers folgen müssen.

Es ist sinnvoll, sich vor der Beauftragung eines Strafverteidigers zu informieren, ob Ihre Versicherung die Rechtsanwaltskosten übernehmen wird. Wie schon oben erwähnt, werden Sie aber in den meisten Fällen Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen müssen.

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