Inhaltsverzeichnis
- Unterschiede bei Rechtsschutzversicherungen
- Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?
- Für wen ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert?
- Was versteht man unter Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit?
- Sinnvoll: Vereinbarung über Stichendscheid im Vertrag aufnehmen
- Auswahl individueller Rechtsschutzpakete
Selbst, wenn man der friedlichste Mensch auf Erden ist, sind Rechtsstreitigkeiten in unserem Leben nicht ausgeschlossen. Sie müssen nicht von uns selbst ausgehen, sondern wir können jederzeit durch andere damit konfrontiert werden. Ob der Nachbar sich durch irgendetwas gestört fühlt, der Arbeitgeber plötzlich mit der Kündigung in der Hand dasteht oder wir in einen Verkehrsunfall verwickelt sind – es gibt zahlreiche Gründe, die rechtlichen Beistand erfordern. Da dieser hohe Kosten nach sich ziehen kann, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.
Unterschiede bei Rechtsschutzversicherungen
Unzählige Assekuranzen bieten eine Rechtsschutzversicherung an. Sie unterscheiden sich unter anderem in der Höhe der Versicherungsbeiträge sowie den Leistungen. Bevor man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich.
Darüber hinaus kann man in der Regel zwischen einer Rechtsschutzversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Die persönliche Wahl hängt von individuellen Faktoren ab.
Grundsätzlich gilt: Ohne den sogenannten Selbstbehalt ist mit vollem Beitrag zu rechnen. Wird er jedoch vertraglich vereinbart, verringern sich die monatlichen Kosten, dafür tragen Versicherungsnehmer ein überschaubares, finanzielles Risiko.
Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Generell zahlen Rechtsschutzversicherungen die
- Rechtsanwaltsgebühren,
- Gerichtsgebühren,
- Zeugenentschädigungen,
- Sachverständigenkosten
- Gerichtsvollzieherkosten sowie
- Reisekosten zu einem Gericht im Ausland.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Rechtsschutz bei den meisten Versicherern nicht greift. Dies gilt beispielsweise bei den folgenden Streitgründen:
- Scheidung
- erbrechtliche Auseinandersetzung
- spekulative Investitionsgeschäfte
- fehlerhafte Beratung bei Kapitalanlage
- Wett- und Spielerträge
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen anderer
Für wen ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert?
Die Verbraucherzentrale rät zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wenn eine Absicherung für etwaige rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber gewünscht wird. Droht dieser zum Beispiel die Kündigung an, erteilt eine Abmahnung oder stellt ein schlechtes Arbeitszeugnis aus, kann der Beistand eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. Auch für Autofahrer, die viel mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind und infolgedessen ein erhöhtes Unfallrisiko tragen, sind mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten.
Gleiches gilt für Mieter, denn erfahrungsgemäß kommt es verhältnismäßig oft zu Streitigkeiten mit dem Vermieter. Diese entstehen häufig, wenn eine Mieterhöhung verlangt wird oder Uneinigkeit über die Betriebskostenabrechnung oder Schönheitsreparaturen besteht. Weiterhin kann sie sinnvoll sein, wenn in der Zukunft Probleme mit den Versicherungsleistungen aus der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu befürchten sind.
Wissen sollte jeder Versicherungsnehmer, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn man vor Vertragsabschluss bereits
- in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt war,
- die Ankündigung eines Rechtsstreits in naher Zukunft erkennen konnte.
Grundvoraussetzung ist immer, dass erst nach Ablauf der Wartefrist die Ursache für die Streitigkeit eintritt. Ausnahmen finden sich im Verkehrsrechtsschutz sowie bei lückenlosen Rechtsschutz-Vorverträgen. Eine einheitliche Regelung für die Länge der Wartezeit gibt es nicht. Sie beträgt meist drei Monate, teilweise fordern Versicherungsunternehmen auch sechs Monate.
Was versteht man unter Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit?
Wird der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit vereinbart, sind sämtliche Versicherungsfälle versichert – also auch die, deren Ursache vor Vertragsbeginn vorlag. Ein Großteil der Versicherer lässt sich jedoch nur darauf ein, wenn der Kontrakt mit dem betreffenden Risiko schon mindestens fünf Jahre besteht.
Die Vereinbarung des Verzichts auf die Einrede der Vorvertraglichkeit kann unter anderem für Versicherungsnehmer relevant sein, die über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Es kommt oftmals vor, dass aufgrund angeblich nicht wahrheitsgemäßer Angaben über den Gesundheitszustand Leistungen abgelehnt werden. Zieht dies einen Rechtsstreit nach sich, sind die Kosten durch den Rechtsschutzversicherer gedeckt, obwohl die Ursache vor dem Vertragsabschluss liegt.
Sinnvoll: Vereinbarung über Stichendscheid im Vertrag aufnehmen
Assekuranzen können die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Rechtsstreit erfolglos sein wird. Versicherungsnehmer verfügen in diesem Fall über zwei Alternativen:
- sie bitten ihren Rechtsanwalt, eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten inklusive Begründung abzugeben
- Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens, in diesem Fall beauftragt der Versicherer einen Anwalt
Bei letzterer Möglichkeit ist allein das Versicherungsunternehmen an die Entscheidung gebunden. Die Verfahrenskosten trägt der Unterlegene. Der Stichentscheid erfolgt nach der Stellungnahme des Anwalts, er ist für beide Parteien bindend. Die anfallenden Gebühren trägt ausnahmslos der Versicherer – er ist deshalb für den Versicherungsnehmer die bessere Alternative. Wer den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beabsichtigt, sollte auf die Vereinbarung des Stichentscheides achten.
Auswahl individueller Rechtsschutzpakete
Wählt man keinen Rundumschutz, sondern gezielt auf den persönlichen Bedarf abgestimmte Rechtsschutzpakete aus, lassen sich Kosten einsparen. Versicherer halten viele unterschiedliche Varianten bereit, die potentiellen Versicherungsnehmern Individualität bieten. Eine Möglichkeit ist, allein den Verkehrsrechtsschutz zu versichern. Dieser beinhaltet die Absicherung bei Streitigkeiten, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr resultieren, wobei es keine Rolle spielt, ob eine Beteiligung als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse bestand.
Der Versicherungsnehmer erhält sowohl Rechtsschutz, wenn er ein auf ihn zugelassenes oder ein fremdes Fahrzeug als auch einen Mietwagen fährt. Dies gilt auch, wenn er als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Darüber hinaus sind alle berechtigten Insassen oder Fahrer der vertraglich aufgenommenen Fahrzeuge versichert.
In einigen Fällen kann der Versicherungsschutz jedoch auch entfallen. Dazu gehört, wenn man ohne Fahrerlaubnis gefahren ist oder keine Berechtigung zum Führen des betreffenden Fahrzeuges besaß. Weiterhin darf es sich nicht um ein Fahrzeug ohne Zulassung gehandelt haben. Grundsätzlich ausgeschlossen sind gleichfalls Halte- und Parkverstöße sowie vorsätzlich begangene Straftaten. Ebenso sind die Abwehr von Schadenersatzansprüchen und außergerichtliche Streitigkeiten nicht beinhaltet.
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