Der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) gehört zu den belastendsten Situationen, die ein Mensch erleben kann. Häufig beginnt alles mit einer unangekündigten Hausdurchsuchung: Polizei, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung von Handy, Laptop, Festplatten. Innerhalb weniger Minuten steht das gesamte Leben still.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in genau solchen Verfahren gebe ich Ihnen einen klaren, praxisnahen Rechtstipp, was jetzt entscheidend ist – und was Sie unbedingt unterlassen sollten.
1. Ruhe bewahren – nichts erklären
Nach der Durchsuchung sind viele Betroffene unter Schock. Der größte Fehler ist, jetzt reden zu wollen:
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keine Erklärungen gegenüber Polizei oder Dritten
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keine Rechtfertigungen
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keine spontanen Einlassungen









