Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Rechtswidriger Polizei-Tweet zu wartenden Fußballfans

Zuletzt bearbeitet am: 21.12.2024

Münster (jur). Eine Polizeibehörde muss vor der Veröffentlichung von Twitter-Fotos wartender Fußballfans an der Einlasskontrolle eines Stadions schon genau hinsehen. Denn werden die Rechte Dritter an ihrem Bild mit der Veröffentlichung beeinträchtigt, müssen die mitgeteilten Tatsachen richtig und der damit verfolgte Zweck angemessen sein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom Montag, 28. November 2022 (Az.: 5 A 2808/19). 

Damit bekam ein Fußball-Fan des 1. FC Magdeburg recht. Im Februar 2017 hatte der in der 3. Fußball-Bundesliga spielende Club gegen den MSV Duisburg gespielt. Das im Wedau-Station in Duisburg stattfindende Match war von der Polizei als Risikospiel eingestuft worden. Als ein Anführer („Capo“) der Magdeburger Fans vor der Einlasskontrolle diese per Megafon dazu aufforderte, verteilte Regencapes überzuziehen, kamen dem rund 100 Gästefans, darunter auch die in Brandenburg lebende Klägerin, nach. 

Die Polizei verhinderte den Einlass aller mit Regencapes bekleideten Fans, da sie das Einschmuggeln von Feuerwerkskörpern und anderen Gegenständen befürchtete. Es kam zu einem Rückstau an der Einlasskontrolle. Die Polizei Duisburg veröffentlichte daraufhin ein Foto auf Twitter mit dem Text „MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern“. 

Die Klägerin sah in der Fotoveröffentlichung ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie sei auf dem Foto erkennbar gewesen und der Twitter-Text falsch. 

Das OVG gab ihr Recht und verwies auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Veröffentlichungen des Staates. Würden damit - hier die Twitterveröffentlichung - Rechte Dritter beeinträchtigt, sei dies nur zulässig, wenn die mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. „Zudem darf die Veröffentlichung nicht über den damit verfolgten Zweck hinausgehen“, so die Münsteraner Richter. Beides sei hier von der Polizei Duisburg nicht eingehalten worden. 

Dass die Fans die Regencapes angezogen haben, um sich einer Durchsuchung zu entziehen, sei nicht belegt. Vielmehr habe der „Capo“ dies mit der Gestaltung einer Fanchoreografie begründet. Ob dies nur vorgeschoben sei, habe die Polizei nicht nachgewiesen. 

Der Zweck des Tweets, über den Rückstau der Einlasskontrolle zu informieren, hätte außerdem auch ohne den Hinweis auf die beabsichtigte Verhinderung der Durchsuchung erreicht werden können. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© ThorstenSchmitt - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Urheberrechtlicher Schutz von Briefen und Tagebucheinträgen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.01.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht

Am 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...

weiter lesen weiter lesen

EuGH-Urteil stärkt den Urheberrechtsschutz in der EU
26.11.2024Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 24.10.2024 eine Entscheidung  (Urt. v. 24.10.2024, Az. C-227/23) , mit weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz von Kunstwerken in der Europäischen Union getroffen. Konkret geht es um die Frage, ob Mitgliedstaaten das Kriterium der materiellen Gegenseitigkeit anwenden dürfen, um Werke aus Drittstaaten unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil stärkt die Harmonisierung des Urheberrechts und hat insbesondere für Unternehmen, die kreative Werke schützen, praktische Relevanz. Die Ausgangslage: Schutz für Werke aus Drittstaaten Die Entscheidung des EuGH basiert auf einem Rechtsstreit zwischen der Vitra Collections AG, einem Schweizer Unternehmen, und dem niederländischen Möbelhändler Kwantum. Streitgegenstand war der „Dining Sidechair Wood“,...

weiter lesen weiter lesen
Urheberrechtliche Grenzen: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnen
20.11.2024Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht

Die Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des  Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind​​. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im...

weiter lesen weiter lesen

Von Unterlassungsansprüchen bis Schadensersatz: Der rechtliche Rahmen des Medienrechts im Überblick
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)29.10.2024Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht

I. Medienrecht – Was ist das? Das Medienrecht ist ein komplexes und nicht klar abgegrenztes Rechtsgebiet, das verschiedene klassische Rechtsbereiche wie Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht miteinander verbindet. Es gibt kein spezielles Mediengesetzbuch, da die relevanten Gesetze auf unterschiedliche Rechtsbereiche verteilt sind. Man kann das Medienrecht daher als Sammelbegriff verstehen, der Rechte aus Bereichen wie Film- und Fernsehrecht, Rundfunkrecht, Urheberrecht und zunehmend auch Social-Media-Recht umfasst. Ein zentraler Aspekt ist der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und der Presse- bzw. Meinungsfreiheit. Durch die fortschreitende Digitalisierung wird die Bedeutung des Medienrechts immer offensichtlicher. Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, wie die unerlaubte Verbreitung von Bildern...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?