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Reform der Straßenverkehrsordnung 2020

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(1 Bewertung)10.03.2020 Verkehrsrecht

Noch in diesem Jahr soll die StVO reformiert werden. Der Gesetzesentwurf hat den Bundesrat bereits passiert. Die geplanten Neuerungen werden vermutlich noch dieses Jahr in Kraft treten.

Es soll zu folgenden Änderungen kommen:

Inhaltlich geht es vor allem um eine härtere Sanktionierung von Tempoverstößen, um härtere Strafen für Rettungsgassenverstöße und um eine Erweiterung des Schutzes für Radfahrer, Fußgänger und E-Scooterfahrern.

Besonders gravierend sind die Änderungen im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße.

Bislang wurde ein Fahrverbot innerorts bei 31 km/h Überschreitung fällig. Diese Grenze wird auf 21 km/h gesenkt. Noch gravierender ist die Änderung außerorts. Hier darf der Ersttäter aktuell bis zu 40 km/h zu schnell fahren. Erst ab 41 km/h ist ein Regelfahrverbot vorgesehen. Diese Grenze wird sich verschieben. Zukünftig ist außerorts ab 26 km/h ein Regelfahrverbot vorgesehen.

Für die Nichtbildung einer Rettungsgasse werden nach wie vor 200,00 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Zukünftig kommt aber erschwerend ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Wer durch die Rettungsgasse fährt, zahlt 240,00 Euro, erhält zwei Punkte und ebenfalls einen Monat Fahrverbot.

Der Schutz von Radfahrern, E-Scooterfahrern und Fußgängern soll dadurch erweitert werden, dass die Sanktion für Parken auf Geh- oder Radwegen auf 55,00 Euro angehoben wird. Kommt es zu einer Behinderung, werden 70 Euro und ein Punkt fällig.

Des Weiteren wird eine Abstandsregelung kodifiziert und zwar dergestalt, dass Autofahrer in Zukunft innerorts einen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen einhalten müssen. Außerorts sind es sogar 2 m.

Das Tempolimit auf Autobahnen wurde abgelehnt.

Sehr begrüßenswert ist der erweiterte Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gravierend ist die erhebliche Senkung der Grenzen zum Fahrverbot. Hier bleibt abzuwarten, ob die Gerichte nicht mit einem Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße etwas großzügiger umgehen werden.  Zumindest bei Ersttätern in den Anfangsmonaten, sollte man darauf hoffen dürfen.

Die Neuerungen werden dazu führen, dass sich das allgemeine Fahrverhalten ändern wird. Vor allem innerorts und gerade in 30er-Zonen stellt die Senkung der Grenze zum Fahrverbot voraussichtlich eine geeignete und sinnvolle Maßnahme dar.

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