Versicherungsrecht

Restschuldversicherung: wann Sie besser darauf verzichten

18.09.2020
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Beim Abschluss eines Kredits bietet die Bank ihren Kunden in der Regel gleich eine Restschuldversicherung an. Die soll einspringen, wenn der Kreditnehmer die Ratenzahlungen aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht mehr bedienen kann. Aber die Ratenschutzversicherung ist nicht bei jeder Kreditform nötig oder gar sinnvoll. Und doch bieten Kreditinstitute sie immer wieder auch bei kleineren Ratenkrediten an. Und das nicht ohne Grund, denn sie erhalten für den Abschluss der Versicherung nicht nur eine Provision, sondern verringern dadurch auch das Ausfallrisiko des Kredits erheblich. Berücksichtigt man das anhaltende Niedrigzinsniveau ist der Abschluss einer Ratenschutzversicherung also für die Bank durchaus lukrativ und sinnvoll. Das gilt nur leider nicht immer für den Verbraucher. Deswegen werden diese Versicherungen auch seit einiger Zeit stark kritisiert.

In Großbritannien sind Restschuldversicherungen z. B. die umstrittensten Finanzprodukte. Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu Verbraucherbeschwerden, die häufig vor Gericht ausgetragen wurden. Dank zahlreicher Urteile zugunsten der Kreditnehmer konnten diese in vielen Fällen sämtliche Prämien für ihre Policen zurückfordern. Wie die britische Aufsichtsbehörde berichtet, erhielten Verbraucher im Vereinten Königreich seit 2011 Entschädigungen von ca. 29 Milliarden Pfund. Das entspricht rund 33 Milliarden Euro.

Wie werden deutsche Verbraucher geschützt?

Restschuldversicherungen stehen auch hier seit Jahren unter starker Kritik. So auch von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die vor allem eine mangelnde Standardisierung anprangert und Verbraucher immer wieder rät, vorsichtig zu sein. Dessen ungeachtet, werden diese Versicherungen aber nach wie vor zuhauf verkauft. Wie aus einem Bericht der BaFin aus dem Jahr 2017 hervorgeht, hatten Versicherer zu dem Zeitpunkt ca. 8,2 Millionen versicherte Kunden im Bestand. Verglichen damit ist die Anzahl von Versicherungsfällen, die tatsächlich eingetreten sind, sehr gering. Nur selten werden Restschuldversicherungen auch wirklich in Anspruch genommen. Laut Bundesregierung mussten Versicherer im Jahr 2015 lediglich in 5.000 Fällen für die Kreditraten einspringen.

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) und der Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Februar 2018 sollte sich die Situation für den Verbraucher verbessern. Seitdem müssen Finanzinstitute ihre Kunden besser über Restschuldversicherungen aufklären, z. B. mit dem Produktinformationsblatt (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG). Zudem müssen sie den Kreditnehmer eine Woche nach Vertragsabschluss erneut über sein Widerrufsrecht belehren. Ob diese Maßnahmen aber wirklich den gewünschten positiven Effekt für Verbraucher haben, muss sich erst noch zeigen.

Häufige Doppelversicherung

Viele Kreditnehmer haben bereits eine Versicherung, die den Abschluss einer Restschuldversicherung überflüssig macht: z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Dann ist eine Ratenschutzversicherung ebenso unnötig wie teuer. Verbrauchern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, ist daher regelmäßig eher von einer solchen Versicherung abzuraten. Zudem ist den Bankkunden oft gar nicht bewusst, was für eine Versicherung ihnen da angeboten wird, denn die Bezeichnungen bzw. Namen der Versicherungspolicen sind, je nach Versicherungsunternehmen, nicht immer eindeutig.

Ja nachdem, welchen Kredit und welchen Versicherungsvertrag sie abgeschlossen haben, können Verbraucher letzteren unter Umständen ordentlich, in manchen Fällen sogar außerordentlich, kündigen. Gerne prüft die Anwaltskanzlei Lenné, welche dieser Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung steht und wie am besten vorzugehen ist. Lassen Sie sich hierzu einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs von uns beraten.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
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