Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Restschuldversicherung: wann sie widerrufen werden kann

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)04.12.2020 Versicherungsrecht

Die sogenannte Restschuldversicherung bleibt in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis leider oft hinter dem zurück, was sie verspricht. Wo sie eigentlich die Ratenzahlungen des Kredits im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. absichern soll, entpuppen sich lange Warte- und Karenzzeiten sowie unterschiedlichste Ausschlussklauseln in den Verträgen im Ernstfall als herbe Enttäuschung: Die Versicherung zahlt dann nämlich doch nicht. Deshalb ist vor allem Kreditnehmern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, von einer Restschuldversicherung eher abzuraten. Was ist aber, wenn man nun die Ratenschutzversicherung etwas unüberlegt abgeschlossen hat: Kommt man als Versicherungsnehmer da noch raus?

Ja. Der Versicherungsnehmer kann seine Ratenschutzversicherung für gewöhnlich bis zu 30 Tage nach Abschluss noch widerrufen. Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gruppenversicherungen. Achtung ist allerdings geboten, wenn der Vertrag mehrere Komponenten beinhaltet, wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Todesfall. Denn je nach Komponente kann die Widerrufsfrist variieren. Beim Todesfallschutz beträgt sie z. B. 30 Tage, aber nur 14 Tage bei anderen Komponenten. Handelt es sich bei der Ratenschutzversicherung hingegen um ein Paket, das neben anderen Komponenten auch den Todesfallschutz beinhaltet, gilt in der Regel die längere Widerrufsfrist.

Beginn der Widerrufsfrist nicht identisch mit Kreditabschluss

Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist für die Restschuldversicherung nicht automatisch mit Vertragsabschluss des Kredits zu laufen, sondern erst, nachdem die Bank eine zusätzliche Belehrung über das Widerrufsrecht bei der Versicherung durchgeführt hat. Diese Regelung gilt seit 2018, nämlich seit die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) sowie die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten sind. Konkret bedeutet das, dass die Bank den Kunden eine Woche nach Kreditabschluss erneut über sein Widerrufsrecht belehren und ihm außerdem ein Produktinformationsblatt zur Versicherung (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) aushändigen muss. Dann beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen.

Kreditvertrag samt Restschuldversicherung widerrufen

Unter Umständen besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Versicherung indirekt zu widerrufen, indem sie das Darlehen selbst widerrufen. Denn nach wie vor sind die Widerrufsbelehrungen in vielen Kreditverträgen manchmal unvollständig oder fehlerhaft. Wurde ein Kreditnehmer aber nicht ordnungsgemäß oder vollständig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt – was bei fehlenden, falschen oder lückenhaften Angaben in den Widerrufsbelehrungen der Fall ist –, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt, dass sowohl Kreditvertrag als auch Ratenschutzversicherung mitunter auch noch Jahre später widerrufen werden können.

Wie läuft die Rückabwicklung ab?

Hat der Versicherungsnehmer die Restschuldversicherung widerrufen, erstattet ihm die Bank die bereits gezahlten Prämien zurück. In welcher Form und Höhe, das hängt jeweils vom Vertrag ab. Manche Banken überweisen die Rückzahlung einfach vollumfänglich auf das Konto des Versicherungsnehmers, andere verrechnen diese wiederum mit dem Kredit – vorausgesetzt, dieser läuft weiter. Dadurch kann sich dann für den Kreditnehmer die Ratenhöhe reduzieren oder aber die Laufzeit verkürzen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Ihre Ratenschutzversicherung und/oder Ihren Kredit noch widerrufen können, prüft die Anwaltskanzlei Lenné gerne beide Verträge auf mögliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen. Lassen Sie sich dazu einfach unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Neue vollautomatische Kfz-Schadenregulierung: zu gut, um wahr zu sein?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.03.2021Guido LennéVersicherungsrecht
Herr  Guido Lenné

Wenn es geknallt hat, gibt es sofort Geld – so lautet das Versprechen der neuen vollautomatischen Schadensteuerung der Kfz-Versicherer. Die digitale Abwicklung soll vor allem durch Schnelligkeit beeindrucken. Doch steht zu befürchten, dass die Versicherungskonzerne die Leistungen für die Versicherten – insbesondere bei Haftpflichtschäden – dadurch weiter kürzen. Präsentiert wurde die neue digitale Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geworben wird u. a. damit, dass Unfallgeschädigte mit nur einem Klick entscheiden können, ob sie Geld oder eine Reparatur wünschen. Wird die finanzielle Entschädigung gewählt, soll die Zahlung schon nach ein paar Stunden erfolgen. Geschädigte, die sich für eine Reparatur entscheiden, sollen die...

weiter lesen weiter lesen

Kostentreiber Restschuldversicherung: Welche Alternativen gibt es?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.02.2021Guido LennéVersicherungsrecht
Herr  Guido Lenné

Wer bei der Bank einen Kredit abschließt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von unvorhergesehenen Umständen die Ratenzahlungen absichern soll. Doch unterschiedlichste Ausschlussklauseln, lange Wartezeiten und hohe Kosten machen die Versicherung eher zu einem Kostentreiber. Tatsächlich gibt es für Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten, die Ratenzahlungen abzusichern. Bei kleineren Ratenkrediten gilt allerdings, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen sollte, ob eine Absicherung der Raten überhaupt nötig ist. Denn meistens übersteigen hier die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen bei Weitem. Große Kredite mit Risikolebensversicherung absichern Bei großen...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Berufsunfähigkeit und private BU-Versicherung: Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)27.05.2026Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
  Berufsunfähigkeit und private BU-Versicherung: Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hofft auf die Leistungen seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch in der Praxis erleben viele Versicherte eine böse Überraschung: Der Versicherer lehnt den Antrag ab, stellt den Grad der Berufsunfähigkeit infrage oder zieht die Prüfung auf unbestimmte Zeit in die Länge. Wer in dieser Situation seine Rechte kennt und rechtzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschaltet, hat deutlich bessere Chancen, die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich zu erhalten.  Was bedeutet Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung? Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als...

weiter lesen weiter lesen

Kosten und Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung: Was ist zu beachten?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)06.05.2026Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Kosten und Leistungsumfang einer  Rechtsschutzversicherung: Was ist zu  beachten?

Rechtliche Konflikte können im Alltag schnell und unerwartet auftreten. Ob im Beruf, im  Straßenverkehr oder in Mietangelegenheiten – Auseinandersetzungen sind oft mit hohen  Kosten und viel Stress verbunden. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen,  indem sie finanzielle Risiken minimiert und den Zugang zu rechtlicher Beratung erleichtert.  Doch welche Leistungen umfasst eine solche Versicherung genau, was kostet sie, und worauf  sollte man bei der Auswahl achten? Dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick und  beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.  Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?  In einer zunehmend komplexen Welt steigt die Wahrscheinlichkeit, in rechtliche Streitigkeiten  verwickelt zu werden. Konflikte mit dem...

weiter lesen weiter lesen
Haftpflichtversicherung muss nach Barübergabe an Bruder nicht erstatten
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)22.04.2026Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung muss nach Barübergabe an Bruder nicht erstatten

Ein Münchner hat vor dem Amtsgericht München vergeblich versucht, von seiner Haftpflichtversicherung 3.715,84 Euro zu erhalten. Er hatte diesen Schadensbetrag nach dem geschilderten Vorfall in bar an seinen Bruder übergeben und den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Nach dem im Verfahren dargestellten Geschehen besuchte der Kläger seinen Bruder im Januar 2025. Vor dem Haus rutschte er aufgrund der Witterungsverhältnisse aus, taumelte und konnte sich an einem dort geparkten neuen Mercedes-Geländewagen seines Bruders mit der Hand am Trittbrett abfangen. Dabei seien durch Metall-Applikationen an seiner Winterjacke sowie durch Steinchen auf dem Trittbrett deutlich sichtbare Kratzer am Fenster sowie am Trittbrett entstanden. Die Netto-Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag bezifferte der Kläger auf 2.548,80 Euro, die...

weiter lesen weiter lesen

Rechtliche Fallstricke bei Zahnversicherungen: So schützen Sie sich vor teuren Fehlern
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.01.2026Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Rechtliche Fallstricke bei Zahnversicherungen: So schützen Sie sich vor teuren Fehlern

Ein strahlendes Lächeln ist nicht nur ein Zeichen von Gesundheit, sondern auch ein wichtiger sozialer Faktor. Doch die Kosten für den Erhalt oder die Wiederherstellung dieses Lächelns können schnell astronomische Höhen erreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) decken oft nur eine Regelversorgung ab, die medizinisch ausreichend, aber ästhetisch und funktionell nicht immer die beste Lösung darstellt. Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate, Inlays oder moderne kieferorthopädische Behandlungen führen zu erheblichen Eigenanteilen. Eine Zahnzusatzversicherung scheint hier die logische und sinnvolle Lösung zu sein. Doch der Weg zum passenden Vertrag ist mit juristischen Tücken gepflastert, die aus dem erhofften Schutz schnell einen teuren Rechtsstreit machen können. Die entscheidende Frage, die sich jeder Verbraucher...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Guido Lenné Premium
Guido Lenné
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: