Die sogenannte Restschuldversicherung bleibt in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis leider oft hinter dem zurück, was sie verspricht. Wo sie eigentlich die Ratenzahlungen des Kredits im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. absichern soll, entpuppen sich lange Warte- und Karenzzeiten sowie unterschiedlichste Ausschlussklauseln in den Verträgen im Ernstfall als herbe Enttäuschung: Die Versicherung zahlt dann nämlich doch nicht. Deshalb ist vor allem Kreditnehmern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, von einer Restschuldversicherung eher abzuraten. Was ist aber, wenn man nun die Ratenschutzversicherung etwas unüberlegt abgeschlossen hat: Kommt man als Versicherungsnehmer da noch raus?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann seine Ratenschutzversicherung für gewöhnlich bis zu 30 Tage nach Abschluss noch widerrufen. Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gruppenversicherungen. Achtung ist allerdings geboten, wenn der Vertrag mehrere Komponenten beinhaltet, wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Todesfall. Denn je nach Komponente kann die Widerrufsfrist variieren. Beim Todesfallschutz beträgt sie z. B. 30 Tage, aber nur 14 Tage bei anderen Komponenten. Handelt es sich bei der Ratenschutzversicherung hingegen um ein Paket, das neben anderen Komponenten auch den Todesfallschutz beinhaltet, gilt in der Regel die längere Widerrufsfrist.
Beginn der Widerrufsfrist nicht identisch mit Kreditabschluss
Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist für die Restschuldversicherung nicht automatisch mit Vertragsabschluss des Kredits zu laufen, sondern erst, nachdem die Bank eine zusätzliche Belehrung über das Widerrufsrecht bei der Versicherung durchgeführt hat. Diese Regelung gilt seit 2018, nämlich seit die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) sowie die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten sind. Konkret bedeutet das, dass die Bank den Kunden eine Woche nach Kreditabschluss erneut über sein Widerrufsrecht belehren und ihm außerdem ein Produktinformationsblatt zur Versicherung (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) aushändigen muss. Dann beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen.
Kreditvertrag samt Restschuldversicherung widerrufen
Unter Umständen besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Versicherung indirekt zu widerrufen, indem sie das Darlehen selbst widerrufen. Denn nach wie vor sind die Widerrufsbelehrungen in vielen Kreditverträgen manchmal unvollständig oder fehlerhaft. Wurde ein Kreditnehmer aber nicht ordnungsgemäß oder vollständig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt – was bei fehlenden, falschen oder lückenhaften Angaben in den Widerrufsbelehrungen der Fall ist –, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt, dass sowohl Kreditvertrag als auch Ratenschutzversicherung mitunter auch noch Jahre später widerrufen werden können.
Wie läuft die Rückabwicklung ab?
Hat der Versicherungsnehmer die Restschuldversicherung widerrufen, erstattet ihm die Bank die bereits gezahlten Prämien zurück. In welcher Form und Höhe, das hängt jeweils vom Vertrag ab. Manche Banken überweisen die Rückzahlung einfach vollumfänglich auf das Konto des Versicherungsnehmers, andere verrechnen diese wiederum mit dem Kredit – vorausgesetzt, dieser läuft weiter. Dadurch kann sich dann für den Kreditnehmer die Ratenhöhe reduzieren oder aber die Laufzeit verkürzen.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Ihre Ratenschutzversicherung und/oder Ihren Kredit noch widerrufen können, prüft die Anwaltskanzlei Lenné gerne beide Verträge auf mögliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen. Lassen Sie sich dazu einfach unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.