Mit Beschluss vom 18. März 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg einen zentralen Aspekt im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz präzisiert. Die bloße Erkennbarkeit einer realen Person in einem Roman genügt demnach nicht, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen. Maßgeblich ist eine differenzierte Grundrechtsabwägung.
Der Fall „Innerstädtischer Tod“: Ein Roman auf dem Prüfstand
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Roman "Innerstädtischer Tod", in welchem zwei Berliner Galeristen durch die Figuren Konrad und Eva-Kristin Raspe literarisch gespiegelt wurden. Die Kläger sahen darin eine unzulässige Identifizierbarkeit und fühlten sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie forderten daher, das Werk nicht weiter zu verbreiten.
Das OLG Hamburg (Az. 7 W 23/25) erkannte zwar eine gewisse Erkennbarkeit der realen Vorbilder an, lehnte jedoch einen Unterlassungsanspruch ab. Der Grund: Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn die Darstellung zugleich eine schwerwiegende Beeinträchtigung verursacht und die Kunstfreiheit dahinter zurücktritt.
Juristische Einordnung: Kunstfreiheit trifft Persönlichkeitsschutz
Die Freiheit der Kunst ist im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 3 GG) verankert und schützt kreative Ausdrucksformen auch dann, wenn sie von realen Ereignissen oder Personen inspiriert sind. Diese Freiheit findet jedoch ihre Grenzen im Schutz anderer Grundrechte – insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Die juristische Abwägung zwischen diesen beiden Grundrechten ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse des Einzelfalls. Kunstwerke, die reale Bezüge aufweisen, stehen häufig vor der Herausforderung, den schmalen Grat zwischen künstlerischer Freiheit und möglicher Rechtsverletzung zu bewahren. Dabei spielen Faktoren wie die narrative Gestaltung, der Grad der Erkennbarkeit und die Absicht hinter der Darstellung eine zentrale Rolle. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen künstlerischem Anspruch und Respekt gegenüber den Persönlichkeitsrechten von Einzelpersonen ist daher von entscheidender Bedeutung.
Voraussetzungen für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Gericht nennt drei zentrale Kriterien, die erfüllt sein müssen:
- Die betreffende Figur muss eindeutig auf eine reale Person hinweisbar sein.
- Die Darstellung muss das Persönlichkeitsrecht schwerwiegend beeinträchtigen.
- Die Abgrenzung zwischen Fiktion und Realität darf nicht ausreichend gelungen sein.
Im konkreten Fall verneinte das Gericht eine solche Verletzung. Der Roman sei durch narrative Mittel wie Perspektivwechsel sowie einen klaren Hinweis auf die Fiktionalität als literarische Erfindung erkennbar.
Bedeutung für die kreative Praxis: Was ist erlaubt?
Das Urteil schafft Orientierung für alle, die fiktionale Texte mit realen Bezügen schaffen: Eine erkennbare Anlehnung an reale Personen ist nicht automatisch rechtswidrig, solange die Darstellung nicht übermäßig negativ oder entwürdigend ist und der fiktionale Charakter des Werks deutlich bleibt.
Praktische Empfehlungen
- Transparenz schaffen: Ein eindeutiger Disclaimer zur Fiktionalität erhöht die rechtliche Sicherheit.
- Distanz wahren: Veränderungen bei Namen, biografischen Details oder Charaktereigenschaften können Missverständnisse vermeiden.
- Sensible Themen behutsam behandeln: Bei persönlichen oder gesellschaftlich heiklen Inhalten ist besondere Sorgfalt geboten.
Tipp für Autoren: Wer literarisch mit realen Vorbildern arbeitet, sollte frühzeitig prüfen, ob das Werk als Fiktion erkennbar ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Vorabberatung – nicht nur zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen, sondern auch als Ausdruck professionellen Arbeitens.
Zusammenfassung
Das OLG Hamburg setzt mit diesem Beschluss einen wichtigen Maßstab im Umgang mit realitätsnaher Fiktion. Die Entscheidung stärkt die Freiheit künstlerischen Ausdrucks, erinnert aber zugleich daran, dass kreative Gestaltung nicht im rechtsfreien Raum stattfindet. Für Kulturschaffende und Juristen bietet das Urteil fundierte Orientierung im Umgang mit sensiblen Persönlichkeitsrechten.
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