Allgemein

RUB-Theologe berät den Papst: Professor Söding erneut in der Denkfabrik des Vatikan

Zuletzt bearbeitet am: 15.02.2024

Kommission bearbeitet Grundlagen der Katholischen Theologie

Prof. Thomas Söding berät weiter den Vatikan. Für den Katholischen Theologen der Ruhr-Universität Bochum ist es die zweite fünfjährige Amtszeit in der Internationalen Theologenkommission des Papstes. Sie besteht aus 30 internationalen Theologen, die grundlegende Fragen der katholischen Theologie bearbeiten. Neben dem Bochumer Wissenschaftler gehören der Kongregation zwei weitere deutsche Theologen an.
 

Expertise zu grundlegenden Fragen der Theologie

Entstanden ist die Internationale Theologenkommission 1969 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil  als eine Art "Denkfabrik des Vatikans". Sie diskutiert grundlegende Themen der katholischen Theologie und stellt ihre Ergebnisse in Studien der Öffentlichkeit vor. Diese haben zwar keine lehramtliche Autorität, sind aber sozusagen offiziöse Stellungnahmen der katholischen Kirche zu wissenschaftlichen Themen, die international, interkonfessionell und interreligiös einiges Gewicht haben. "Diese Veröffentlichung sind das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion mit einem breiten Konsens, an dessen Ende eine Genehmigung des Papstes steht", erklärt Thomas Söding. Die Themen werden von Rom selbst oder aus dem Meinungsbild der Kommission abgeleitet, insgesamt bearbeitet die Theologenkommission pro Amtsperiode zwei bis drei größere Themengebiete. Die letzte Studie hatte das Naturrecht zum Thema, eine transreligiöse, philosophisch begründete Theorie universaler Ethik, besonders der Menschenrechte.

Kommission mit Bochumer Tradition

"Keine andere Universität außerhalb Roms war in den letzten Jahren so nachhaltig vertreten wie Bochum", sagt Prof. Söding. Vor Thomas Söding war bereits der Bochumer Fundamentaltheologe Prof. Hermann Josef Pottmeyer zehn Jahre lang Kommissionsmitglied. Nach einer fünfjährigen Amtsperiode wird jeweils etwa die Hälfte der Kommission ausgetauscht, in der Regel sind die einzelnen Mitglieder in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig. Ernannt werden Theologen auf Empfehlung der nationalen Bischofskonferenzen. Auch Josef Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI, war Mitglied und Vorsitzender der Kongregation, und hat während seiner Amtszeit "ermöglicht, dass auch Nicht-Priester und Frauen in die Theologenkommission aufgenommen werden können", so Prof. Söding.

Von der Arbeit in der Kommission profitieren auch Studierende

Thomas Söding ist Spezialist für das neue Testament. Schwerpunkt seiner Forschung ist die Theologie des Apostels Paulus und seine ökumenische Bedeutung. Außerdem beschäftigt er sich mit der Frage, in welchem  Sinn man die christliche Bibel "Heilige Schrift" nennen und auslegen kann, so dass ihr theologischer Anspruch jenseits des Fundamentalismus deutlich wird. Seine Arbeit in der päpstlichen Kommission kommt auch den Bochumer Studierenden zugute: "Mein internationaler Horizont hat sich durch die Berufung enorm erweitert", berichtet Thomas Söding über die Arbeit mit Kollegen aus Ländern wie dem Libanon oder Hongkong. Diese Erkenntnisse bindet der Theologe in die eigene Lehre und Forschung ein.

Weitere Informationen
Prof. Dr. Thomas Söding, Lehrstuhl für Neues Testament, Katholisch-Theologische Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum, GA 6/151, 44780 Bochum, Tel. 0234/32 22403
E-Mail: thomas.soeding@rub.de

Redaktion: Eike Strunk

Quelle: idw

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Bundessozialgericht bestätigt: Keine Diskriminierung von Vätern bei Rentenpunkten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die automatische Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Müttern in der Rentenversicherung keine Diskriminierung von Männern darstellt (Az.: B 5 R 10/23 R ). Bundessozialgericht prüft Väter-Diskriminierung bei Kindererziehungszeiten Die standardmäßige Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mutter, wenn keine Einigung zwischen den Eltern erfolgt, wurde vom Bundessozialgericht überprüft. In diesem Fall befasste sich der 5. Senat mit der Frage, ob eine solche Regelung, wie sie in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI festgehalten ist, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Vätern darstellt. Diese gesetzliche ... weiter lesen

Familienrecht OLG Frankfurt entscheidet: Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung möglich

In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 UF 160/23 ) wurde der Trennungszeitpunkt innerhalb einer Ehe neu bewertet, auch wenn die Eheleute weiterhin unter einem Dach lebten. Getrenntes Leben trotz gemeinsamer Wohnung: Wann endet die Ehegemeinschaft? Die Ehepartner waren weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung ansässig, führten jedoch ein voneinander unabhängiges Leben. Die Kernfrage bestand darin, ab wann die eheliche Gemeinschaft als aufgelöst betrachtet werden kann, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auskunftspflichten bei einer Scheidung. Laut § 1379 BGB ist nach der Trennung eine Auskunft über das Vermögen zu ... weiter lesen

Allgemein AGB - Definition, Inhalte und Bedeutung laut Gesetz einfach erklärt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fundamentaler Bestandteil des Vertragsrechts, der die Grundlage für zahlreiche Geschäftsvorgänge bildet. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sorgen für eine effiziente Abwicklung von Transaktionen. Eine klare Definition und Verständlichkeit von AGBs sind wesentlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Konflikte zu minimieren. Die Herausforderung ist, diese Rahmenbedingen klar, umfassend und verständlich zu formulieren. Definition: Was sind AGBs? AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen , die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Sie bilden die ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen