Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Sachmangel – Ihre Rechte bei Mangelansprüchen einfach erklärt

31.01.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 27.01.2024

Ein Sachmangel liegt im Lichte der Schuldrechtreform 2022 vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit (oder andere subjektive Anforderungen) oder die übliche Beschaffenheit (oder andere objektive Anforderungen) nicht vorliegt bzw. wenn etwaige Montageanforderungen nicht beachtet wurden. Insoweit wird auch zwischen offenen, verdeckten und arglistig verschwiegenen Mängeln unterschieden. Als Folge dessen entstehen dem Käufer Gewährleistungsrechte, wie die Nacherfüllung oder Schadensersatz. Finden Sie bei uns ein Musterbeschwerdeschreiben, mit dem Sie diese Gewährleistungsrechte durchsetzen können.


Was ist ein Sachmangel? – Definition im BGB

„Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ So lautete die Definition des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Mit der Schuldrechtreform 2022 wurde diese Definition entsprechend einer EU-Richtlinie überarbeitet und auf verschiedene moderne Problemkreise angepasst. Seit dem 01.01.2022 werden deshalb nunmehr subjektive Anforderungen an die vereinbarten Beschaffenheit, objektive Anforderungen an die gewöhnliche Verwendung und Montageanforderungen durch § 434 Abs. 1 BGB gleichgestellt und nebeneinander für anwendbar erklärt. Was dies genau bedeutet, ergibt sich nunmehr detailliert aus den Absätzen 2 bis 4:

  • In Absatz 2 wird zunächst der Begriff der vereinbarten Beschaffenheit durch die Aufzählung der folgenden Beispielen konkretisiert: Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstige Merkmale der Sache, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben. Zu diesen subjektiven Anforderungen gehört nunmehr aber auch der Umstand, dass sich die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es insoweit deshalb nicht.
  • In Absatz 3 wird indes die übliche Beschaffenheit durch Beispiele konkretisiert. Zu nennen sind hierbei etwa Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit. Daneben gehört zu diesen objektiven Anforderungen auch der Umstand, dass sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet. Darüber hinaus wird in diesem Absatz klargestellt, dass ein Sachmangel objektiv auch dann vorliegt, wenn die Sache einer Probe oder einem Muster nicht entspricht oder ohne notwendiges Zubehör, einschließlich Verpackung und Montage- oder Installationsanleitung geliefert wird.
  • In Absatz 4 werden schließlich die Montageanforderungen näher konkretisiert.

Der Begriff des Sachmangels ist aufgrund der Schuldrechtreform 2022 jedoch nicht nur in § 434 BGB zu finden, sondern nunmehr auch in den §§ 457b und 457c sowie im § 327e BGB.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt außerdem den Begriff des Rechtsmangels. Dieser ist in § 435 BGB normiert. Danach ist eine Sache frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

Sachmangel nach § 475b BGB

§ 475b BGB definiert den Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen. Entsprechend des § 434 BGB wird auch hier zwischen subjektiven und objektiven Anforderungen sowie Montageanforderungen unterschieden. Dazu kommen etwaige Installationsanforderungen.

Sachmangel nach § 475c BGB

§ 475c BGB definiert wiederum den Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente. Gemeint sind etwa Navigationssysteme mit bereitgestellten Verkehrsdaten oder die Cloud-Anbindung einer Spielekonsole. Dieser Sachmangelbegriff verdrängt jedoch nicht den des § 475b BGB, sondern tritt neben die §§ 434, 475b BGB.

Produktmangel nach § 327e BGB

Nach § 327e Abs. 1 BGB ist ein digitales Produkt frei von Produktmängeln, wenn das Produkt bei Bereitstellung den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht (Gegenstück zu § 434 Abs. 4 BGB; zum Beispiel die Integration der Software eines Bluetooth-Soundsystems in die Smarthome-Umgebung durch eine App). Konkretisierungen finden sich auch hier in den folgenden Absätzen.

Fachanwalt.de-Tipp: Durch § 327e Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB werden im Übrigen auch Verstöße gegen die DSGVO erfasst. Dadurch sollen Anreize zur Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben geschaffen werden.

Was bedeutet Gefahrenübergang?

Der in § 434 BGB genannte Gefahrenübergang wird auch nach der Schuldrechtreform von 2022 maßgeblich in den §§ 446 und 447 BGB geregelt. Danach geht grundsätzlich das mit dem Eigentum verbundene Risiko auf Untergang oder Verschlechterung bei Übergabe und Übereignung der Kaufsache an den Käufer (= Gläubiger) auf diesen über. Das bedeutet, im Zeitpunkt dieses Gefahrenübergangs enden sämtliche Pflichten für den Verkäufer (= Schuldner).

Probleme ergeben sich hierbei regelmäßig dann, wenn die Zeitpunkte der Übergabe und der Übereignung auseinanderfallen, wofür die §§ 446 und 447 BGB expliziert geschaffen wurden. Der Anwendungsbereich des § 446 BGB ist jedoch nur der zufällige Untergang bzw. die zufällige Verschlechterung der Sache: Bei einem Verschulden des Schuldners entsteht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 ff. BGB. Bei einem Verschulden des Gläubigers ist die Kaufsache zwar verloren, es kommt deshalb nicht zu einem Wegfall der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 2 BGB. § 447 BGB regelt hingegen den Gefahrübergang beim Versendungskauf. § 475 Abs. 2 BGB erhält insoweit eine ergänzende Regelung im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs. Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Handelsrecht- und Gesellschaftsrecht.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Käufer kann vor Gefahrenübergang die Annahme der Sache verweigern, ohne dabei in einen Annahmeverzug (vgl. § 293 BGB) zu kommen.

Sachmängel Arten und Beispiele

Ein Sachmangel liegt im Lichte der o.g. Definition also vor allem dann vor, wenn die Kaufsache eine vereinbarte oder übliche Beschaffenheit nicht innehat. Dabei wird nochmals zwischen offenen und verdeckten Sachmängeln unterschieden. Die Unterscheidung hat vor allem für das Handelsrecht eine besondere Bedeutung.

Offene Sachmängel

Ein offener Sachmangel liegt immer dann vor, wenn dieser bei einer eingehenden Prüfung des Produktes sofort festgestellt werden kann. Beispiele: Offensichtliche Beschädigung an der Kaufsache, Lieferung der Kaufsache in einer nicht vereinbarten Farbe, falsche Liefermenge etc.

Verdeckte Mängel

Ein verdeckter Sachmangel liegt demgegenüber immer dann vor, wenn der Mangel nicht sofort erkennbar ist und auch bei einer gewissenhaften Überprüfung nicht sofort festgestellt werden kann. Beispiele: Roststellen an angeblich rostfreien Materialien, beim Hauskauf etwa ein überstrichener Wasserschaden oder Schimmelbefall.

Arglistig verschwiegene Mängel

Liegt ein offener oder verdeckter Sachmangel vor und weiß der Verkäufer davon, und setzt den Käufer dennoch darüber in Kenntnis, so spricht man von einem arglistig verschwiegenen Mangel. Die Besonderheit ist hier, dass die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen erst mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der arglistig verschwiegene Mangel festgestellt wurde.

Fachanwalt.de-Tipp: Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware grundsätzlich unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen (vgl. § 377 Abs. 1 HGB).

Beweislast des Käufers

Es ist grundsätzlich vom Käufer zu beweisen, dass sowohl ein Sachmangel vorliegt als auch, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat (sog. Beweislast des Käufers).

Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs, also wenn der Verkäufer ein Unternehmen und der Käufer ein Verbraucher ist (vgl. §§ 13, 14 BGB) gilt gemäß § 477 BGB eine Sachmangelvermutung, die zu einer sog. Beweislastumkehr führt. Danach wird grundsätzlich vermutet, dass die Kaufsache (Ware) bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Sachmangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang zeigt.

Seit der Schuldrechtreform 2022 gilt diese Beweislastumkehr gemäß Absatz 2 auch bei Waren mit digitalen Elementen. Insoweit wird nunmehr vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren, wenn sich Mängel während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang zeigen.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Sachmangelvermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt selbstverständlich nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Dies betrifft beispielsweise den Kauf von (frischen) Lebensmitteln.

Rechte des Käufers bei Mängeln

Die Rechtsfolge eines Sachmangels ist ein Gewährleistungsanspruch i.S.d. § 437 BGB:

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Kaufpreisminderung
  • Schadensersatz
  • Aufwendungsersatz

Nacherfüllung

Nacherfüllung meint entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Dem Käufer steht gemäß § 439 BGB grundsätzlich ein Wahlrecht zu, in welcher dieser beiden Formen die Nacherfüllung erfolgen soll.

Mit der Schuldrechtreform 2022 wurden zusätzlich einige Regelungen zur Nacherfüllung aufgenommen, die durch fortlaufende Rechtsprechung entwickelt und angewandt wurden. So schuldet der Verkäufer auch die Kosten für einen etwaigen Aus- und Wiedereinbau (etwa bei einer Wasch- oder Spülmaschine), wenn der Mangel erst nach Einbau offenkundig wird (vgl. Absatz 3).

Rücktritt vom Vertrag

Alternativ zur Nacherfüllung kann der Käufer auch von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht muss gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich erklärt werden. Dadurch wird ein Anspruchswechsel (etwa von Rücktritt auf Minderung) versperrt.

Minderung des Kaufpreises

Sollte der Käufer jedoch am Vertrag festhalten wollen und ist er vielleicht in der Lage, den Sachmangel selbst zu beheben, so kann er auch den Kaufpreis mindern. Hierbei handelt es sich – wie auch beim Rücktrittsrecht – um ein Gestaltungsrecht, welches gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich erklärt werden muss. Der Umfang der Minderung berechnet sich wie folgt:

 

                                             Wert der Sache mit Mangel   x   vereinbarter Kaufpreis

Kaufpreisminderung   =      -------------------------------------------------------------------------------

                                                           Wert der Sache ohne Mangel

 

Schadensersatz

Ein Schadensersatz kommt nur in Betracht, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung (die Lieferung einer mangelbehafteten Sache) auch zu vertreten hat. Nach § 276 BGB hat er jedoch nur Vorsatz und Fahrlässigkeit bezüglich der Pflichtverletzung zu vertreten. Im Übrigen gilt der Vorrang der Nacherfüllung, soweit es sich um behebbare Mängel handelt. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich damit vor allem für unbehebbare Mängel, aber auch für sog. Mangelfolgeschäden. Solche liegen vor, wenn der Schaden an der Kaufsache zu Schäden an anderen Rechtsgütern des Käufers führt. Schließlich kann ein Sachmangel auch zu einem Nutzungsausfallschaden führen, der ebenso schadensersatzpflichtig ist. Ein solcher Nutzungsausfallschaden ist immer dann gegeben, wenn die Kaufsache einen Gewinn erbringen soll, aufgrund des Sachmangels dem Käufer diese Gewinne entgehen.

Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Alternativ zum Schadensersatz besteht der Aufwendungsersatz i.S.d. § 284 BGB. Ein solcher Anspruch ist gegeben, wenn der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der Kaufsache Aufwendungen getätigt hat. Beispielhaft zu nennen wäre etwa eine Garage als Aufwendung für das Auto als Kaufsache.

Abgrenzung zu Garantie

Im Volksmund wird oftmals von „zwei Jahren Garantie“ gesprochen. Rechtlich betrachtet ist dies in aller Regel nicht korrekt, da sich diese zwei Jahre im Normalfall auf die Gewährleistungsrechte beziehen, d.h. man hat grundsätzlich zwei Jahre das Recht, eine mangelbehaftete Sache im Wege der Nacherfüllung „umzutauschen“. Die Gewährleistungsrechte sind Teil des Kaufvertrags.

Eine Garantie ist demgegenüber eine freiwillige Übernahme einer Verpflichtung, z.B. hinsichtlich einer Haltbarkeit oder einer Beschaffenheit (vgl. § 443 BGB). Im Zuge einer Garantie kann bspw. auch das auf zwei Jahre beschränkte Gewährleistungsrecht verlängert werden. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Garantiegeber – sei es der Verkäufer oder der Hersteller – eine Einstandspflicht trifft, d.h. er haftet im Garantiefall auch ohne Verschulden.

Verjährung von Mängelansprüchen

Die Verjährung von Mängelansprüchen ist in § 438 BGB geregelt. Im Rahmen von Sachmängeln sind vor allem die in Absatz 1 genannten Nr. 2 und 3 zu beachten, da sich die Nr. 1 auf Rechtsmängel bezieht. So tritt etwa bei Bauwerken (wie einem Haus) eine Verjährung nach fünf Jahren ein und im Übrigen nach zwei Jahren – daher rührt der o.g. Ausdruck „zwei Jahre Garantie“.

Beschwerdebrief Sachmangel – Beispiel / Muster

Das folgende Muster können Sie in jedem Textverarbeitungsprogramm einfügen und nach dem eigenen Bedarf anpassen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Handelsrecht- und Gesellschaftsrecht.

Eigenes Adressfeld mit Namen, Straße, PLZ und Wohnort

An

Name des Unternehmens bzw. Händlers
Straße
PLZ und Wohnort


                                                                                                                                        Datum


Betreff: Vertragsnummer, Bestellnummer, Bestellung / Kauf vom xx.xx.xxxx etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen am xx.xx.xxxx ein/e/n  <Warenbezeichnung hier einfügen > bestellt, der/die/das mir am xx.xx.xxxx geliefert wurde. Ich musste bedauerlicherweise feststellen, dass nicht alles in Ordnung ist.

Es liegen folgende Mängel vor:

<Bitte benennen Sie die konkreten Mängel mit einer kurzen Beschreibung, auch wo diese Mängel vorzufinden sind bzw. auftreten.
Zum Beispiel: Beim Anschalten des bei Ihnen erworbenen Fernsehers wird das Bild oben rechts nicht ordentlich dargestellt.>


Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur zu beheben
            
                                                      ODER 

mir im Wege einer kostenlosen Nachlieferung neue Ware zu liefern. Die mängelbehaftete Ware bekommen Sie von mir selbstverständlich zurück.

Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.xxxx.

Sollten Sie einen Termin mit mir abstimmen wollen, so können Sie mich am besten telefonisch unter der Nummer xxxx erreichen.

Ich danke Ihnen im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


Autor: Sebastian M. Klingenberg, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)

Foto: © sergign - stock.adobe.com

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