Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Satellitenschüssel darf nicht generell verboten werden

Zuletzt bearbeitet am: 05.03.2024

Karlsruhe (jur). Vermieter dürfen das Anbringen einer Satellitenschüssel auf Balkon oder Hauswand nicht generell verbieten. Können ausländische Mieter nur über eine eigene Parabolantenne Fernsehprogramme aus ihrer Heimat empfangen, kann die Installation der Schüssel auch gegen den Willen des Vermieters zulässig sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 14. Mai 2013, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1314/11). Vermieter müssten auf die Bedürfnisse sprachlicher und kultureller Minderheiten Rücksicht nehmen, so die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss vom 31. März 2013.

Damit bekamen Münchener Mieter turkmenischer Abstammung von den Verfassungsrichtern recht. Diese hatten ohne Erlaubnis ihres Vermieters eine Parabolantenne an der Hausaußenwand installiert, um Fernsehprogramme in turkmenischer Sprache zu empfangen.

Der Vermieter verlangte jedoch die Entfernung der Parabolantenne. Diese verschandele die Hauswand. Dabei berief er sich auf den Mietvertrag und sein Eigentumsgrundrecht. Die Mieter könnten alternativ gegen eine Gebühr von bis zu 26,65 Euro monatlich maximal zehn türkischsprachige Fernsehprogramme über die bereitgestellte zentrale Satellitenempfangsanlage sehen. Dies sei den Mietern auch zuzumuten, da sie aus der Türkei stammten und lediglich der dort ansässigen turkmenischen Minderheit angehörten.

Dies überzeugte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Grundsätzlich müsse zwischen der Informationsfreiheit der Mieter und dem Eigentumsrecht des Vermieters abgewogen werden. Dabei sei es auch zumutbar, dass der Vermieter auf kostenpflichtige Angebote, wie das Kabelfernsehen oder eine zentrale Satellitenempfangsanlage verweist.

Werden deren Angebote dem Informationsinteresse dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer aber nicht gerecht, müssten Vermieter die Installation einer eigenen Parabolantenne zum Empfang von Programmen aus der Heimat dulden. Dabei müssten auch die Bedürfnisse sprachlicher und kultureller Minderheiten berücksichtigt werden.

Im Streitfall könnten die Kläger das von ihnen gewünschte turkmenischsprachige Programm nur über eine eigene Satellitenschüssel empfangen. Das Amtsgericht München soll nun aber prüfen, ob die über die vom Vermieter bereitgestellte zentrale Satellitenempfangsanlage empfangbaren türkischen Probramme die turkmenische Minderheit und ihre Region ausreichend berücksichtigen. In diesem Fall wäre ein gesondertes Programm entbehrlich.
 

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
 

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten