Schadensersatz ist ein zentraler Aspekt des Zivilrechts und spielt eine entscheidende Rolle in der Regelung von Verpflichtungen und Rechten zwischen Parteien nach einem Schadensfall. Die effektive Handhabung solcher Fälle erfordert nicht nur rechtliches Verständnis, sondern auch taktisches Geschick. Es geht dabei um mehr als nur die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden: Es betrifft die Bewertung von Ansprüchen, die Verhandlung zwischen den Parteien und die Anwendung juristischer Grundsätze.
Definition: Was ist unter Schadensersatz zu verstehen?
Schadensersatz, auch als Schadensausgleich bekannt, dient der Wiedergutmachung für erlittene Verluste. Um Schadensersatz zu beanspruchen, muss der Verursacher schuldhaft (vorsätzlich, fahrlässig) gehandelt haben. Es gibt vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz, die in erster Linie auf die Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis abzielen. Es handelt sich dabei in erster Linie um Sachersatz, obwohl auch Geldersatz unter bestimmten Bedingungen gewährt wird. Schadensersatz für Körperverletzung, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung kann auch Schmerzensgeld umfassen.
Schlüsselaspekte und Definitionen des Schadenersatzrechts
- Schadensersatzanspruch entsteht grundsätzlich aus einer rechtswidrigen Handlung, die zu einem Schaden führt. Der Schadensersatzanspruch kann sich aus verschiedenen Rechtsgebieten ergeben, wie z.B. aus Verträgen, aus der Gewährleistungspflicht oder aus dem Verschuldensrecht.
- Schadensverursacher ist in der Regel derjenige, der durch seine Handlung den Schaden verursacht hat. Dies kann der Verkäufer bei einem Mängelanspruch sein, oder der Lenker, der mit seinem KFZ einen Unfall verursacht hat.
- Schadensempfänger ist derjenige, der durch den Schaden geschädigt wird. Dies kann ein Konsument sein, der durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet (ProdHaftG), oder es ist eine in einen Verkehrsunfall verwickelte Person, bei dem sie körperlich verletzt und/oder ihr Eigentum beschädigt wird.
- Schadenshöhe wird in der Regel auf der Grundlage der im BGB geregelten Schadensverteilung berechnet. Dabei wird der Schaden, der dem Schadensempfänger durch den Schadensverursacher zugefügt wurde, bewertet.
- Verjährung: Der Schadenersatzanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Es gibt jedoch auch andere Verjährungsfristen, die je nach Sachverhalt gelten können.
- Gewährleistungspflicht: Bei der Gewährleistungspflicht hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer die Pflicht, die Sache so zu liefern, dass sie für den beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Bei einem Mangelanspruch kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass der Mangel repariert oder ersetzt wird.
- Verschuldensrecht: Das Verschuldensrecht regelt die Fälle, in denen eine Person unrechtmäßig gehandelt und dadurch Schaden verursacht hat. Der Verursacher muss dabei nicht unbedingt vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, sondern auch der unbeabsichtigte Schaden kann gedeckt sein.
Diese Aspekte sind grundlegend für das Verständnis des Schadensrechts und spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Zusammenfassend gilt:
Schadensersatz tritt auf, wenn jemand einen anderen in irgendeiner Weise schädigt und dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind:
- rechtswidriges Verhalten,
- ein entstandener Schaden und ein
- kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Schaden.
Haftung kann auch ohne nachweisbares Verschulden des Schädigers vorliegen, wie z.B. im Falle des Verzugs oder bei besonderen Gefälligkeitsverhältnissen. Die Haftung kann durch Gesetze (Straßenverkehrsgesetz, Produkthaftungsgesetz, …) oder Verträge beschränkt werden.
Welche Schäden sind ersatzpflichtig?
Im Kontext von Schadensersatz ist es entscheidend, die verschiedenen Schadensarten zu verstehen, die eine Berechtigung zum Schadensersatz nach sich ziehen können. Grundsätzlich lassen sich Schäden in zwei Hauptkategorien einteilen: materielle und immaterielle Schäden.
Materielle Schäden
Diese sind im Wesentlichen leicht in monetären Werten auszudrücken, denn es sind in der Regel Schäden, bei denen es um Geldwerte geht. Sie entstehen, wenn etwas beschädigt wird, das einen Geldwert hat, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto.
Damit man Schadensersatz bekommen kann, muss man ein Recht an diesen Dingen haben, beispielsweise das Eigentumsrecht. Zu den materiellen Schäden zählen auch Dinge wie Forderungen, Anteile an einer Firma, Patente oder Urheberrechte.
Schadensersatz kann auch für entgangenen Gewinn oder Verdienst gefordert werden. Das bedeutet, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch den Gewinn ersetzen muss, der ohne den Schaden wahrscheinlich entstanden wäre.
Ein Beispiel: Ein Taxiunternehmer, dessen Taxi wegen eines Unfalls, den er nicht verschuldet hat, einige Tage nicht fahren kann, kann den entgangenen Verdienst als Schadensersatz fordern. Einige Beispiele für materielle Schäden sind:
- Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs.
- Kosten für einen Gutachter.
- Kosten für die Ersatzbeschaffung von beschädigten Sachen.
- Wertverlust, zum Beispiel wenn ein Auto nach einem Unfall weniger wert ist.
- Kosten für medizinische Behandlungen.
- Verdienstausfall, wenn man wegen des Schadens nicht arbeiten kann.
- Anwaltskosten.
Immaterielle Schäden
Nicht-materielle Schäden sind solche Schäden, bei denen es nicht um Geld oder Sachwerte geht. Stattdessen betreffen sie Dinge, die man nicht direkt in Geld messen kann, wie zum Beispiel die Gesundheit, die Ehre oder das Glück im Urlaub. Diese Art von Schaden nennt man auch ideelle Schäden oder Schäden, die nichts mit Vermögen zu tun haben. Schadensersatz für solche Schäden gibt es nur in bestimmten Fällen, die das Gesetz vorsieht. Einige Beispiele für nicht-materielle Schäden sind:
- Seelische Schäden bei Familienangehörigen wegen eines Schocks.
- Entschädigung bei Diskriminierung, zum Beispiel wegen des Alters oder Geschlechts.
- Zusätzliche Bedürfnisse wie Pflegekosten, behindertengerechte Umbauten oder künstliche Gelenke, die auch zu einem Anspruch auf eine Geldrente führen können.
- Entgang von Unterhaltszahlungen, wenn zum Beispiel die Person stirbt, die Unterhalt gezahlt hat.
- Nachteile in der beruflichen Entwicklung, wenn der Schaden die bisherige Arbeit beeinträchtigt.
- Kosten für Umschulungen.
- Verzögerter Berufseinstieg oder kein Berufseinstieg bei Kindern und Auszubildenden.
- In besonderen Fällen Schadensersatz für die entgangene Nutzung von Dingen wie Auto, Wohnung oder Internet.
- Ausnahmsweise Schadensersatz bei schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, zum Beispiel durch Beleidigung, wenn kein anderer Ausgleich möglich ist, wie bspw. eine Gegendarstellung.
- Kein Schadensersatz für verlorene Freizeit oder Urlaubszeit, aber manchmal Ersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Vermögensschäden
Darüber hinaus gibt es auch den Ersatz von Vermögensschäden, der in Fällen von Vertragsbrüchen oder unerlaubten Handlungen relevant wird. Hierbei geht es um den Ausgleich von Verlusten, die durch eine Verletzung vertraglicher Pflichten oder rechtswidriger Handlungen entstanden sind.
Achtung: Nicht jeder Schaden führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, die Kausalität zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem entstandenen Schaden sowie die Frage, ob ein Verschulden vorliegt. In der Praxis sind hierfür oft detaillierte rechtliche Bewertungen notwendig, um die Anspruchsberechtigung zu bestimmen.
Voraussetzungen: Wann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz
Voraussetzung ist vorerst ein Schuldverhältnis, das aufgrund eines Vertrages oder einer gesetzlichen Regelung zustande kommt.
Gesetzliche Schuldverhältnisse – Tabelle mit Beispielen
Tatbestand | Rechtliche Regelung |
Unerlaubte Handlung |
§ 823 BGB regelt die Schadensersatzpflicht und besteht aus zwei Absätzen:
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Geschäfts-führung ohne Auftrag | § 677 BGB befasst sich mit den Pflichten des Geschäftsführers ohne Auftrag. Dies betrifft Situationen, in denen jemand ein Geschäft für eine andere Person besorgt, ohne dass er dazu beauftragt oder anderweitig berechtigt wurde. In solchen Fällen ist der Handelnde verpflichtet, das Geschäft im Interesse des sogenannten Geschäftsherrn zu führen. Dabei muss er den wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Handlung im besten Interesse der Person erfolgen muss, deren Angelegenheiten ohne deren Zustimmung geregelt werden. |
Eigentümer-Besitzer - Verhältnis |
§ 987 behandelt das Thema der Nutzungen nach Eintritt der Rechtshängigkeit. Das Gesetz besagt:
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Tierhalter-Haftung |
§ 833 BGB regelt die Haftung des Tierhalters:
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Ungerecht-fertigte Bereicherung |
§ 812 BGB behandelt den Anspruch auf Herausgabe:
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Fahrzeug-Halter-Haftung |
§ 7 StVG regelt die Haftung des Fahrzeughalters:
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Gesetzliche Schadensersatzansprüche sind in §§ 823 ff. BGB und §§ 280 ff. BGB geregelt. Sie entstehen grundsätzlich aus einer unerlaubten Handlung oder einer vertraglichen Pflichtverletzung. Beispiele für unerlaubte Handlungen sind Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung. Vertragliche Pflichtverletzungen können Schlechtleistung (Sachmangel), Leistungsverzögerung und Nichtleistung sein.
- Der Schädiger ist gemäß § 249 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte, also beispielsweise eine zerstörte Sache wieder zu reparieren. Schadensersatzansprüche umfassen auch den entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB.
- Mitverschulden des Geschädigten kann gemäß § 254 Abs. 1 BGB zur Schadensteilung oder sogar zum Wegfall des Anspruches führen.
- Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die beispielsweise wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit zu leisten ist.
- Gesetzliche Haftung bei Drittschäden ist gemäß §§ 844 – 846 BGB möglich, wenn durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein Schaden entstanden ist.
- Die Berechnung des Schadensersatzes hängt vom konkreten Schaden ab und soll den Geschädigten so stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Um einen Schadensersatzanspruch zu haben, muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Pflichtverletzung bestehen.
Vertragliche Schuldverhältnisse – Tabelle mit Beispielen
Begründung | Beispiel |
Kaufvertrag | Ein Verkäufer eines Fahrzeugs handelt arglistig, indem er einen gravierenden Mangel am Auto bewusst verschweigt. Infolge dieses Unterlassens erleidet der Käufer einen schweren Unfall mit dem Fahrzeug. Dieses Vorgehen des Verkäufers kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da durch das Verschweigen eines erheblichen Mangels der Käufer in Unkenntnis über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs gelassen wird, was eine Gefährdung seiner Sicherheit zur Folge hat. |
Mietvertrag | In einer Mietwohnung kommt es zur Bildung von Schimmel aufgrund unzureichender Lüftung durch den Mieter. Als Konsequenz fordert der Vermieter vom Mieter die Übernahme der Kosten für die Beseitigung des Schimmels. In diesem Kontext ist entscheidend, dass die Schimmelbildung direkt auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Dies impliziert eine Verletzung der mietvertraglichen Sorgfaltspflichten durch den Mieter, was die Forderung des Vermieters nach Kostenübernahme für die Beseitigung des Schadens rechtlich begründen könnte. |
Arbeitsvertrag | Ein Arbeitgeber missachtet die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, was zu einem schweren Unfall eines Arbeitnehmers führt. Dieses Versäumnis des Arbeitgebers in Bezug auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzstandards kann als Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten gewertet werden. Die schwerwiegende Verletzung des Arbeitnehmers als direkte Folge dieser Vernachlässigung könnte somit zu Schadensersatzansprüchen und möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. |
Darlehens-Vertrag | Ein Darlehensgeber macht öffentlich negative Äußerungen über die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers. Diese Handlung hat zur Folge, dass der Darlehensnehmer von anderen potenziellen Darlehensgebern abgelehnt wird. Eine solche öffentliche Äußerung kann als Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Darlehensnehmers angesehen werden, insbesondere wenn die Informationen vertraulich oder irreführend sind. Dies könnte zu Schadensersatzansprüchen des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber führen, da ihm durch die Äußerungen finanzieller Schaden entstanden ist. |
Werkvertrag | Ein neu errichtetes Haus weist Baumängel auf, die nicht behoben werden können. Daraufhin strebt der Bauherr Schadensersatz vom beauftragten Bauunternehmen an. In diesem Kontext liegt der Fokus auf der rechtlichen Verantwortung des Bauunternehmens für die Mängel am Bauwerk. Die Unbehebbarkeit der Mängel unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Problems, was die Forderung nach Schadensersatz rechtlich stützen könnte. Diese Situation könnte auf eine Verletzung vertraglicher Pflichten seitens des Bauunternehmens hindeuten, was den Bauherrn berechtigt, Schadensersatz für die entstandenen Defizite und möglicherweise für weitere Folgeschäden zu verlangen. |
Schenkungs-Vertrag | Der Schenker eines Fahrrads handelt arglistig, indem er einen Mangel an dem Fahrrad bewusst verschweigt. Infolgedessen erleidet der Beschenkte beim Gebrauch des Fahrrads eine Verletzung. In diesem Kontext ist relevant, dass der Schenker durch das Verschweigen des Mangels möglicherweise eine Täuschung begangen hat, was rechtliche Implikationen nach sich ziehen kann. Die Verletzung des Beschenkten als direkte Folge dieses Verschweigens könnte zu Schadensersatzansprüchen gegen den Schenker führen, insbesondere wenn der Mangel für die Verletzung ursächlich war. |
Diese basieren auf der Verletzung von vertraglichen Pflichten, die aus einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien herrühren. Sie sind im § 280 BGB geregelt und die Rechtsprechung kennt 2 Arten:
- Schadensersatz statt der Leistung: Hier steht der Schadenersatz anstelle der tatsächlich erbrachten Leistung (§ 281 BGB) im Fokus.
- Schadensersatz neben der Leistung: Hier wird der Schadenersatz zusätzlich zur tatsächlich erbrachten Leistung verlangt (§ 280 Abs. 1 BGB).
Um den Schadensersatzanspruch zu berechnen, müssen der entstandene Schaden (konkreter Schadensersatz) und der vertraglich vereinbarte Betrag (pauschaler Schadensersatz) beachtet werden.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt gemäß § 195 BGB regelmäßig drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Schadensersatz Höhe berechnen
Die Höhe des Schadensersatzes kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Berechnung ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Es gibt verschiedene Methoden, um die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen, die im Folgenden erläutert werden.
- Konkrete Schadensberechnung: Hierbei wird der tatsächlich entstandene Schaden ermittelt. Dies umfasst beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung, entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten, die durch den Schaden entstanden sind. Bei materiellen Schäden ist diese Methode relativ einfach anzuwenden, da die Kosten oft durch Rechnungen und Kostenvoranschläge belegt werden können.
- Abstrakte Schadensberechnung: Diese Methode wird häufig bei der Berechnung von entgangenem Gewinn angewandt. Hier wird nicht der tatsächlich entstandene Schaden berechnet, sondern ein hypothetischer Schaden, der unter normalen Umständen ohne das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (z. B. Gewinnentgang). Diese Berechnung basiert oft auf Durchschnittswerten oder branchenüblichen Margen.
- Schmerzensgeld: Bei immateriellen Schäden wie Schmerzen oder Leid ist die Berechnung komplizierter. In diesen Fällen werden häufig Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Fällen herangezogen, um eine angemessene Summe zu ermitteln. Hierbei spielen Faktoren wie die Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, das Maß des Verschuldens und die Lebensumstände des Geschädigten eine Rolle.
- Differenz Methode: Bei der Differenzmethode wird die Vermögenslage vor und nach dem Schadensereignis verglichen; die Differenz definiert den Schadensersatzanspruch. Konkrete Schäden, belegt durch Gutachten oder Rechnungen, können in ihrer genauen Höhe geltend gemacht werden. Beim Ersatz gebrauchter durch neue Sachen wird der Mehrwert jedoch abgezogen (Abzug "neu für alt"), um ungerechtfertigte Vorteile zu vermeiden. Bei Verkehrsunfällen erlaubt die 130 Prozent Regel Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Kann ein Schaden nicht genau berechnet werden, erfolgt eine abstrakte Schadensberechnung. Gesetzliche Höchstgrenzen bestehen ebenfalls: Für Personenschäden bei Verkehrsunfällen beträgt der Höchstbetrag 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden eine Million Euro (Mindestdeckungssummen).
- Pauschalierter Schadensersatz: In manchen Verträgen werden Schadensersatzpauschalen festgelegt. Diese müssen angemessen sein und dürfen nicht den Charakter einer Strafe haben. Sie bieten den Vorteil, dass im Schadensfall keine detaillierte Berechnung des Schadens erforderlich ist.
Fachanwalt.de-Tipp: Zu beachten ist, dass die Höhe des Schadensersatzes immer im Einzelfall bestimmt werden muss und von vielen individuellen Faktoren abhängt. Die Hinzuziehung eines Rechtsexperten ist erforderlich, um eine angemessene Schadensersatzforderung zu ermitteln.
Verjährung beachten
Generell verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und der Geschädigte erfahren hat, wer der Schädiger war (gerechnet ab der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen Ereignis, das einen Schaden zur Folge hat).
Tabelle: Verjährungsfristen für Schadensersatz | |||
Frist (Jahre) |
Sachverhalt Grundsatz |
Rechtsquelle BGB | |
30 | Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung. | § 197 Abs. 1 Pkt. 1 | |
Ansprüche auf Herausgabe, die sich aus Eigentums- und anderen dinglichen Rechten ergeben, sowie jene aus den §§ 2018, 2130, 2362 BGB, einschließlich der Ansprüche, die zur Durchsetzung dieser Herausgabeansprüche dienen. | § 197 Abs. 1 Pkt. 2 | ||
Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt sind. | Aus diesen Titeln künftig fällige und regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist. | § 197 Abs. 1 Pkt. 3 | |
Ansprüche aufgrund vollstreckbarer Urteile und Vergleiche. | § 197 Abs. 1 Pkt. 4 | ||
Im Insolvenzverfahren festgestellte und vollstreckbare Ansprüche. | § 197 Abs. 1 Pkt. 5 | ||
Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung. | § 197 Abs. 1 Pkt. 5 | ||
2 | Regel: Mängel an einem Kaufgegenstand ab der Übergabe: | ||
1 |
Verkürzung auf 1 Jahr möglich:
|
Achtung: Keine automatische Verjährung. Nur wenn der Betroffene sich auf die Verjährung beruft, ist eine Entscheidung in seinem Sinne möglich. |
§ 434 BGB – Sachmangel; § 438 BGB – Verjährung von Mängel-ansprüchen; |
3 |
Verlängerung auf 3 Jahre: Wenn der Verkäufer einen Mangel der Sache arglistig verschweigt (ab Kenntnis von der Person des Verkäufers und der Umstände, die den Anspruch begründen). |
||
2 | Regel: Werkvertrag wegen Mängeln ab Abnahme bezogen auf Herstellung, Wartung, Veränderung, Planung, Dienstleistung. | ||
5, 3 | Bei einem Bauwerk bezogen auf die Planungs- oder Überwachungsleistungen oder 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstand oder davon Kenntnis erlangt wurde. | § 634a BGB | |
Regel: Beschädigung einer Mietsache (Verschlechterung / Veränderung) | |||
0,5 / 6 Monate |
Vermieter: ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mietsache zurückgestellt wurde Mieter: Ersatz auf Aufwendungen oder auf Gestaltung |
§ 548 BGB | |
Regel: Arbeitsverträge | |||
3 |
|
§ 195 BGB | |
3 Monate |
|
Verjährungsfristen für Schadensersatz kurz zusammengefasst
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche endet nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und der Geschädigte erfahren hat, wer der Schädiger war.
Wenn der Geschädigte den Schaden kennt, aber nicht den Schädiger, so erfolgt eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre gemäß § 199 Abs. 3 BGB. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Frist erst nach zehn Jahren endet.
Fachanwalt.de-Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfristen nicht von Amts wegen berücksichtigt werden, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden müssen. Der Schuldner kann sich durch die Einrede der Verjährung auf eine Leistung verwehren, die nach Ablauf der Frist geschuldet wurde.
Fällt der letzte Tag der Verjährungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag, so wird das Ende der Frist auf den nächsten Werktag verschoben (§ 193 BGB).
Anwalt für Schadensersatz finden
Bei der Suche nach einem Anwalt für Schadensersatz kommt es auf die Art des Schadens an, der ersetzt werden soll. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist beispielsweise die richtige Wahl, wenn es um Schäden geht, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Bei arbeitsrechtlichen Fragen, wie Schäden, die durch Mobbing oder ungerechtfertigte Kündigung entstanden sind, wäre ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Für Schäden, die durch medizinische Behandlungsfehler verursacht wurden, ist ein Fachanwalt für Medizinrecht die beste Adresse. Im Falle von Verstößen gegen Verträge oder bei Schäden durch fehlerhafte Produkte kann ein Anwalt, der auf Vertragsrecht oder Produkthaftungsrecht spezialisiert ist, helfen.
Letztendlich hängt die Wahl des richtigen Anwalts von der spezifischen Situation und dem Bereich des entstandenen Schadens ab.
Hier finden Sie einen Anwalt für Schadensersatz in Ihrer Nähe.
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