Die Auflösung einer Ehe hat häufig emotionale und weitreichende finanzielle Folgen. Besonders problematisch wird es, wenn noch gemeinsame Kredite bestehen und unklar ist, wer für die Rückzahlung verantwortlich bleibt. Kreditverpflichtungen enden nicht automatisch mit der Scheidung. Sie bleiben bestehen, bis sie vertraglich geändert oder vollständig abgelöst werden. Fehlendes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen und zu möglichen Handlungsoptionen kann zu finanziellen Risiken führen, die über Jahre anhalten.
Rechtliche Grundlagen zur Aufteilung eines gemeinsamen Kredits
Bei einer Scheidung bleibt ein gemeinsam aufgenommener Kredit grundsätzlich bestehen. Kreditverträge werden mit der Bank abgeschlossen, nicht mit dem Ehepartner. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Haftung auch nach der Auflösung der Ehe gilt. Wenn beide Ehepartner als Gesamtschuldner im Vertrag stehen, kann die Bank die Rückzahlung in voller Höhe von jedem der Schuldner verlangen. Dieser Anspruch bleibt unabhängig von der internen Aufteilung bestehen, die im Rahmen der Scheidung vereinbart wird.
Das Familiengericht entscheidet nicht über Änderungen der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank. Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern, wer künftig die Raten übernimmt, sind nur im Innenverhältnis wirksam. Die Bank ist daran nicht gebunden. Der Grundsatz lautet: Ohne Zustimmung des Kreditgebers bleibt die ursprüngliche Haftung beider Parteien bestehen.
Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung eines Ehepartners
Eine Haftungsfreistellung ist nur möglich, wenn der Kreditgeber einer Vertragsänderung zustimmt. Dazu sind in der Regel mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:
- Bonitätsprüfung des verbleibenden Schuldners: Der Kreditgeber muss sicherstellen, dass die Kreditraten künftig von einer Person allein getragen werden können.
- Vertragsänderung oder Umschuldung: Die Entlassung aus der Mithaftung erfolgt meist nur in Verbindung mit einer Vertragsänderung oder vollständigen Neufinanzierung durch einen der Partner.
- Ablösung durch Vermögenswerte: Besteht ausreichend Vermögen, kann die Restschuld durch Verkauf oder Verwertung gedeckt werden, um den Vertrag vollständig zu beenden.
In der Praxis kommt es häufig zu einer Umschuldung, bei der der verbleibende Kreditnehmer einen neuen Kredit aufnimmt und den alten Vertrag ablöst. Ein Sofortkredit mit flexiblem Spielraum kann in diesem Zusammenhang helfen, die bestehenden Verbindlichkeiten zu bündeln und die monatliche Belastung zu reduzieren. Dadurch entfällt die Haftung des ehemaligen Ehepartners vollständig. Ohne Zustimmung der Bank ist eine solche Entlassung jedoch ausgeschlossen.
Auswirkungen auf die Bonität
Ein gemeinsamer Kredit wirkt sich auch nach einer Scheidung weiterhin auf die Bonität beider Kreditnehmer aus, solange er nicht vollständig abgelöst oder umgeschuldet wurde. Die Schufa und andere Auskunfteien erfassen alle laufenden Kreditverpflichtungen. Fällige Raten, die nicht gezahlt werden, führen zu negativen Einträgen und mindern die Kreditwürdigkeit.
Selbst wenn intern vereinbart wird, dass nur einer der Ex-Partner für die Rückzahlung zuständig ist, bleibt das Risiko bestehen, dass ein Zahlungsausfall des anderen auch die eigene Bonität beeinträchtigt. Daher ist es aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhaft, den Kredit möglichst vollständig zu trennen oder abzulösen.
Unterhaltszahlungen bei bestehenden Kreditverpflichtungen
Unterhaltspflichten bleiben grundsätzlich unabhängig von bestehenden Kreditverpflichtungen bestehen. Das Familiengericht berücksichtigt jedoch die finanzielle Gesamtsituation des Unterhaltspflichtigen. Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens können bestimmte Kreditraten als abzugsfähige Verbindlichkeiten anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass diese Schulden während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden und zur gemeinsamen Lebensführung dienten.
Das Gericht prüft in diesem Zusammenhang:
- Zweck und Zeitpunkt der Kreditaufnahme
- Höhe der Restschuld und monatlichen Belastung
- Ob die Kreditverpflichtung weiterhin besteht und unvermeidbar ist
- Ob der Kredit bereits im Zuge der Trennung abgelöst werden könnte
Allerdings reduziert die Anrechnung von Schulden nicht automatisch die Unterhaltslast in vollem Umfang. Das Gericht wägt ab, ob die Tilgung der Schulden vorrangig ist oder der Unterhaltsanspruch des Berechtigten überwiegt. Vor allem Kindesunterhalt genießt hier einen höheren Stellenwert als die Tilgung von Schulden.
Praktische Tipps zur finanziellen Neuordnung nach der Trennung
Eine Trennung und Scheidung erfordert eine umfassende finanzielle Neustrukturierung.
Folgende Schritte sind in der Praxis sinnvoll:
Frühzeitige Bestandsaufnahme
Alle laufenden Kredite, Leasingverträge und sonstigen Verbindlichkeiten sollten erfasst werden. Dabei ist zu klären, wer als Schuldner eingetragen ist und ob gesamtschuldnerische Haftung besteht.
Klärung mit der Bank
Ein direktes Gespräch mit dem Kreditgeber ermöglicht, Optionen zur Haftungsfreistellung, Umschuldung oder Ablösung zu prüfen. Je nach Bonität und Sicherheiten sind individuelle Lösungen möglich.
Gemeinsame Vermögensregelung
Wird der Kredit für eine Immobilie verwendet, ist zu entscheiden, ob diese verkauft oder von einem Ehepartner übernommen wird. Der Verkaufserlös kann genutzt werden, um die Restschuld vollständig zu tilgen.
Anpassung des Haushaltsbudgets
Die finanzielle Situation ändert sich nach einer Trennung erheblich. Laufende Kosten und Einnahmen müssen neu kalkuliert werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Beratung durch Fachanwälte und Schuldnerberater
Eine rechtliche und wirtschaftliche Beratung hilft, sowohl die vertraglichen als auch die gerichtlichen Aspekte im Blick zu behalten und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Prüfung möglicher Steuerwirkungen
Die steuerliche Behandlung bestimmter Zahlungen oder die Aufteilung von Verbindlichkeiten kann finanzielle Vorteile bieten. Auch dieser Aspekt sollte im Rahmen der Neuordnung berücksichtigt werden.
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