Mit einem Paukenschlag im Social-Media-Recht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden: Wer ein Facebook-Profil ausschließlich für Beleidigungen oder Drohungen nutzt, verliert nicht nur einzelne Beiträge, sondern das gesamte Konto. Dieses wichtige Urteil vom 26. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen Hass und Belästigung im Netz.
Facebook-Profil Löschung bei exklusiver Nutzung für Rechtsverletzungen
Der Kern des Urteils (Az. 16 U 58/24) liegt in der Voraussetzung der ausschließlichen Nutzung. Die Richter unterscheiden klar zwischen einem Konto, das auch für private Zwecke wie das Teilen von Fotos oder die Pflege von Kontakten genutzt wird, und einem, das "nach den Gesamtumständen einzig und allein dazu eingerichtet" wurde, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu veröffentlichen. Diese bewusste hohe Hürde ist entscheidend.
Es genügt nicht, dass ein Konto auch für rechtswidrige Zwecke genutzt wird. Vielmehr muss die Rechtsverletzung der alleinige und systematische Zweck des Profils sein. Dadurch wird das Urteil zu einem wichtigen Instrument gegen jene, die sich hinter anonymen Profilen verstecken, um andere gezielt und fortgesetzt zu belästigen. Es schützt die Meinungsfreiheit der Nutzer, die nicht pauschal ihr Konto verlieren, aber ermöglicht eine konsequente Ahndung von reinen „Hate-Accounts“.
Profil-Löschung: Stärkung der Rechte für Betroffene
Für Personen, die Opfer solcher systematischen Angriffe werden, stellt dieses Urteil eine erhebliche Stärkung ihrer Rechte dar. Es bietet ihnen eine umfassendere Möglichkeit, Belästigungen zu beenden. Statt jeden einzelnen, neuen Beitrag mühsam melden und löschen zu lassen, können sie nun unter Umständen die vollständige Entfernung der Quelle der rechtswidrigen Äußerungen verlangen.
Das Urteil sendet ein deutliches Signal, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist. Es unterstreicht die Pflicht der Plattformbetreiber, bei festgestellten Verstößen nicht nur die Symptome (einzelne Postings) zu behandeln, sondern auch die Ursache (das Profil) der Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die Facebook-Profil Löschung wird somit zu einem umfassenderen Werkzeug für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet.
Konsequenzen für Plattformbetreiber
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Plattformbetreiber wie Meta. Sie müssen ihre internen Prozesse anpassen, um dieser neuen Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Die bloße Entfernung einzelner Posts genügt nicht mehr, wenn eine ausschließlich rechtsverletzende Nutzung nachgewiesen wird. Die Plattformen sind gefordert, bei Meldungen nicht nur den Inhalt, sondern auch den Verwendungszweck des Profils zu prüfen.
- Erweiterter Prüfaufwand: Plattformen müssen den Verwendungszweck eines Profils beurteilen.
- Umfassenderer Löschungsanspruch: Der Anspruch von Betroffenen auf Löschung geht über einzelne Inhalte hinaus.
- Verantwortung: Der Gerichtsbeschluss unterstreicht die Pflicht der Plattformen, effektive Maßnahmen gegen systematische Rechtsverletzungen zu ergreifen.
Handlungsempfehlungen für Facebook-Nutzer
Das Urteil hat direkte Relevanz für alle, die in der Öffentlichkeit stehen oder von Online-Angriffen betroffen sind. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und diese effektiv geltend zu machen.
Tipp für Betroffene: Dokumentieren Sie jeden Vorfall akribisch. Machen Sie Screenshots der Profile und der rechtsverletzenden Äußerungen. Halten Sie fest, wann und wo die Inhalte erschienen sind. Eine sorgfältige Dokumentation ist die Grundlage für jedes juristische Vorgehen. Ziehen Sie im Zweifel einen Rechtsbeistand hinzu.
Zusammenfassung
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26. Juni 2025 stellt einen bedeutenden Fortschritt im Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet dar. Es erweitert den Löschungsanspruch von Opfern rechtswidriger Äußerungen von einzelnen Beiträgen auf das gesamte Nutzerprofil, sofern dieses ausschließlich für rechtsverletzende Zwecke genutzt wird. Plattformbetreiber sind damit in der Pflicht, bei Meldungen nicht mehr nur den konkreten Inhalt, sondern auch den eigentlichen Verwendungszweck des Profils zu bewerten. Dieses Urteil hat somit wegweisenden Charakter für den Umgang mit „Hate-Accounts“ auf sozialen Medien wie Facebook und darüber hinaus.
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