Frankfurt/Main. Wenn Jugendliche beim Rauchen einer Wasserpfeife eine Kohlenmonoxidvergiftung erleiden, muss der Bar-Betreiber dafür Schmerzensgeld zahlen, da die Abgabe einer Wasserpfeife an Minderjährige gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes verstößt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem am Montag, 25. Juli 2022, veröffentlichten Beschluss klargestellt (Az.: 6 U 148/21). Ein Shisha-Bar-Betreiber wurde damit zur Zahlung von 6400 Euro Schmerzensgeld verdonnert.
Im vorliegenden Fall ging die damals minderjährige Klägerin mit einer Freundin in eine Shisha-Bar, um Wasserpfeife zu rauchen. Dort wird meistens Tabak mit Fruchtaroma mithilfe einer Wasserpfeife geraucht.
Beim Rauchen erlitte die jugendliche Klägerin jedoch eine Kohlenmonoxidvergiftung. Sie musste aufgrund von Atemnot und Schwindel mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Sie nahm dabei mindestens elf kardiologische Termine wahr. Körperlichen Aktivitäten konnte sie mehrere Monate lang nicht nachgehen. Selbst nach einem Jahr konnte sie weder Sport ausüben noch lange Spaziergänge machen. Es ist unklar, ob sie in der Lage sein wird, auf das gleiche Leistungsniveau zurückzukehren, das sie vor dem Rauchen der Wasserpfeife hatte.
Sie forderte von dem Shisha-Bar-Betreiber 8.000 Euro Schmerzensgeld. Sie sei weder nach ihrem Alter gefragt noch in den richtigen Umgang mit der Wasserpfeife eingewiesen worden.
Sowohl vom Landgericht Limburg als auch vom Oberlandesgericht wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.400 Euro für angemessen erachtet. Der Shisha-Bar-Betreiber habe die Schutz- und Rücksichtspflicht verletzt. Er habe es der minderjährigen Klägerin erlaubt, tabakhaltige Produkte ohne vorherige Altersüberprüfung zu konsumieren.
In Gaststätten sei nach dem Gesetz untersagt, Tabak und andere nikotinhaltige Produkte an Minderjährige abzugeben. Das gleiche gelte für nikotinfreie E-Zigaretten oder E-Shishas. Hier sei auch bewiesen, dass die Klägerin aufgrund des Rauchens einer Wasserpfeife einen Krampfanfall erlitten habe, so der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Juli 2022.
Quelle: © Fachanwalt.de
Symbolgrafik: © Africa Studio - stock.adobe.com